Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS 1985, Seite 28

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 28 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 28); BSiU 28 - WS MfS o022 000028 iß2/85/ ir Dieser Empfehlung wird im Untersuchungshaftvollzug des MfS in vorbildlicher Weise entsprochen* So ist seit 1980 weisungsmäßig gefordert (Vgl* Pkt, IV, Zifff 3, Abs. 3 Gemeinsame Anweisung), daß der Verhaftete unverzüglich d= n Arzt zur medizinischen Untersuchung vorzustellen ist und weibliche Verhaftete zusätzlich gynäkologisch zu untersuchen sind. Die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung dies gelungen sind durch den ZMD und die Medizinischen der BVfS in eigener Verantwortung sicherzustellen, er Re- . Diene te um all p gesetzlich notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie XIV, Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie IX, ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden'Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte während dieser Zeit auch ein Recht auf Ruhe und Schlaf hat, das nicht auf ein Minimum reduziert werden darf, sondern in etwa eine zusammenhängende Zeit von 6 bis 8 Stunden umfassen muß ! Die bereits in der Praxis realisierte zusätzliche gynäkologische Untersuchung weiblicher Verhafteter dient vorrangig der Schwangerschaftsfeststellung Wird bei einer Verhafteten eine Schwangerschaft festgestellt, hat sie nicht nur Anspruch auf ärztliche und gesundheitsfördernde 3e-treuungsmaßnahmen (zum Beispiel regelmäßige ärztliche Un-;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 28 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 28) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985, Seite 28 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 28)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅱ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985; Das Aufnahme- und das Entlassungsverfahren im Untersuchungshaftvollzug des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅱ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅱ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅱ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅱ 1985, S. 1-48).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen beim Vollzug der Untersuchungshaft maximale Unterstützung erfahren. Diesem Grundsatz hat auch die operative Dienstdu rch.führung aller in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen.

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