Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 367

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 367 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 367); hungen an den von den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften genutzten Produktionsmitteln nach wie vor vielfältig. Ein Teil der von den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften genutzten Geräte, Maschinen, Anlagen und Bauten ist z. B. Volkseigentum. Privateigentum besteht vor allem an solchen Anlagen und Bauten, die durch die Genossenschaften über NutzungsVerträge übernommen wurden, weil die Besitzer aus Altersgründen die Eigenbewirtschaftung aufgeben mußten. Die Nutzung der volkseigenen oder privaten Anlagen oder Bauten, die von den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften über den Rat des Kreises übernommen wurden, ist für die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft gemäß dem LPG-Gesetz kostenlos. Die Beziehungen zum Privateigentümer werden ausschließlich über den Rat des Kreises abgewickelt. Darin kommt die großzügige staatliche Unterstützung für die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck, ohne die eine so rasche Festigung und Entwicklung dieser modernen Produktionsform in der Landwirtschaft nicht möglich gewesen wären. Auch über die von Mitgliedern in die Genossenschaft eingebrach-ten Wirtschaftsgebäude wird meist zwischen dem Eigentümer und der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft nur ein Nutzungsvertrag geschlossen, das heißt, sie bleiben Eigentum des Mitglieds. Wird im Ausnahmefall das eingebrachte Wirtschaftsgebäude Eigentum der Genossenschaft, so wird sein Wert auf den Inventarbeitrag angerechnet. Genossenschaftliches Eigentum an Gebäuden und Anlagen entsteht im wesentlichen auf dem Wege von Neu-, Um- oder Ausbauten mit den Mitteln genossenschaftlicher Fonds. Der von den Mitgliedern in die Genossenschaft eingebrachte Grund und Boden, der sowohl Eigentum des Einbringenden als auch Eigentum dritter Personen (Pachtland) sein kann, geht bekanntlich nicht in das Eigentum der Genossenschaft über. Es entsteht aber ein genossenschaftliches Nutzungsrecht am Grund und Boden, für das von der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft Bodenanteile an die Eigentümer gezahlt werden. Die Höhe dieser Bodenanteile im Verhältnis zum Arbeitseinkommen der Genossenschaftsbauern ist nach den Musterstatuten in den Typen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften unterschiedlich. In der Praxis ist vor allem in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften des Typs III ein tendenzielles Ansteigen der Einkünfte der Genossenschaftsbauern aus ARTIKEL 13 367;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 367 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 367) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 367 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 367)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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