Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS 1985, Seite 40

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil II, Ministerium fuer Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o022-462/85/II, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. II MfS DDR Abt. XIV VVS o022-462/85/II 1985, S. 40); ?lassen, - 40 - VV3 iif3 o022 -452/85/11 000040 Wichtige Aufgabenstellungen sind insbesondere die Pruefung des Vorliegens der Voraussetzungen fuer die Entlassung, Ueberpruefung der Effekten des zu Entlassenden auf Vollstaendigkeit und Uebergabe an die Person jo zw - die Strafvollzugseinrichtung, Verhinderung weiterer Kontakte zu anderen Verhafteten;durch Einzelunterbringung, die aerztliche Entlassungsuntersuchung, dis Koerperdurchsuchung des zu N Entlassenden sowie die Aktualisierung der Belegungskartei und anderer Dokumente der Untersuchungshaftanstalt, Die Entlassung Verhafteter aus einer stait des Mf3 erfolgt grundsaetzlich. uen t ers u ch un gs ha ftan-wenn der Haftbefehl auf der Grundlage des ? 132 (1) StPO aufgehoben wurde oder im Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt die Entlassung des Verhafteten gemaess ? 133 StPO anordnet sowie wenn der Verhaftete rechtskraeftig zu einer Strafe mit Freiheitsentzug verurteilt-worden ist und ein Verwirklichungsersuchen des zustaendigen Gerichtes zum Vollzug des Freiheitsentzuges nebst Kurzurteil und St rarregisterauszug und damit zur Ueberfuehrung in die zustaendige 3trafvolizugs-einrichtung vorliegt. 2,1. Die Pruefung des Vorliegens der Voraussetzungen fuer die Entlassung t \ Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muss vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuss gesetzt wird, pruefen, dass - die Entlassungsverfuegung nannte A-B-C -Schein) mit gel und eine Bestaetigung des Staatsanwaltes (der soge-dem entsprechenden Dienstsieder Aufhebung des Haftbefehls;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 40) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 40 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 40)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅱ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985; Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 1-48).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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