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Die sichere Verwahrung Verhafteter im politisch-operativen im Untersuchungshaftvollzug 1985, Seite 17

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 17 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 17); - 17 - WS iivS o022 - 452/83/III Aufrufe zum' samten Verivahrhausec in Unruhe versetzt "Hungerstreik" und zur Solidarisierung mit dem Verhafteten, sowie hetzerische Äußerungen gegen das Mf3 'wurden im Verwahrhaus gerufen. Erst nach Isolierung des betreffenden Verhafteten und Einleitung weiterer umfangreicher Maßnahmen mit dem Untersuchungsorgan, unter anderem Verlegung .von Verhärteten .in eine andere Untersuchungshaftanstalt, konnte die Ordnung und Sicherheit wiederherge-steilt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß' aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits .geringe Anlässe ausreichen, die zu, ernsthaften Störungen der . Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaffanstalt führen können. ; , -O- fCt M £ 5 Die Verwährung Verhafteter in Absonder ung -erfolgt ausschließ lieh zur schnellstmöglichen Wiederherstellung der Ordnung 0 w und Sicherheit im Verwahrbereich der Untersuchüngshaft-anstalt. Der.Aufenthalt eines Verhafteten in Absonderung beträgt grundsätzlich nur wenige Stunden . (Er ist keinesfalls vergleichbar mit der Disziplinarstrafe Arrest oder der Isolierung Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug der BRD bei Anwendung des Kontakt-Sperre-Gese.tzes. Die sichere Verwahrung der Verhafteten und die ordnungsgemäße Durchführung des Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahrens sind durch Trennung beim Vollzug der Untersuchungs haft zu unterstützen. Danach ist die Trennung' durch '■'■’uf üh ren r' nach Geschlechtern, zwischen wegen der gleichen Strafsache verhärteten Personen, - zwischen Jugendlichen und Erwachsenen,;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 17 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 17) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985, Seite 17 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 17)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅲ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985; Die sichere Verwahrung Verhafteter im politisch-operativen im Untersuchungshaftvollzug, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅲ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅲ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅲ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅲ 1985, S. 1-52).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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