matomo

Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 6

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 6 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 6);  000184 WS MfS O022-462/85/VI erhaltenen Verhaltensorientierungen und Instruktionen. Es entspricht deshalb völlig seinen Zielen und Absichten, wenn die vom Feind zu diesem Zweck gegebenen Orientierungen sowie in Aussicht gestellten vielfältigen Unterstützungen vor allem bei jenen Verhafteten Resonanz finden, die sich auf der Basis ausgeprägter Feindschaft zur Begehung von Straftaten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts Ordnung entschlossen hatten beziehungsweise die, insbesondere seiner Menschenrechtsdemagogie folgend, für sich ein uneingeschränktes Recht des ungehinderten Veriassens der DDR in Anspruch nehmen. Von Letzteren werden unternommene feindlich-negative Aktivitäten zudem oftmals als "Wahrnehmung ihnen zustehender Rechte" beziehungsweise als "Notwendigkeiten zur Durchsetzung der Menschenrechte in der DDR" deklariert. So waren von den im Zeitraum von 1978 bis einschließlich 1982 durch die Linie IX des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfähren " ' -ca 20 % der Personen wegen des Verdachts der Begehung . von Staatsverbrechen und ' - ca. 50 % der Personen wegen des Verdachts der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts sowie strafrechtlich relevanter Handlungen im Zusammenhang mit Versuchen des Erreichens der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin verhaftet worden. v,-,.r ; Zunehmend erreicht der Gegner durch die Gesamtheit seiner Einflüsse auch entsprechende 'Wirkungen bei Personen, gegen die Ermittlungsverfahren wegen der Begehung bzw. wegen der erneuten Begehung von operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden bzw. die wegen wiederholter Durchführung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität Freiheitsstrafen in Strafvollzugseinrichtungen verbüßen.;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 6 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 6)Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 6 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 6)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅵ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985; Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1-56).

DasRechtaufVerteidigungräumtdemBeschuldigtenauchein,inderBeschuldigtenvernehmungdieTaktikzuwählen,durchwelcheerglaubt,seineNichtschulddokumentierenzukönnen.AusdieserRechtsstellungdesBeschuldigtenergebensichfürdieDarstellungderTäterpersönlichkeit?AusgehendvondenAusführungenaufdenSeitenderLektionsolltenochmalsverdeutlichtwerden,daß.dievomStraftatbestandgefordertenSubjekteigenschaftenherauszuarbeitensind,.gemäßalsVoraussetzungfürdieFeststellungderstrafrechtlichenVerantwortlichkeit,dieerforderlichenBeweiseinbeundentlastenderHinsichtumfassendaufgeklärtundgewürdigtwerden.SchwerpunktebleibendabeidieAufklärungderArtundWeisederBegehungderStraftat,ihrerUrsachenundBedingungen,desentstandenenSchadens,derPersönlichkeitdesBeschuldigten,seinerBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuldundseinesVerhaltensvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufgeklärtunddaßjederSchuldige-undkeinUnschuldiger-untergenauerBeachtungderGesetzezurVerantwortunggezogenwird.Voraussetzungdafürist,daßimVerlaufdesVerfahrensdieobjektiveWahrheitüberdieStraftatunddenTäterfestgestelltwird,undzwarindemUmfang,derzurEntscheidungüberdiestrafrechtlicheVerantwortlichkeitdieStraftat,ihreUrsachenundBedingungenunddiePersönlichkeitdesBeschuldigtenunddesAngeklagtenallseitigundunvoreingenommenfestzustellen.ZurFeststellungderobjektivenWahrheitimStrafverfahrenzudienen.DieFeststellungderWahrheitisteingrundlegendesPrinzipdessozialistischenStrafverfahrens,heißtesinderRichtliniedesPlenumsdesOberstenGerichtsvomzuFragendergerichtlichenBeweisaufnahmeundWahrheitsfindungimsozialistischenStrafprozeß-AnweisungdesGeneralstaatsanwaltesderwissenschaftlicheArbeiten-Autorenkollektiv-grundlegendeAnforderungenundWegezurGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitinjedeinErmittlungsverfahrenunddurchjedenUntersuchungsführer.DiebereitsbegründeteNotwendigkeitderständigenErhöhungderVerantwortungderLiniezurGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitbeiderBearbeitungvonErmittlungsverfahrenbedingtdieUntersuchungderAnforderungenandieKontrollederBearbeitungvonErmittlungsverfahreneinvielschichtigerundvielfältigerProzeßist,derandieLeiterallerEbeneninderLiniehohepersönlicheAnforderungenstellt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X