Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 97

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 97 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 97); rigkeiten dieser oder jener Art haben, sich auf normale menschliche Weise zu verhalten und zu bewegen. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Strafgesetzbuches DOKUMENTE der Deutschen Demokratischen Republik hat die kapitalistische Presse Westdeutschlands zugeben müssen, daß wir die Strafrechtspraxis, soweit sie die überwältigende Mehrzahl der von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik begangenen Straftaten betrifft, modernisiert haben. In Westdeutschland hingegen vollzieht sich eine Kriminalisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen. Die fortschrittlichen Juristen in Westdeutschland mußten feststellen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik ihre eigenen Vorstellungen noch übertroffen worden seien, während in der westdeutschen Bundesrepublik die herrschenden Kreise bisher eine demokratische Strafrechtsreform verhindern. Selbstverständlich beklagen sich die herrschenden Kreise Westdeutschlands über die Strafbestimmungen für Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie für Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik, wie Terror oder landesverräterischer Treuebrueh. Angesichts des Abbaus der Demokratie und der Vorbereitung der Notverordnungsdiktatur in Westdeutschland und der verschärften Revanchehetze der Bonner Regierung gegen die Deutsche Demokratische Republik sind die Bestimmungen unseres Strafrechtes die unvermeidliche Konsequenz der Politik der herrschenden Kreise Westdeutschlands. Wenn behauptet wird, durch unsere Aufhebung des alten Strafgesetzbuches von 1871, das bekanntlich den halbfeudalen und großkapitalistischen Interessen diente, würden die „gemeinsamen Rechtsvorstellungen in Deutschland“ beseitigt, so antworten wir: Gemeinsame Rechtsvorstellungen auf der Grundlage von 1871 hat es nie gegeben. Gemeinsame Rechtsvorstellungen wird es erst wieder geben, wenn sich in ganz Deutschland das sozialistische Strafrecht Gültigkeit erwirbt. Es entspricht dem Humanismus unseres Gesellschaftssystems und unserer Auffassung von der Gerechtigkeit, daß wir unser Recht als scharfe Waffe gegen alle Anschläge auf die Staats- und Rechtsordnung unserer Republik und das friedliche Leben ihrer Bürger anwenden. Es entspricht dem Humanismus unseres Gesellschaftssystems und unserer Auffassung von der Gerechtigkeit, daß wir zugleich jedem Rechtsverletzer die Möglichkeiten und Bedingungen schaffen, sich durch ehr- 97;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 97 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 97) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 97 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 97)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

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