Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 365

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 365 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 365); Qualifizierung, die sich in den vergangenen zehn Jahren auch in der Landwirtschaft vollzog. Der verfassungsrechtliche Schutz des Artikels 13 betrifft das ARTIKEL 13 Eigentum aller sozialistischen Genossenschaften. Er umfaßt neben dem Eigentum der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften auch das der gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer, der Konsumgenossenschaften, der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und entsprechend umgestalteter gemeinnütziger Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaften, der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften, der Meliorationsgenossenschaften sowie der Molkereigenossenschaften. Auch für diese Genossenschaften gilt in vollem Umfange die Feststellung, daß sie einen festen Platz in der sozialistischen Gesellschaft einnehmen und wichtige Funktionen im System der sozialistischen Volkswirtschaft erfüllen. Das genossenschaftliche Eigentum ist seinem Charakter nach sozialistisches Eigentum (vgl. Artikel 10). Die besondere Hervorhebung der Gegenstände des genossenschaftlichen Eigentums im Artikel 13 bringt zum Ausdruck, daß diese Form des sozialistischen Eigentums langfristig, für eine ganze historische Etappe der Gesellschaftsentwicklung hervorragende Bedeutung besitzt. Über das genossenschaftliche Eigentum werden die gesellschaftlichen Erfordernisse in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Handwerk mit den materiellen Interessen der Genossenschaftsbauern, Genossenschaftsgärtner und Handwerker verbunden. 2. Die genossenschaftliche Produktion auf der Basis des sozialistischen Eigentums ermöglicht eine planmäßige kooperative Zusammenarbeit der Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Bei strikter Wahrung des Prinzips der Mannigfaltigkeit, Freiwilligkeit, Gleichberechtigung und juristischen Selbständigkeit der beteiligten Betriebe werden die Vorzüge der Kooperation sowohl in einfachen Formen der gegenseitigen Zusammenarbeit der Genossenschaften als auch in vielseitig verbundenen, einheitlich und demokratisch geleiteten Kooperationsgemeinschaften und -verbänden genutzt. In ihrem Rahmen sind alle Voraussetzungen gegeben, um eine zweckmäßige Abstimmung der Produktionsrichtung zwischen den Betrieben mit dem Ziel der verstärkten Konzentration und Spezialisierung herbeizuführen und die Verflechtung auf der Grundlage des Planes und 365;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 365 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 365) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 365 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 365)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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