Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch 1964, Seite 113

Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 113 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 113); nicht die Eigenart der menschlichen Psyche, die es mit sich bringt, daß sich der Mensch, der keine Maschine ist, nicht zu jedem Zeitpunkt aller ihm nur obliegenden Pflichten bewußt ist. Der Mensch muß, wenn er seine täglichen Aufgaben erfüllen will, sich je nach der aktuellen Situation, in der er handelt, auf bestimmte Dinge einstellen, und dabei kann es geschehen, daß er ihm an und für sich bekannte Pflichten nicht bedenkt. Es kann fernerhin geschehen, daß er sich in falscher Beurteilung der Sachlage über die jeweilige Pflicht irrt oder daß ihm seine Pflichten überhaupt nicht bekannt sind. Wenn nun bei bestimmten Straftaten die Verletzung solcher besonderer Pflichten eine wesentliche Seite des Delikts ist, dann muß sich auch der Vorsatz notwendigerweise auf die Pflichtverletzung beziehen. Auch dieser Sachverhalt ist vom Vorsatzbegriff erfaßt. Obwohl dieser Vorsatzbegriff, zwar bislang nicht gesetzlich erfaßt, aber durch die Wissenschaft als seit langem geklärt angesehen werden kann (die Neuerungen betreffen nicht dieses Problem), gibt es ab und zu immer noch Urteile der Gerichte, die obigem polizeistaatlichen Grundsatz, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, huldigen. Darum ist es der eindeutigen Klarheit wegen erforderlich, den Rechtsirrtum und seine Folgen im Gesetz zu regeln. Diese Regel könnte etwa lauten: 1. Vorsätzliche Schuld ist nicht gegeben, wenn die begangene Tat mit der Verletzung besonderer, dem Täter unter den gegebenen Umständen kraft des Gesetzes, Berufs oder der gesellschaftlichen Stellung obliegender Pflichten verbunden und der Täter sich dieser Verletzung besonderer Pflichten nicht bewußt war. 2. Diese Regel findet keine Anwendung, wenn der Täter in Mißachtung der Grund- und Menschenrechte, der völkerrechtlichen Pflichten oder der staatlichen Souveränität der DDR handelte oder sich in verantwortungsloser Weise des Unrechts der Tat nicht bewußt wurde. In diesem Zusammenhang ist noch die Frage zu beantworten, wie es mit der irrtümlichen Annahme eines Rechtfertigungsgrundes steht. Solche Irrtümer geschehen keineswegs so selten, wie es manchem scheinen mag und sobald sie Vorkommen, wirkt sich das Fehlen einer eindeutigen Stellungnahme des Gesetzes für die Rechtssicherheit recht störend aus. Die Gerichte, durch das Fehlen einer gesetzlichen Regel gezwungen, eigene Maßstäbe zu entwickeln, kommen oft zu beträcht- 8U Strafgesetzbuch 113;
Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 113 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 113) Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 113 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 113)

Dokumentation: Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch (StGB) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Gemeinschaftsarbeit: Prof. Dr. jur. habil. John Lekschas, Dr. phil. Wolfgang Loose, Prof. Dr. jur. Joachim Renneberg, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964 (Verantw. Sch. StGB DDR 1964, S. 1-148).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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