Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 381

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 381 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 381); liehen Interessen nicht achtende Handlungsweise konnte nicht geduldet werden. Aus diesem Grunde erließ der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Dezember 1964 die Verordnung ARTIKEL 15 zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung, mit der ein neuer Abschnitt der Entwicklung des Bodenrechts eingeleitet wurde. Die Verordnung richtet sich gegen die Auffassung, daß der Boden wertlos sei. Die Genossenschaftsbauern sollen in ihrer Einstellung bestärkt werden, daß sie wirklich die Herren ihres Bodens sind und bei seiner Bewirtschaftung den allseitigen Schutz der Gesellschaft genießen. Im einzelnen will die Verordnung - die ständige optimale Nutzung aller vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Bodenflächen, Voraussetzungen für die Erweiterung der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie die Erhaltung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit sichern helfen - den Entzug und die Beschränkung der Nutzung landwirtschaftlichen Bodens auf das volkswirtschaftlich vertretbare Mindestmaß reduzieren - den Entzug und die Beschränkung der Nutzung landwirtschaftlichen Bodens, vor allem für die Bereitstellung von Bauland, als festen Bestandteil in die Investitionsordnung einfügen - den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben einen Ausgleich der durch Entzug oder Beschränkung der Nutzung ihrer Bodenflächen entstehenden Wirtschaftserschwernisse gewährleisten. Die Bodennutzungsverordnung enthält im einzelnen Grundsätze über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der landwirtschaftlichen Bodennutzer, die selbst die Hauptverantwortung für die optimale Nutzung des Bodens tragen. Sie bestimmt erstmalig auch für den Entzug land und forstwirtschaftlich genutzten Bodens angemessene Planungszeiträume. Sie legt fest, daß landwirtschaftlich genutzter Boden nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Nutzung durch sozialistische Landwirtschaftsbetriebe entzogen werden darf. Muß aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen ein solcher Entzug vorgenommen werden, so ist unter Berücksichtigung des höchsten volkswirtschaftlichen Nutzeffekts durch die Investitionsträger und sonstigen Betriebe, die Boden für nichtlandwirtschaftliche Zwecke beanspruchen, zu sichern, daß in erster Linie landwirtschaftlich genutzter Boden von 381;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 381 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 381) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 381 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 381)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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