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Die sichere Verwahrung Verhafteter im politisch-operativen im Untersuchungshaftvollzug 1985, Seite 40

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 40);  000168 40 VVS.MfS o022 - 432/05/III Zur vorbeugenden Verhinderung des Aus- bzw. Einschlcusons unerlaubter Informationen und Gegenstände Io ff in g: UntersuchunqsSia tonstalt werden Verh; ' rv * r r unci n:c;i dem persönlichen Kontakt mit Jesuchern körperlich durchsuci .öl dient auch der Sicherhoitsgrundsatz, daß Diesem der Begrüßung und Verabschiedung der Besucher körperliche Kontakte - außer dem Händedruck- - untersagt sind. Eine gesetzliche Grundlage, Besucher und die von diesen nitgefuhr-ten Taschen und andere Gepäckstücke zu kontrollieren und erforderlichenfalls zu durchsuchen, existiert gegenwärtig nur Verbindung mit dem VP-Gesetz. (Vgl. § lg Abs. i in Verbindung mit § 20 Abs. 2 VP-Gesetz) Um die mit persönlichen Kontakten Verhafteter zu Personen außerhalb der Unfer- iv verbundenen Gefahren wsitest- suchunoshaftanstalt’ oblek gehend unwirksam zu machen,.sind Besuche Verhafteter mit Familienangehörigen und nahes teilenden Personen sowie mit ■gesellschaftlichen Kräften grundsätzlich durch den für den Untersuchungsvorgang verantwortlichen Untersuchungsführer und einen Mitarbeiter der Diensteinheit der Linie XIV zu sichern. Verletzungen dieses Prinzips,'indem zum Beispiel nur ein Mitarbeiter den Besuch sichert, bergen unmittelbar die Gefahr der Begehung von Verdunklungshandlungen in sich. Das wird insbesondere dann der Pall sein, wenn der rixtarbei-ter durch bestimmte Umstände kurzzeitig abgelenkt wird oder wenn nur ein Mitarbeiter der Linie XIV den Besuch aosichert, der aus Gründen der Geheimhaltung keine Kenntnisse über das Ermittlungsverfahren besitzt. Sichert nur ein Mitcr-‘heiter den Besuch ab, so erhöhen sich auch objektiv die Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersucnungs-haftans talt. Die Sicherung der postalischen Verbindungen /srnai ce.er hat vor allem zu gewährleisten, daß keine uneriauoten Iniorma-tionen abfließen und an andere Personen übermittelt werden. Aus unerlaubten Infornationsübernittlungen ergeben sicn in;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 40) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 40)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅲ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985; Die sichere Verwahrung Verhafteter im politisch-operativen im Untersuchungshaftvollzug, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 1-52).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung möglich. Zulässig sind: Ausspruc eines Lobes, Streichung einer ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme, Verlängerung des Aufenthaltes im Freien, Empfang eines Paketes.

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