Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 261

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 261 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 261); ARTIKEL 52 Die Volkskammer beschließt über den Verteidigungszustand der Deutschen Demokratischen Republik. Im Dringlichkeitsfalle ist der Staatsrat berechtigt, den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates verkündet den Verteidigungszustand. 1. Die sozialistische Deutsche Demokratische Republik betreibt seit ihrem Bestehen eine der Erhaltung des Friedens und der europäischen Sicherheit dienende Politik. Fester Bestandteil der konsequenten Friedenspolitik der Deutschen Demokratischen Republik ist der Schutz ihrer Souveränität und der Errungenschaften des werktätigen Volkes gegen alle Angriffe von außen durch eine wirksame Landesverteidigung. Die volle Wahrnehmung dieses Rechtes jedes souveränen Staates hat angesichts der ständigen Bedrohung der Deutschen Demokratischen Republik durch den aggressiven westdeutschen imperialistischen Staat besondere Bedeutung. Artikel 7 der Verfassung verankert die Grundsätze des Schutzes der Unantastbarkeit des Staatsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik, der sozialistischen Gesellschaft und Staatsordnung und des friedlichen Lebens der Bürger und erklärt die Gewährleistung dieses Schutzes ausdrücklich zu einer wichtigen Aufgabe der sozialistischen Staatsmacht. Von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik wurden bereits in der zurückliegenden Zeit die gesetzlichen Grundlagen für die Organisierung eines wirksamen Schutzes der Deutschen Demokratischen Republik vor allen Angriffen von außen geschaffen. Das erfolgte besonders mit dem Beschluß der Volkskammer vom 20. Mai 1955 über die einmütige Zustimmung zum Abschluß des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand (Warschauer Vertrag), mit dem Gesetz vom 18. Januar 1956 über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung, dem Gesetz vom 10. Februar 1960 über die Bildung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und dem Gesetz vom 20. September 1961 zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz). Die zur Durchführung dieser Gesetze eingeleiteten 261;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 261 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 261) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 261 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 261)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X