Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 36

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 36 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 36); für ist, daß die Frau wie der Mann gleichermaßen das Grundrecht auf Bildung (Artikel 25) besitzt und, gefördert durch entsprechende ARTIKEL 20 Maßnahmen, wahrnehmön kann. Das einheitliche sozialistische Bildungssystem gewährleistet, daß die Mädchen und Frauen - beginnend mit der gemeinschaftlichen Erziehung in den Vorschuleinrichtungen und den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen -uneingeschränkt die gleichen Bildungsmöglichkeiten haben. Sie können das Wissen und die Fähigkeiten erwerben, um die Aufgaben bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte, im Beruf wie in der Familie und bei der Erziehung der Kinder zu meistern. Die Gleichberechtigung der Frau in der Familie und im persönlichen Leben ist in den Bestimmungen des Familiengesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965 konsequent verwirklicht. Solche für das bürgerliche Recht typischen Beschränkungen der Rechte der Frau wie die Entscheidung des Mannes über die Erwerbstätigkeit der Frau, die Bestimmung des Wohnsitzes durch den Mann, die Vorrechte des Mannes bei Entscheidungen über die Erziehung der Kinder oder bei der Verfügung über das Vermögen der Frau sind längst überwunden. Im Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik ist festgelegt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens und der Entwicklung des einzelnen in beiderseitigem Einverständnis regeln. Gemeinsam nehmen sie ihr Recht und ihre Pflicht zur Erziehung der Kinder wahr. Verfügungen über das gemeinschaftliche Vermögen werden von den Ehegatten in beiderseitigem Einverständnis getroffen. Das Familienrecht der Deutschen Demokratischen Republik geht davon aus, daß die Ehe eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft ist, die auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander beruht. Im Absatz 2 wird weiter festgelegt, daß die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe ist. Diese Bestimmung ergibt sich als Konsequenz aus dem Grundsatz der Gleichberechtigung. Sie bedeutet keine Privilegierung der Frau, sie will vielmehr die Gleichberechtigung uneingeschränkt garantieren. Darin ist die Aufgabe enthalten, im gesellschaftlichen Leben und im Arbeitsprozeß noch bestehende Ungleichheiten und Vorurtèile aus der kapitalistischen Zeit gegenüber dem Leistungsvermögen der Frauen zu überwinden. 36;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 36 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 36) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 36 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 36)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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