Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 172

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 172 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 172); pierimgen für politische Zwecke ausgeschlossen ist. Es gibt keine Staatskirche, und die politische und ökonomische Macht des werk-ARTIKEL 39 tätigen Volkes schließt ihrem Wesen nach solchen Mißbrauch aus. Kennzeichnend für die monopolkapitalistische Herrschaft in Westdeutschland ist dagegen das Bestreben, Religion und Kirche in den Dienst der imperialistischen und militaristischen Politik zu stellen. Der politische Klerikalismus wird als eines der ideologischen Instrumente benutzt, um die Existenz des imperialistischen Staates und die Ausbeutungsverhältnisse zu rechtfertigen. Antikommunismus, Revanchismus und Aggressionsdrang wird eine klerikale Begründung untergelegt. Die sozialistische Gesellschaft und ihr Staat lassen solche, gegen die Religionsfreiheit gerichtete Pervertierung der Religion und der religiösen Gefühle der Gläubigen nicht zu. Die sozialistische Gesellschaft und ihre Staats- und Rechtsordnung geben die Voraussetzungen für religiöse Freiheit, die nicht durch politischen Mißbrauch der Religion gefährdet ist. Sie geben den gläubigen Menschen alle Möglichkeiten, durch gleichberechtigte Mitarbeit an den Aufgaben der sozialistischen Gemeinschaft für Frieden und Menschlichkeit zu wirken. Die Religionsfreiheit ist zudem ausdrücklich unter strafrechtlichen Schutz gestellt. § 133 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik lautet: „(1) Wer einen Menschen mit Gewalt, durch Drohung mit einem schweren Nachteil oder durch Mißbrauch einer Notlage oder eines Abhängigkeitsverhältnisses von der Teilnahme an einer religiösen Handlung in dem dazu bestimmten Bereich abhält, behindert oder zur Teilnahme an einer derartigen Handlung zwingt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer religiöse Handlungen in dem dazu bestimmten Bereich böswillig stört oder verunglimpfende Handlungen in gottesdienstlichen Räumen verübt.“ 2. Absatz 2 enthält die verfassungsrechtliche Regelung der Stellung der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist zunächst festgelegt, daß die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ihre Angelegenheiten ordnen und ihre Tätigkeit ausüben. „Die Verfassung 172;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 172 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 172) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 172 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 172)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es konnten erneut spezielle Materialien zur Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung, insbesondere des antifaschistischen Widerstandskampfes erarbeitet und Genossen Minister sowie anderen operativen Diensteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit eine neue Dorm der Zusammenarbeit mit den Werktätigen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die inoffiziellen Mitarbeiter - Kernstück zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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