Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS 1985, Seite 31

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil II, Ministerium fuer Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o022-462/85/II, Berlin 1985, Seite 31 (Sch.-Mat. II MfS DDR Abt. XIV VVS o022-462/85/II 1985, S. 31); ?31 VV3 MfS o022 r. A A A ?3 1 U ue ue u a i ?16 2/8 5/II Verhaftete ihre wahre Identitaet verbergen wollen# So legte sich ein 1584 wegen Spionage Angeklagter unter Nutzung der Wirren nach dem II. Weltkrieg aus krankhaft uebersteigertem Geltungsdrang einen seiner Meinung nach "wohlklingenderen" Namen zu# Seitdemging er in der DDR zweimal eine Ehe ein und wurde wegen eines kriminellen Deliktes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Erst im Verlauf des Ermittlungsverfahrens wegen Spionage konnte durch die Linie IX des MfS seine wahre Identitaet festgesteilt-werden / - Die Pruefung der Identitaet Verhafteter ist deshalb grundsaetzlich in enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie IX vorzunehmen. Der Vergleichsarbeit der Diensteinheiten der Linie XIV sind im Aufnahmeverfahren objektiv Grenzen gesetzt, da in der Regel nur die sich beim Verhafteten befindlichen Unterlagen zu diesem Zeitpunkt fuer die Identitaetsfeststellung genutzt werden koennen Ist der Verhaftete im Besitz von Personaldokumenten, erfolgt die Pruefung der Identitaet vor allem anhand der Merkmale des Aeusseren im Personen-Lichtbild-Vergleich. Diese Pruefungshandlung ist, wie die Praxis zeigt, grundsaetzlich fuer gesicherteIdentitaetsaussagen ausreichend Treten Zweifel an der Identitaet des Verhafteten auf, sind in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan weitere kriminalistische Methoden anzuwenden, um zu einer sicheren Identitaetsaussage zu gelangen. Das sind vor allem die Moeglichkeiten der Taeterfotografie, der Daktyloskopie, der Dokumentenuntersuchung, des Schriftenvergleichs, der Auswertung von Taetowierungen und anderen besonderen Merkmalen am Koerper, der 31utgruppenbestimmung und der Zahnst a tus auswer t un g. ?;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 31 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 31) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 31 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 31)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅱ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985; Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 1-48).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit mit der Untersuchungsabteilung. Vor der Durchführung erster Prüfungshandlungen bedarf es in jedem Fall gemeinsamer Berktj ngen zur Bestimmung des im konkreten Fall auszuweisenden sses für die Begründung des Verdachts einer Straftat und darüber hinaus für die weitere Beweisführung außerordentlich bedeutungsvoll sein kann. Dabei handelt es sich vorwiegend um die Suche und Sicherung von Spuren meist aussichtslos ist und selbst Zeugenvernehmungen nach mehreren Monaten kaum noch zur Klärung einzelner Details der Straftat fuhren.

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