Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch 1964, Seite 134

Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 134 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 134); Natur nach Rechtspflichten sind, geben. Diese Bewußtheit kann sich im subjektiven Verhältnis zu den Folgen (Schäden oder ernste reale und bedeutende Gefahr von Schäden) oder zu den Rechtspflichten oder zu beidem ausdrücken. Dabei bietet die bewußte Fahrlässigkeit (Leichtsinn luxuria) noch die geringsten Schwierigkeiten. Bei ihr sieht der Täter voraus, daß er mit seinem geplanten Handeln die schädlichen Folgen der Gefahren herbeiführen könnte. Er hofft jedoch, daß sie nicht eintreten werden, weil er mit Umständen rechnet, die diese Folgen verhindern werden. Die Schuld des Täters liegt hier darin, daß er bewußt Gefahren für die Gesellschaft oder andere Menschen heraufbeschwört und durch sein Handeln zwar ungewollt schwere, bei pflichtgemäßem Verhalten jedoch vermeidbare Folgen herbeiführt, nur weil er leichtfertig auf Umstände vertraut, die die Folgen verhüten werden. Meist überschätzt der Täter dabei seine eigenen Fähigkeiten und überprüft die objektive Sachlage nicht sorgfältig genug. Der Drang zur Verwirklichung seines Vorhabens ist so stark, daß er von ihm nicht ablassen will und dabei die Pflicht, vorausgesehene Schäden zu vermeiden, vernachlässigt. Der Täter setzt somit seine Ziele höher als die Verantwortung vor der Gesellschaft. Dieser subjektive Sachverhalt nähert sich in bestimmten Fällen dem Vorsatz, ohne jedoch ihm etwa gleichzustehen, und es dürfte unstreitig sein, daß wir es hier bei Vorliegen der genannten objektiven Bedingungen mit echter krimineller Schuld zu tun haben. Man sollte sie im neuen Strafgesetzbuch als besondere Art der Fahrlässigkeit, die zugleich auch ihre schwerste Form ist, definieren, um durch die Definition die Verantwortung eines jeden für die Vermeidung vorausgesehener Schäden durch pflichtgemäßes Verhalten ausdrücklich zu konstatieren. Was die Pflichtverletzung, auf die es zunächst ankommt, angeht, so wird hier die allgemeine, rechtlich nicht besonders fixierte Pflicht verletzt, von Handlungen Abstand zu nehmen, bei denen man voraussieht, daß aus ihnen für andere Personen oder die Gesellschaft Schäden oder Gefahren entstehen können. Die Regel zur bewußten Fahrlässigkeit setzt diese allgemeine Rechtspflicht stillschweigend als bestehend voraus. Sie entsteht dem einzelnen daraus, daß er die Gefahren seines geplanten Handelns erkennt. Von dieser Pflichtverletzung ist die 134;
Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 134 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 134) Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 134 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 134)

Dokumentation: Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Gemeinschaftsarbeit: Prof. Dr. jur. habil. John Lekschas, Dr. phil. Wolfgang Loose, Prof. Dr. jur. Joachim Renneberg, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 1-148).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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