Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch 1964, Seite 71

Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 71 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 71); 2. Bei der Prüfung der Art und Schwere des Verschuldens sind die Ursachen und Bedingungen der Tat sowie alle sonstigen objektiven und subjektiven Umstände, unter denen sich der Täter zur Tat entschieden hat, zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere zu beachten: a) ob die Tat das Ergebnis eines Versagens der Willensanspannung oder des Pflichtbewußtseins des Täters war, das im Widerspruch zu seiner sonstigen Haltung steht, b) ob die Tat ein Ausdruck von rückständigen Denk- und Lebensgewohnheiten, von Egoismus, Rücksichtslosigkeit oder einer disziplinlosen Haltung des Täters, oder c) ob die Tat aus einer menschenfeindlichen Einstellung oder aus Feindschaft zur Arbeiter-und-Bauer-Macht und ihren sozialistischen Errungenschaften, einer menschenverächtlichen Haltung des Täters oder einer schwerwiegenden Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit erwachsen ist. 3. Ist bei einem Vergehen das Verschulden des Täters infolge außergewöhnlicher objektiver und subjektiver Umstände der Tat nur gering, so kann von Strafe abgesehen werden. Liegt eine solche außergewöhnliche Situation bei einem Verbrechen vor, so kann die Strafe nach den Grundsätzen der Strafmilderung herabgesetzt werden. Bei der Prüfung der Schuld des Täters sind, unbeschadet der eindeutigen Feststellung seiner individuellen Verantwortlichkeit, auch die Einflüsse aufzudecken, die zum Zustandekommen der verantwortungslosen Entscheidung des Täters beigetragen haben. Die Aufnahme dieser Schuldgrundsätze in das Strafgesetzbuch dient dem Ziel, eindeutig und unmißverständlich zu bekunden, wovon der Gesetzgeber bei der Bestimmung der subjektiven Bedingungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausgegangen ist. Indem die Bestimmung der Voraussetzungen und Bedingungen der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit in den Normen des Strafgesetzbuches erfolgt, haben sie grundsätzlich eine verpflichtende und regelnde Wirkung bei der Entscheidung über individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit. Damit ist im Prinzip bereits ihre Rolle oder Funktion für die Rechtsprechung erfaßt. Da der Gesetzgeber sich nicht auf eine allgemeine Schulddefinition beschränkt, sondern darauf aufbauend allgemeine Grundsätze für die Bestimmung der Schuld entwickelt, gibt er den Organen der staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflege verpflichtende Anleitung für die Rechtsprechung. Um die Funktion der Schuldgrundsätze für die Rechtsprechung pla- 71;
Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 71 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 71) Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 71 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 71)

Dokumentation: Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Gemeinschaftsarbeit: Prof. Dr. jur. habil. John Lekschas, Dr. phil. Wolfgang Loose, Prof. Dr. jur. Joachim Renneberg, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 1-148).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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