Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 183

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 183 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 183); führung, um ihre richtige Stellung und Wechselbeziehung im ökonomischen wie im gesamtgesellschaftlichen System des Sozialismus zu regeln. Dieser Forderung hat die Verfassung durch die Hervorhebung bestimmter grundlegender Gemeinschaften Rechnung getragen. Betrieb, Stadt und Gemeinde sind notwendiges Bindeglied zwischen Mensch und Gesellschaft, zwischen Bürger und Staat. Der sozialistische Betrieb, in dem der Werktätige einen großen Teil seines Lebens verbringt, ist keineswegs nur eine produzierende Einheit im volkswirtschaftlichen Sinne. Ebensowenig sind Stadt und Gemeinde, in der die Bürger leben, in deren Betrieben sie aber auch arbeiten und tätig sind, lediglich vom ökonomischen oder noch enger vom versorgungswirtschaftlichen Standpunkt aus zu betrachten. Vielmehr sind beides auch politisch-soziale Gemeinschaften der Bürger, in denen und durch deren Wirken sich auf verschiedenartigste Weise die aktive Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse durch die Bürger vollzieht und die folglich unter sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen gerade dieser ihrer bedeutsamen, gesellschaftlichen Funktion gemäß verfassungsrechtlich ausgestaltet werden müssen. Vermittels der Gemeinschaften werden alle Bürger mit der zentralen staatlichen Führung verbunden, wird ihre Initiative in eine Richtung gelenkt, die den gesellschaftlichen Interessen entspricht. Die Verfassungsbestimmung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß sowohl die gesellschaftlichen als auch die kollektiven und individuellen Interessen objektiv begründet sind. Der Schutz dieser Gemeinschaften durch die Verfassung ist ein entscheidendes Mittel zur Herstellung der Übereinstimmung dieser Interessen. Durch die Verfassung werden für diese Gemeinschaften besondere Rechte und Pflichten festgelegt, in deren Rahmen sie Eigenverantwortung tragen (vgl. Artikel 9 und 12). Unter Eigenverantwortung dieser Gemeinschaften sind folglich ihr Recht und ihre Pflicht zu verstehen, auf der Grundlage und im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung als Ausdruck gesellschaftlicher Erfordernisse ihren Reproduktionsprozeß und das Leben ihrer Mitglieder mit hoher gesellschaftlicher Effektivität selbst zu gestalten. Auf diese Weise werden sie entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus direkt mit den Auswirkungen ihres Handelns konfrontiert. Es handelt sich also nicht um eine die Wirksamkeit der politischen Macht der Arbeiterklasse und des ge- ARTIKEL;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 183 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 183) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 183 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 183)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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