Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 127

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 127 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 127); meldeanlagen auf Grund eines zivilrechtlichen Auftragsverhältnisses bedienen oder beaufsichtigen. Auch Mitarbeiter des Transportwesens können Beauftragte der Deutschen Post sein, wenn die ARTIKEL 31 Verkehrsträger (z. B. Deutsche Reichsbahn, Kraftverkehrsbetriebe, Deutsche Seereederei, INTERFLUG) auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen im Auftrag der Deutschen Post Postsendungen befördern. Der Inhalt des Post- und Fernmeldegeheimnisses besteht darin, daß es allen zur Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses verpflichteten Mitarbeitern und Beauftragten der Deutschen Post untersagt ist, unbefugt vom Inhalt verschlossener Postsendungen oder von Nachrichten Kenntnis zu nehmen - den Inhalt von offenen Postsendungen oder von Nachrichten anderen mitzuteilen bekanntzugeben, wer Anlagen der Deutschen Post zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung, Postkleingutbeförderung oder Geldübermittlung benutzt oder genutzt hat (§ 35 PFG). Den Bürgern sowie den Betrieben, gesellschaftlichen Organisationen, Gemeinschaften, Einrichtungen usw. wird durch den verfassungsmäßigen Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses garantiert, daß die der Deutschen Post anvertrauten geschlossenen Postsendungen nicht unbefugt geöffnet und bei offenen Sendungen oder Nachrichten, z. B. Telegrammen, Fernschreiben, Postkarten, die Mitarbeiter und Beauftragten der Deutschen Post zur Geheimhaltung des ihnen dienstlich zur Kenntnis gelangenden Nachrichteninhalts verpflichtet sind. Ein Mitarbeiter oder Beauftragter der Deutschen Post, der das Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt, wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen (§ 202 Strafgesetzbuch). Ferner enthält das Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik im § 135 eine besondere Bestimmung zum Schutz des Briefgeheimnisses. Danach wird jeder - nicht nur Mitarbeiter und Beauftragte der Deutschen Post - zur Verantwortung gezogen, der sich vom Inhalt eines verschlossenen Schriftstückes oder einer anderen verschlossenen Sendung unberechtigt Kenntnis verschafft. Diese Strafrechtsbestimmung besagt, daß alle Bürger verpflichtet sind, das Briefgeheimnis zu achten. 3. Absatz 2 regelt und begrenzt die Bedingungen, bei deren Vor- 127;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 127 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 127) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 2, Seite 127 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 127)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Band 2, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 2, S. 1-556). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erfolg der offensiven Aufspürung feindlicher Tätigkeit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Überführung der Täter und die Gewährleistung der Konspiration der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges, das heißt, von der Aufnahme bis zur Entlassung aus der Untersuchungshaft der Überführung in den rafvollzug, zu gewährleisten.

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