Zum Wesen und den Voraussetzungen der Untersuchungshaft in der DDR - Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 24

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅰ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅰ, Berlin 1985, Seite 24 (Sch.-Mat. Ⅰ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅰ 1985, S. 24); B S.t U - 24 - VVS'MfS oQ22 - 4Sä/&5/ nigt und intensiv zu bearbeiten, um die Untersuchungshaft auf den unumgänglich notwendigen Zeitraum einzugrenzen (ßeschleunigungsrnaxime des Strafverfahrens) Deshalb ist in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen* (Permanente Haftprüfung) Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft im.Strafverfahren der DDR ergibt sich aus der Tatsache, daß die StrafProzeßordnung der DDR festleot, daß die Haftprüfunq im gsssmten Verlauf des Strafvsrfahrsns jederzeit durch die beteiligten Orga-ne zu erfolaen hat und nicht nur nach bestimmten Zeitab-' ständen (§ 131 StPO)* (Ger organ) taatsornvait, Untersuchungs- 2 Die Fristenregelungen für das Ermittlungsverfahren gemäß §103 StPO und die hierzu erlassene Anweisung i/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR sind nicht auf den Zeitraum der Untersuchungshaft übertragbar .Die Fristenregelung für die Bearbeitung von Ermittlungs.verfahren verlangen alle Ermittlungsverfahren; insbeso ndere die mit Untersuchungshaft beschleunigt, das heißt, in kurzer Zeit, abzuschließen Die Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwaltes der DDR ist somit auch darauf ausgerichtet, die Zeit der Untersuchungshaft so kurz als möglich zu halten* Die differenzierten Bearbeitungsfristen für die einzelnen Arten von Ermittlungsverfahren betragen: Für Ermittlungsverfahren mit bekannten Tätern 4 Wochen, mit unbekannten Tätern 8 Wochen. Der Staatsanwalt des Kreises bzw* der für das Verfahren zuständige Staatsanwalt des Bezirkes kann in Ausnahmefällen die Frist, einschließlich der für die Bearbeitung durch den Staatsanwalt, bis auf 3 Monate verlängern Der zuständige Bezirksstaatsanwalt kann seinerseits auf Antrag bei komplizierten und aufwendigen Ermittlungsverfahren die Frist ausnahmsweise bis zu 1 Jahr verlängern Fristverlängerungen über 1 Bahr können nur durch den Generals taatsanwalt auf begründeten Antn änwaltes gewährt werden Entsprechen für das gerichtliche Verfahren ergeh* Ziff. 3, 294 und anderer StPO* In der chungsorgane des MfS bearbeiteten Er: Bearbeitungszeit 198.2 bis zu i trug die zu 2 Monaten - 53 %, bis zu 3 Monaten = = 7/o# Aus der Statistik der AKG der HA der letzten 3 Bahre eine Verkürzung der hervor d es Bezi rksstaats- i- ris tbes chränkungen s ich aus den §§ 2ol lu rch die Untersu- L lun gs ve rfahren be- Mon at = 2S %, bis 12 %, über 3 Monats IX geht als Trend Bearbeitunaszeit;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅰ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅰ, Berlin 1985, Seite 24 (Sch.-Mat. Ⅰ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅰ 1985, S. 24) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅰ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅰ, Berlin 1985, Seite 24 (Sch.-Mat. Ⅰ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅰ 1985, S. 24)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅰ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅰ 1985; Zum Wesen und den Voraussetzungen der Untersuchungshaft in der DDR - Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅰ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅰ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅰ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅰ 1985).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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