Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 15

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 15 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 15); 15 000193 WS MfS 0022-452/85/VI diplomatischen Vertretungen bei Ausländern sowie in Bestrebungen der Erweiterung derartiger Kontakte-auf andere Personen. " Bei den Versuchen zur Herstellung unzulässiger Kontakte wenden die Verhafteten eine Vielzahl von Methoden an. Es . wird versucht, vor allem durch Klopfen an Einrichtungen der Verwahrräume, Rufen aus den Fenstern dieser, lautes Sprechen im Verwahrhaus bei Führungen. Hinterlegen von Kassibern an Frequentierungspunkten, Einritzen von Informationen in geeignete Träger und durch die Vornahme von Unterstreichungen und Beschriftungen in den Bücjxern der Untersuchungshaftanstalt und anderes mehr, Kommunikationen zu anderen Verhafteten zu erreichen. Bezüglich der Aufnahme unzulässiger Kontakte seitens Verhafteter konnten allein 1978 - 82 ca. 3800 in den Untersuchungshaftanstalten des MfS unternommene und von den Diensteinheiten der Linie XIV dokumentierte Aktivitäten festgestellt werden. In Übereinstimmung mit den praktischen Erfahrungen ist jedoch wegen der bestehenden Latenz infolge Nichterkennung bzw. Unterlassung der Dokumentierung die absolute Zahl derartiger Handlungen weit höher anzusetzen. Grundsätzlich ist zu bemerken, daß von der Gesamtzahl der festgestellten Versuche Verhafteter zur Herstellung unzulässiger Kontakte nicht alle feindlichen Aktivitäten zuzuordnen sind. Ein erheblicher Teil derartiger Versuche werden von Verhafteten aus natürlichen Kommunikationsbedürfnissen und anderen Gründen unternommen (Neugierde, Mitteilungsbedürftigkeit, familiäres bzw. verwandtschaftliches Zusammengehörigkeitsgefühl, Langeweile u. a. m.), womit andererseits aber auch Verhaftete Kontaktversuche zur Organisierung feindlicher Aktivitäten tarnen können. Diese Differenzierung erfordert mit Notwendigkeit eine zielgerichtete Beobachtung über einen längeren Zeitraum. Die zielgerichtete Ausnutzung schwerpunktmäßig aufgeführter Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten in und außerhalb;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 15 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 15) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 15 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 15)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅵ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985; Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1-56).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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