Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 100

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 100 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 100); und für jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Die neue Verfassung verpflichtet die Deutsche Demokratische Republik DOKUMENTE und ihre Bürger, niemals einen Eroberungskrieg zu unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einzusetzen. In dem Entwurf der neuen Verfassung wird die Rolle der Deutschen Demokratischen Republik als Bollwerk des Friedens in Mitteleuropa gebührend gekennzeichnet. Die sozialistische Deutsche Demokratische Republik wird also verfassungsrechtlich auf eine friedliche Außenpolitik, auf eine aktive und schöpferische Zusammenarbeit mit allen friedlichen Völkern der Welt, auf Beziehungen freundschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung festgelegt. Das ist von großer und nachhaltiger Bedeutung für die Lage in Europa, für die Schaffung eines wirksamen und dauerhaften Systems der kollektiven Sicherheit in Europa und auch für eine stabile Friedensordnung in der Welt. Die sozialistische Deutsche Demokratische Repu-bik wird so zur unüberwindlichen Barriere gegen die friedensfeindliche Revanchepolitik der Regierung der westdeutschen Bundesrepublik ausgebaut. Diejenigen Staaten, die sich in der Vergangenheit über ihr Verhältnis zur Deutschen Demokratischen Republik noch nicht endgültig klargeworden sind, werden es jetzt leichter haben, unsere Ziele und Bestrebungen zu verstehen, die nationale und internationale Mission der Deutschen Demokratischen Republik und ihre Rolle als stabiler Friedensfaktor in Europa zu würdigen. Unsere neue Verfassung wird auch jenen Staaten Europas, deren Regierungen heute noch unter dem Einfluß der Bonner Revanchepolitik von der Pflege normaler staatlicher Beziehungen mit der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik Abstand nehmen, plastisch vor Augen führen, daß sich hier in Deutschland unwiderrufliche Veränderungen von historischer Bedeutung für ganz Europa vollzogen haben, an denen auf die Dauer niemand vorübergehen kann. Unsere neue Verfassung wird es jenen, die es heute noch nicht verstehen, klarmachen : Die sozialistische Deutsche Demokratische Republik ist kein Provisorium, sondern ein stabiler und dauerhafter Faktor des Friedens und der Sicherheit in Europa. Und auf dem Wege zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in Europa führt kein Weg um den sozialistischen Friedensstaat deutscher Nation herum. Alle Völker Europas sind an der Herbeiführung der europäischen 100;
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 100 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 100) Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Seite 100 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 100)

Dokumentation: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente, Kommentar 1969, Band 1, Klaus Sorgenicht, Wolfgang Weichelt, Tord Riemann, Hans-Joachim Semler (Hrsg.), Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Verf. DDR Dok. Komm. 1969, Bd. 1, S. 1-418). Autorenkollektiv: Reiner Arlt, Herbert Edeling, Gerd Egler, Dieter Heinze, Klaus Heuer, Uwe-Jens Heuer, Gerhard Kegel, Helmut Koziolek, Walter Krutzsch, Frithjof Kunz, Lothar Oppermann, Eberhard Poppe, Tord Riemann, Heinz Schmidt, Gerhard Schüßler, Hans-Joachim Semler, Klaus Sorgenicht, Hans Voß, Wolfgang Weichelt. Die Arbeit am Manuskript wurde am 31. Januar 1969 abgeschlossen.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

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