Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 349

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 349 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 349); rung (2. В. Bücher, Handwerkszeug). Von großer Bedeutung sind die Gegenstände, die der eigenen kulturellen Betätigung und einer sinnvollen Freizeitgestaltung dienen und damit einen kulturell-bildenden Einfluß auf die Bürger ausüben. Es handelt sich hierbei insbesondere um Bücher, Bilder, Kunst- und Kunstgewerbegegenstände, Schallplatten, Musikinstrumente und ähnliches. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Betriebe in bezug auf die Herstellung von qualitativ hochwertigen, den ästhetischen Vorstellungen der Bürger entsprechenden Erzeugnissen und auch an die Künstler und Schriftsteller im Hinblick auf die Schaffung von Werken der sozialistischen Kunst. Damit werden wichtige Voraussetzungen für einen kulturvollen Lebensstil der Bürger geschaffen. Zum persönlichen Eigentum gehören auch Grundstücke und Gebäude (z. B. Einfamilienhäuser, Wochenendgrundstücke), die ihrem Zweck nach zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse des Eigentümers und seiner Familienangehörigen bestimmt sind. Das persönliche Eigentum umfaßt die Befugnisse der Bürger, die Gegenstände zu nutzen, zu besitzen und darüber zu verfügen. Die entscheidende Bedeutung kommt dabei der Nutzung zu, weil sie unmittelbar dem Ziel des persönlichen Eigentums, der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger, dient. Für den Bürger kommt es deshalb beim persönlichen Eigentum in erster Linie auf den Gebrauchswert an, den die Sache für ihn und seine Familie hat. Eine Verfügung durch Übertragung des Besitzes, z. B. Vermietung, oder durch Verkauf an einen anderen Bürger erfolgt in der Regel dann, wenn die Sache für den Eigentümer keinen individuellen Gebrauchswert mehr hat. Eine Verfügung ist nur insoweit zulässig, als sie den gesetzlichen Bestimmungen nicht widerspricht. 3. Im Absatz 1 wird ferner das Erbrecht ausdrücklich gewährleistet. Die Garantie des Erbrechts durch die Verfassung ergibt sich aus der gesellschaftlichen Anerkennung der Persönlichkeit der Bürger und der Interessen ihrer Familien. Die Gewährleistung des Erbrechts bedeutet, daß beim Tode eines Bürgers sein Vermögen auf die Familienangehörigen beziehungsweise auf die von ihm durch letztwillige Verfügung (Testament) benannten Personen übergeht. Durch gesetzliche Bestimmungen ist im einzelnen geregelt, welche Personen erbberechtigt sind, wenn keine letztwillige Verfügung getroffen wurde (gesetzliche Erbfolge) ; das sind in erster Linie die Kinder und der Ehegatte. Ebenso ist durch gesetzliche Bestimmungen das Recht des ARTIKEL 11 349;
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Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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