Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 13

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 13 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 13); den und daß sie selbst der Vervollkommnung und Weiterentwicklung bedarf,, um jedem Bürger die effektivste Ausübung seiner Rechte zu sichern. Die Entwicklung der wissenschaftlichen Leitung und die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten, die aktiv von ihren Rechten zur Gestaltung des Lebens der Gesellschaft Gebrauch machen, bilden eine dialektische Einheit. Die wissenschaftliche Leitung der gesellschaftlichen Prozesse setzt voraus, daß das Wissen und die Erfahrungen breitester Kreise der Werktätigen für die Herausarbeitung und Lösung der Aufgaben genutzt werden ; das Niveau der Leitung wird wesentlich davon bestimmt, mit welchem Wissen, welchen Fähigkeiten und welchém Verantwortungsbewußtsein die Bürger ihr Recht auf Mitgestaltung wahrnehmen. Zugleich werden durch die wissenschaftliche Leitung die Bedingungen geschaffen, die erforderlich sind, daß jeder seine Kräfte - in Wahrnehmung seines Rechts auf schöpferische Arbeit wie seiner Rechte der demokratischen Mitwirkung - mit höchstem gesellschaftlichem Nutzen einzusetzen vermag; sie ist darauf gerichtet, alle Werktätigen zur Erkenntnis der objektiven Gesetzmäßigkeiten und gesellschaftlichen Erfordernisse zu führen, ihr gesellschaftliches Verantwortungsbewußtsein, ihr bewußtes Wirken für die sozialistische Menschengemeinschaft zu entwickeln. 3. In der sozialistischen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bilden die Grundrechte eine Einheit mit den Grundpflichten des Bürgers. Aus den umfassenden Rechten, die die sozialistische Verfassung dem Bürger gewährleistet, erwächst ihm die Verpflichtung, von diesen Rechten aktiv Gebrauch zu machen, um zur Stärkung der sozialistischen Staatsmacht, zur Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums, zur Höherentwicklung der Gesellschaft beizutragen. Die sozialistischen Grundrechte schließen die Verpflichtung zu ihrer aktiven Ausübung ein, weil das allein ihre Realität und ihre Entfaltung verbürgt. Nur die Werktätigen selbst in ihrer Stellung als Herren des Staates und Besitzer der Produktionsmittel vermögen auch ihre Freiheit und ihre Rechte zu garantieren. Die Freiheit und die Rechte des Bürgers sind keine „von oben“ zugebilligten Rechte und können es nicht sein; sie setzen voraus, daß jeder Mitverantwortung für das gesellschaftliche Ganze trägt. Die Grundrechte lediglich als Anspruch gegen den Staat verstehen - wie es für bürgerliche Auffassungen typisch ist - heißt ihren realen Gehalt in Frage stellen. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik geht von der Einheit von Rechten und Pflichten aus; das heißt ARTIKEL 19 13;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 13 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 13) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 13 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 13)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung - insbesondere de? Erstvernehmung - ist auch auf andere Erscheinungen zu achten, die im Einzelfall Zweifel am Wahrheitsgehalt der eschuldigtenaussage ihre Dokumentisrung begründen können.

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