Untersuchungshaftvollzugsordnung von 1968, Seite 9

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 9 (UHVO DDR /68 1968, S. 9); VIII. Rechte und Pflichten des Verhafteten 1. Die Verhafteten haben entsprechend den Festlegungen dieser Ordnung gleiche Rechte und Pflichten, unabhängig ihrer Nationalität, ihrer Rasse, ihres Glaubensbekenntnisses, ihrer Weltanschauung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Klasse oder sozialen Schicht. 2. 3. Die Verhafteten sind verpflichtet, die in dieser Ordnung sowie in den Hausordnungen festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten; den Anordnungen der Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt Folge zu leisten; die Einrichtungen der Verwahrräume zu pflegen undufschonen; die Bestimmungen über den Gesundheits- und Brandschutz einzuhalten; Gefahren für Personen und Sachen unverzüglich’ zu melden und soweit als möglich abzuweh$f! jfm,. Ein Verhafteter kajhfifür seien Verwahrraum als Ältester eingesetzt werden. Im Rahmen seiner Aufgabe als Ältester ist er befugt, von anderen Verhafteten die Einhaltung der Hausordnung zu fordern. 4. (1) Fügt ein Verhafteter der Untersuchungshaftanstalt einen Schaden zu, hat der Leiter eine konkrete Schuld- und Schadenfeststellung zu veranlassen. Liegt ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden vor, ist der Staatsanwalt zu unterrichten. (2) Der Verhaftete ist für schuldhaft verursachte Schäden nach den zivilrechtlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet. Die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme nach den Bestimmungen dieser Ordnung bleibt davon unberührt. (3) Erkennt der Verhaftete den schuldhaft verursachten Schaden an, und erklärt er sich zum Ersatz bereit, so kann die Art und Weise der Wiedergutmachung schriftlich vereinbart werden. 5. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung und auf Einlegung von Beschwerden und Rechtsmittel. Der Verhaftete kann entsprechend den strafprozessualen Bestimmungen mit seinem Verteidiger verkehren; die Wahrnehmung seiner Rechte in Zivil-, Arbeits- und Familien-rechtssachen.i Die Ausübung dieser Rechte bedarf der Zustimmung des Staatsanwaltes - oder des Gerichtes; der Briefwechsel mit Familienangehörigen und der Empfang von Besuch. Der Staatsanwalt oder das Gericht können die persönlichen Verbindungen erweitern und Bedingungen festlegen; das Recht, eigene Bekleidung zu tragen; eine angemessene Verpflegung, Unterbringung, regelmäßige hygienische und eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung. 9 Kopie AR 8;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 9 (UHVO DDR /68 1968, S. 9) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 9 (UHVO DDR /68 1968, S. 9)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968 (UHVO DDR /68 1968, S. 1-14).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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