Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 376

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 376 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 376); ARTIKEL 82 (1) Die örtlichen Volksvertretungen fassen Beschlüsse, die für ihre Organe und Einrichtungen sowie für die Volksvertretungen, Gemeinschaften und Bürger ihres Gebietes verbindlich sind. Diese Beschlüsse sind zu veröffentlichen. (2) Die örtlichen Volksvertretungen haben eigene Einnahmen und verfügen über ihre Verwendung. 1. Absatz 1 legt fest, daß die örtlichen Volksvertretungen verbindliche Beschlüsse fassen, bestimmt den Geltungsbereich dieser Beschlüsse und verlangt ihre Ver offentlichung. Beschlüsse im Sinne dieser Bestimmung sind die vom Plenum der Volksvertretung in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Volkskammer, den Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates sowie den Beschlüssen höherer Volksvertretungen festgelegten Aufgaben und allgemeinen Verhaltensregeln. Voraussetzung der Rechts Wirksamkeit dieser Beschlüsse ist, daß sie im Rahmen der gesetzlich geregelten Zuständigkeit der Volksvertretung gefaßt wurden, daß sie der Erfüllung der im Artikel 81 Absatz 3 geregelten Tätigkeitsrichtungen der örtlichen Volksvertretungen dienen, und daß sie in dem von den Volksvertretungen in ihren Geschäftsordnungen festgelegten Verfahren zustande gekommen sind. Im Absatz 1 ist der Geltungsbereich der Beschlüsse sowohl territorial als auch personell bestimmt. Die Beschlüsse der jeweiligen Volksvertretung sind in ihrem Gebiet verbindlich, das heißt innerhalb der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Gemeindeverbandes, der jeweiligen Stadt, des jeweiligen Kreises, des jeweiligen Bezirkes, je nachdem, welche für das entsprechende Gebiet zuständige Volksvertretung den Beschluß gefaßt hat. Die Beschlüsse sind für die der jeweiligen Volksvertretung beziehungsweise ihrem Rat unterstehenden Organe und Einrichtungen verbindlich. So binden z. B. die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung den Rat der Stadt, seine Fachorgane sowie die unterstellten Einrichtungen (die Kommunale Wohnungsverwaltung, die der Stadt zugeordneten Betriebe usw.). Entsprechendes gilt für die Beschlüsse aller örtlichen Volksvertretungen. Zugleich sind die Beschlüsse 376;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 376 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 376) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 376 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 376)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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