Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 377

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 377 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 377); ARTIKEL 15 (1) Der Boden der Deutschen Demokratischen Republik gehört zu ihren kostbarsten Naturreichtümern. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden. (2) Im Interesse des Wohlergehens der Bürger sorgen Staat und Gesellschaft für den Schutz der Natur. Die Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten der Heimat sind durch die zuständigen Organe zu gewährleisten und sind darüber hinaus auch Sache jedes Bürgers. Artikel 15 enthält die Verfassungsgrundsätze über den Schutz des Bodens und der Natur, die Reinhaltung der Gewässer und der Luft. 1. Die überragende Bedeutung des Bodens und seiner Reichtümer, einschließlich des Wassers und der Luft, für die Gesellschaft, für ihre lebenden und künftigen Generationen, findet seinen Ausdruck in diesem Artikel. Der Boden stellt die umfassendste Lebensgrundlage der Menschen dar. Er ist nicht nur ihr allgemeines Arbeitsmittel, allgemeiner Gegenstand der menschlichen Arbeit, sondern er liefert auch das Arbeitsmaterial. Er ist zugleich Unterlage jeder Produktion und Sitz des Gemeinwesens. Neben der Bedeutung, die der Nutzung der Bodenreichtümer als der natürlichen Bestandteile der Erdrinde zukommt, stellt der Boden den allgemeinen Wirkungsraum, also die Grundlage jeglicher menschlicher Tätigkeit dar. Die Bedeutung des Bodens für die einzelnen Wirtschaftszweige und Lebensbereiche ist verschieden. Sie ergibt sich aus der Rolle, die er jeweils im Produktionsprozeß und Lebensablauf der Menschen spielt. In der Landwirtschaft ist der Boden das Hauptproduktionsmittel. Er bildet nicht nur die Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion, sondern ist zugleich Arbeitsmittel und -gegenständ. In diesem Zusammenhang verdient die Möglichkeit, seine Fruchtbarkeit ständig zu erhöhen, besondere Hervorhebung. Die Ausnutzung dieser Eigen- 377;
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Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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