Untersuchungshaftvollzugsordnung von 1968, Seite 11

Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 11 (UHVO DDR /68 1968, S. 11); (2) Soweit vom Staatsanwalt bzw. vom Gericht keine andere Weisung erteilt wird, ist es Verhafteten gestattet, monatlich drei Briefe zu schreiben und zu erhalten sowie einmal für die Dauer von 30 Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen. Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, können sich ihrer Muttersprache bedienen. 2. Der Briefverkehr ist vom Untersuchungsorgan dem Staatsanwalt bzw. dem Gericht zur Einsicht vorzulegen. Die Überwachung des Besuches wird, soweit der Staatsanwalt oder das Gericht keine andere Anordnung trifft, vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt veranlaßt, der in eigener Zuständigkeit die Durchführung des Besuches regelt. Der Besuch ist abzubrechen, wenn die Beteiligten durch ihr Verhalten den Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt gefährden. XII. Zuweisung von Arbeit 1. (1) Dem Verhafteten kann, soweit $ejm. keine Weisung des Staatsanwaltes entgegensteht, einfache manuelle Arbeit zugewiesen werden. Die Arbeitszuweisung teaphäijgif von den vorhandenen Möglichkeiten der Untersuchungshaftanstalt, der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sov&ie dem Einverständnis des Verhafteten. (2) Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung behindern. (3) Der Arbeitseinsatz des Verhafteten ist unter Einhaltung der festgelegten Unterbringungsart vorzunehmen. Der Einsatz als Hausarbeiter oder außerhalb der Untersuchungshaftanstalt ist nicht gestattet. (4) Die Arbeitsleistung des Verhafteten wird vergütet. Soweit keine Forderungen der Untersuchungshaftanstalt oder andere Verpflichtungen bestehen, kann der Verhaftete über die Vergütung frei verfügen. XIII. Kulturelle Selbstbetätigung 1. (1) Dem Verhafteten wird die Ausübung einer sinnvollen Selbstbetätigung gestattet. Diese darf den Haftzweck sowie die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht beeinträchtigen. (2) Die Selbstbetätigung umfaßt in der Regel die Vervollkommnung der Allgemeinbildung und die Weiterbildung. 2. Der Verhaftete kann die Bücherei der Untersuchungshaftanstalt benutzen. 11 Kopie AR 8;
Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 11 (UHVO DDR /68 1968, S. 11) Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968, Seite 11 (UHVO DDR /68 1968, S. 11)

Dokumentation: Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft (Untersuchungshaftvollzugsordnung) - UHVO - vom 8. November 1968 [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Der Minister für Staatssicherheit, Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei, 8.11.1968 (UHVO DDR /68 1968, S. 1-14).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren erreichen durchführen will. Sie umfaßt Inhalt und Ablauf seines künftigen Handelns und hat zu sichern, daß die Einheit der Untersuchungsprinzipien jederzeit gewahrt wird.

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