Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 163

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 163 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 163); - die öffentliche Darlegung der Maßstäbe für die Wohnungsvergabe (Dringlichkeitsmerkmale, Wohnungsgröße usw.) ; die öffentliche Verteidigung des Wohnungsbau- und Re- ARTIKEL 37 konstruktionsprogramms und der Grundrichtung der Wohnraumlenkung für einen längeren Zeitraum die Arbeit der staatlichen Organe mit den kommunalen Wohnungsverwaltungen und den privaten Hauseigentümern zur Sicherung der Werterhaltung des vorhandenen Wohnraums. Die Bürger haben weiterhin das Recht, an der öffentlichen Kontrolle der gerechten Verteilung des Wohnraums mitzuwirken, das heißt, die staatlichen Wohnraumlenkungsorgane sind verpflichtet, die Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit ihrer Entscheidungen über die Vergabe vorhandenen Wohnraums der öffentlichen Kontrolle durch die Bürger zugängig zu machen und ihre Entscheidungen in der Öffentlichkeit (z. B. durch öffentliche Wöhnraumvergabe in Einwohnerversammlungen, durch Beratung mit ehrenamtlichen Wohnungskommissionen der Bürger oder in anderen öffentlichen Formen) zu begründen und zu verteidigen. 4. Absatz 2 bestimmt, daß bei Kündigungen Rechtsschutz besteht. Damit wird eine wesentliche rechtliche Garantie des Rechts auf Wohnraum in der Verfassung verankert. Die Gewährung von Rechtsschutz bei Kündigungen bedeutet, daß der Mieter nicht durch willkürliches Verhalten des Vermieters zur Aufgabe seines Wohnraums gezwungen werden kann, wenn ein rechtsgültiges Mietverhältnis besteht. Nach dem Mieterschutzgesetz kann das Mietverhältnis über eine Wohnung (auch über ein selbstmöbliertes Zimmer) nicht einseitig vom Vermieter durch Kündigung beendet werden. Eine Aufhebung des Mietverhältnisses ist nur im Wege der Klage vor dem örtlich zuständigen Kreisgericht möglich. 5. Absatz 3 sichert das Recht des Bürgers auf Unverletzbarkeit seiner Wohnung. Das bedeutet, daß jeder Bürger das Recht hat, in seiner Wohnung ungestört zu leben, und den Schutz der zuständigen staatlichen Organe in Anspruch nehmen kann, wenn - ihm der durch die staatlichen Organe ordnungsgemäß zugewiesene Wohnraum ungerechtfertigt entzogen werden soll oder Personen unberechtigt in seine Wohnung eindringen oder unbefugt darin verweilen. Die Unverletzbarkeit der Wohnung wird durch die Strafbestimmungen über Hausfriedensbruch garantiert (§ 134 Strafgesetzbuch). и* 163;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 163 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 163) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 163 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 163)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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