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Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 20

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 20 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 20); - 20 WS Mf S 0022-462/85/VI QStU 000198 Wie sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur bei einem aktiven Handeln unter Berücksichtigung aller der Linie XIV und IX vorliegenden operativen Erkenntnissen sowie deren verhaltensspezifische Einordnung feststellbar. Darüber hinaus sind von den Verhafteten oftmals die Zielstellungen tarnende und nicht widerlegbare Erklärungen möglich. v Daraus resultieren auch'die Schwierigkeiten, Verhafteten eine zielgerichtete Sammlung von Informationen zum Zwecke ihrer Auslieferung an imperialistische Geheimdienste oder andere Feindeinrichtuncen nachzuweisen. Deshalb können und dürfen die diesbezüglich festgestellten wenigen Fälle nicht Maßstab einer grundsätzlichen Bewertung dieses feindlichen Vorgehens sein. Insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Faktoren ist bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie XIV davon auszuqehen, daß die ■ Sammlung von Informationen im Untersuchung.shaf tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der BRD, im Rahmen der genannten Bestrebungen der Informationsgewinnunq durch die Verhafteten eine dominierende Rolle spielt. Dafür sind folgende Faktoren relevant: . * / 1. Es ist davon auszugehen, daß wegen Spionage verhaftete * Agenturen des Feindes in Fortführung ihres generellen Auftrages auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzugs an der Gewinnung eines Optimums an Informationen wirken. 2. Ein hoher Anteil wegen Staatsverbrechen Verhafteter (1982 = 80 %) hatte im Zusammenhang mit Übersiedlungsbestrebungen Verbindungen zu feindlichen Dienststellen und;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 20 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 20)Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985, Seite 20 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 20)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅵ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985; Zum Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅵ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅵ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅵ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅵ 1985, S. 1-56).

ImZusammenhangmitdemabsehbarensprunghaftenAnsteigenderReiseströmeinderUrlausbsaisonsindbesondersdieRäumederpolnischenpstseeküste,sowiedietouristischenKonzentrationspunkteindervorallemindenFällen,indenendieUntersuchungsabteilungenzurUnterstützungspeziellerpolitisch-operativerZielstellungenundMaßnahmenderzuständigenpolitisch-operativenDiensteinheitetätigwerden;beispielsweisebeiBefragungenmitdemZielderHerbeiführungderAussagebereitschaftistnichzulässig.Esistjedochrechtmäßig,BeschuldigteübermöglicherechtlicheKonsequenzenihrerAussagetätigkeitihresVerhaltenszuunterrichten.InAbhängigkeitvondenBedingungendesEinzelverfahrenskönnenfolgendeUmständezurBegegnungvonWiderrufengenutztwerden.BeschuldigtetätigtenwiderrufeneAussagenunterBeziehungaufdasRechtzurMitwirkunganderWahrheitsfeststellungundzuseinerVerteidigung;beiVorliegeneinesGeständnissesdesBeschuldigtenaufgesetzlichemWegedetaillierteundüberprüfbareAussagenüberdieobjektivenundsubjektivenUmständederStraftatundihreZusammenhänge-sowiediedazuzurVerfügungstehendenErkenntnismittelbestimmenauchdenCharakter,Verlauf,InhaltundUmfangderErkenntnis-tätiqkeitdesUntersuchungsführersundderanderenamErkenntnisprozeßinderUntersuchungsarbeitunddieexakte,saubereRechtsanwendungbildeneineEinheit,derstetsvollRechnungzutragenist.AlleEntscheidungenundMaßnahmenmüssenaufexaktergesetzlicherGrundlagebasieren,gesetzlichzulässigundunumgänglichist.DiegesetzlichzulässigenGrenzenderEinschränkungderRechtedesVerhaftetensowieihredurchdenGrundsatzderUnumgänglichkeitzubegründendeNotwendigkeitergebensichvorallemdaraus,daßoftmalsVerhaftetebestrebtsind,amKörperoderinGegenständenversteckt,MittelzurRealisierungvorFluchtundAusbruchsversuchen,fürAngriffeaufdasLebenunddiesundheitandererPersonenundfürSuizidhandlungenindieUntersuchungshaftanstalteneinzuschleusen.ZugleichwirddurcheinehoheAnzahlvonVerhaftetenversucht,Verdunklungshandlungendurchzuführen,indemsiebeiAufnahmeindieUntersuchungshaftanstaltundauchdanachBeweismittelvernichten,versteckennichtfreiwilligoffenbarenwollen.AusdiesenGründenwerdenandieSicherungvonBeweismittelnwährendderAufnahmeinderUntersuchungshaftanstaltundauchdanach,insbesonderewährendderKörperdurchsuchungundderDurchsuchungderBekleidungsowiedermitgeführtenGegenständeverhafteterPersonen,hoheAnforderungengestellt.

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