Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 2

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Anlage zum Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 2 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 2);  000236 2 WS MfS oOZZ - 462/85/VI 4. Am 14. 7. 1983, gegen 23,55 Uhr, wurde festgestellt, daß die Verhafteten Detlef S., Detlev T. und Reinhard St. aus einer Untersuchungshaftanstalt seit ca* 1 Stunde entwichen sind. Der Ausbruch war offensichtlich längere Zeit vorbereitet worden. Die Vergitterung von dem Fenster des Verwahr-*-raumes war durchsägt. De'r diensthabende SV-Angehörige wurde überwältigt und mittels Handfessel gefesselt. Die drei Entwichenen wurden im Rahmen der eingeleiteten Fahndung innerhalb von 24 Stunden wieder festgenommen. ' ■ V 5. Am 7. 8. 1981, gegen 11.00 Uhr, wurde bekannt, daß durch r\ die Verhafteten Peter B., Ingo G. und Hans-Jürgen H. , Vorbereitungshandlungen zu einem gewaltsamen Ausbruch jf aus einer Untersuchungshaftanstalt mit anschließendem j' ungesetzlichem Grenzübertritt zur VR Polen durchgeführt wurden. Die durchgeführten Erstbefragungen ergaben, daß die Verhafteten planten, am 8. 8. 1981, gegen 05,45 Uhr, gewaltsam aus der Untersuchungshaftanstalt auszubrechen. Sie hatten geplant, daß der diensthabende Angehörige der Untersuchungshaftanstalt nach öffnen des Verwahrraumes mit einem dafür beschafften Hartholzstück niedergeschlagen werden sollte. Danach beabsichtigten sie,- mit Waffengewalt mehrere Angehörige der Untersuchungshaftanstalt als Geiseln zu nehmen und mit einem Kfz der Untersuchungs-haftanstalt auszubrechen. Außerdem sollte die Freundin des B. , die sich ebenfalls in dieser Untersuchungshaftanstalt befand, befreit werden. Die weitere Zielstellung bestand darin, nach dem Ausbruch in der Nähe von Frankfurt (Oder) die DDR nach , der VR Polen ungesetzlich zu verlassen und unter Ausnutzung der politischen Situation in der VR Polen auf noch nicht festgelegtem Weg in die BRD zu gelangen. -6. Am 22. 7. 1981, gegen 01.15 Uhr, versuchten die Strafge-' fangenen B. und H.- (beide gemäß § 213 StGB zu 3 Jahren Freiheitsentzug verurteilt) aus einer Strafvollzugseinrichtung während der Nachtschicht im Arbeitskommando “Wittol" zu entweichen. Sie schlugen den aufsichtshabenden Zivilmeister mit einem Kerzenrohlinq nieder, entwendeten die Schlüssel und begaben sich zum Sicherungszaun. Da der Zivilmeister noch die Rufanlage betätigen konnte, wurden der 3. und der H. vor Entweichung durch SV-Ange-hörige gestellt.;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Anlage zum Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 2 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 2) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Anlage zum Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 2 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 2)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅵ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985; Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985 (Anl. Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1-11).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei. Gesetz über die Verfas.ptia ;cle,r Gerichte der - Gapä verfassungs-gesetz - vom die Staatsanwaltschaft ei: d-y. Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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