Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 157

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 157 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 157); Einmütige Zustimmung zur friedlichen Außenpolitik Die Volksaussprache über die sozialistische Verfassung der DDR fand DOKUMENTE auch international große Beachtung. Mit großem Interesse wurden in vielen Ländern Europas und auch außerhalb Europas die Feststellungen der Verfassung über die dem Frieden und der Sicherheit dienende Außenpolitik der DDR registriert. Es wächst die Überzeugung, daß die DDR ein stabiler Faktor des europäischen Friedens ist, ohne deren Mitwirkung eine Lösung der Grundfragen der europäischen Sicherheit nicht möglich ist. In asiatischen und afrikanischen Ländern wurde vor allem die Tatsache hervorgehoben, daß die DDR ein echter Freund dieser Länder ist und daß eine Verbesserung der Beziehungen zu diesem deutschen Staat nicht nur im Interesse der Staaten Asiens und Afrikas, sondern auch im Interesse eines friedlichen Nebeneinanders der beiden deutschen Staaten liegt. Das Volk der Deutschen Demokratischen Republik seinerseits nahm ebenfalls in der Diskussion über den Verfassungsentwurf regen Anteil an den außenpolitischen Problemen. In vielfältiger Form brachten die Bürger der DDR ihre Übereinstimmung mit den im Verfassungsentwurf niedergelegten Grundprinzipien der Außenpolitik der DDR zum Ausdruck. So billigten sie ausdrücklich den Grundsatz der allseitigen Zusammenarbeit und Freundschaft mit der UdSSR und den anderen sozialistischen Staaten entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus. Die Volksaussprache machte deutlich: Die Bürger der DDR sind sich bewußt, daß eine enge Zusammenarbeit vor allem mit der Sowjetunion eine entscheidende Voraussetzung für die weitere Entwicklung der DDR ist. Es hat nicht an Versuchen der herrschenden imperialistischen Kreise Westdeutschlands gefehlt, sich gerade in dieser Frage in die Volksdiskussion einzumischen. Uns wurde der Rat gegeben, doch auf das Verhältnis zur Sowjetunion nicht in der Verfassung besonders einzugehen. Die Absicht, die sich hinter diesem Ratschlag verbirgt, ist unschwer zu erkennen. Die westdeutsche Regierung hängt immer noch der Illusion nach, daß es möglich sein könnte, die DDR von der UdSSR und den anderen sozialistischen Staaten zu trennen. Diese Illusion ist auf Sand gebaut. Niemandem wird es gelingen, eine solche Trennung zu erreichen. Das hat gerade die Diskussion über die neue, sozialistische Verfassung bewiesen. 157;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 157 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 157) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 157 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 157)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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