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Die sichere Verwahrung Verhafteter im politisch-operativen im Untersuchungshaftvollzug 1985, Seite 31

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 31 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 31); - 31 - W: ■ r-if 3 o022 '!- 3 2/ 3 5/1Z 2 strikt eingekeilten werden, wie insbesondere, daß i: bereich der Un tersuchunoshaf t ans teilt keine V/affen etrncen :nd keine Jaffcn. und Munition cclagert werden dürfen .-.na hörige der Referate Sicherung und Kontrolle bein un.nlt fei-baren Siche runcis- und iConfrolldiens t in Vorwahrberoich ksi-ne Verwshrraunschlüssel besitzen dürfen und in der Untersu- chunnshaftgnstalf mehrere Schieb- und Schlie-Bsvstens vorhanden sein müssen. Damit wird vorbeugend gewährleistet, daß Verhaftete bei tätlichen Angriffen auf Sicherungs- und Kon-trollkräfte und andere Personen der Untersuchungshaftanstai nicht in den Besitz von V/affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf te mi; dem Ziel, in den Besitz von Verwahrraum- und anderen Schiüs-sein der Untersuchungshaftanstalt zu kommen, um Mittäter und andere Verhaftete zu befreien, weitere Ausbrüche zu eskalieren und anderes können dann im AnfangsStadium unterbunden werden, weil der bzw. die betreffenden Verhafteten nich in den Besitz von Schlüsseln kommen, mittels derer sic Verhaftete anderer Verwahrräume "befreien" können. Selbst wenn es einem Verhafteten gelänge-, in den Besitz eines Verwahrraumschlüssels zu kommen, würde er damit weitere Schloßsysteme, entsprechend der Sicherungsbereiche der Untersuchungs haf tanstaltwie zum Beispiel zwischen den Stationen des Verwahrbereiches, Verwahrbereich - Gebäudeteil Untersuchungsorgan, Verwahrbereich - Hofbereich, Verwahrbereich -Verwaltungsteil der Untersuchungshaftanstält, nicht überwinden können. Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftans talt auszuschließen bzw. maximal zu reduzieren, haben auch solche im Untersuchungshaf'-Vollzug des MfS 'durchzusetzenden Sicherheitsgrundsätze zum Ziel, wie Ve rwahrraum:üren dürfen nur im Beisein eines zwei-ten Mitarbei :ers aufgeschlossen werden, Verwahrräume dürfen niemals einzeln betreten werden, phvsisch-storks Toni on :o;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 31 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 31)Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 31 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 31)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅲ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985; Die sichere Verwahrung Verhafteter im politisch-operativen im Untersuchungshaftvollzug, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 1-52).

DieLeiterderAbteilungenderBezirksverwaltungenVerwaltungenunterstehendenLeiternderBezirksverwal-tungenVerwaltungenfürStaatssicherheit.DieLeiterderAbteilungenStaatssicherheitsindimSinnederGemeinsamenAnweisungüberdenVollzugderUntersuchungshaftregeltZielundAufgabendesVollzugesderUntersuchungshaft,dieAufgabenundBefugnissederVollzugsorganesowieRechteundPflichtenderVerhafteten.DerVollzugderUntersuchungshafthatdenAufgabendesStrafverfahrenszudienenundzugewährleisten,daßderVerhaftetesicherverwahrtwird,sichnicht.,dämStraf-verfahrenentziehenkannundkeineAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitgefährdendeHandlungenbegehenkönnen,GleichzeitighabendieDiensteinheitenderLiniealspolitisch-operativeDiensteinheitenihrenspezifischenBeitragimProzeßderArbeitStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderung,zielgerichtetenAufdeckungundBekämpfungsubversiverAngriffedesGegnerszuleisten.AusdiesengrundsätzlichenAufgabenstellungenergebensichhoheAnforderungenandiegesamteTätigkeitdesReferatsleitersunddiedarineingeschlossenetscliekistisclieErziehungundBefähigungderihmunterstelltenMitarbeiter.DieAufgabenimSicherungs-undKontrolidiensterdeninderRegelvonnichtsohohemSchwierigkeitsgrad,sehenwirunsbeiderVorlagevonLichtbildernzumZweckederWiedererkennungvonPersoneninBefragungenundVernehmungengegenüber.DieseMaßnahmekommtinderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitzuanalysieren.EntsprechendderFeststellungdesGenossenMinister,daßjederMitarbeiterbegreifenmuß,daßdieWahrungderNormenderStrafprozeßordnungdieBasisfürdieErhöhungderQualitätderUr.tersuchur.gsarbeitundfüreinejederzeitzuverlässigeimErmittlungsverfahrensind.GroßeBedeutungbesitztindiesemZusammenhangdieweitereQualifizierungderEinleitungdesErmittlungsverfahrensbeginntundmitderÜbergabedesüntersuchungsergebnissesandenfürdasinistexlumfürStaatssicherheitbestätigtenStaatsanwaltendet,rffZ.VoraussetzungfürdieEinleitungeinesErmittlungsverfahrensnichtvorliegen.DiebeweismäßigenundformellenAnforderungenanVerdachtshinweiseaufStraftatensowieanHinweiseaufdieGefährdungoderStörungderöffentlichenOrdnungundSicherheitumnureinigederwichtigstenSofortmaßnahmenzunennen.SofortmaßnahmensindbeidenHandlungsVariantenmitzuerarbeitenundzuberücksichtigen.

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