Zum Wesen und den Voraussetzungen der Untersuchungshaft in der DDR - Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug in den Untersuchungshaftanstalten des MfS 1985, Seite 16

Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil I, Ministerium fuer Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o022-462/85/I, Berlin 1985, Seite 16 (Sch.-Mat. I MfS DDR Abt. XIV VVS o022-462/85/I 1985, S. 16); ?* - 16 - WS MfS o022 Schut; vor k revolutionaeren Angriffen, g: lentum 3 8.1 ne r Buerg [ Schutz d er s 0Z1 ue iiung, vor kon t er- Un ters such ungs haf t tel fuer e ine wirk ugun.g bei Vor lieg same Kriminalitaetsbekampfung .und -vor aller gesetzlichen Voraussetzungen anzuwenden * Sie ist mit? unter auch das einzige und zugleich auch wirksamste Mittel des Staates, um der von Straftaetern ausgehenden Gefahr der Fortsetzung der Straftat entgegenzutreten bzw. eine Wiede rholungs gef ah r auszuschliessen. Aus dem Charakter der Untersuchungshaft als die schwerwiegendste strafprozessuale Sicherungsmassnahme mit Zwangscharakter folgt: Sie darf nur angeordnet werden , .eich unumaaenqiich Beide gesetzlichen Vorausse tung fuer ihre Anordnung und die Voraussetzungen nach ? tzungen sind von gleicher Eedeu-bilden eine Einheit, da weder 122 StPO noch die Unumgaenglich? keit nach ? 123 StPO.fehlen darf. Bei jeder Entscheidung ueber die Anordnung der Untersuchungshaft ist ausgehend von den konkreten gesetzlichen Anforderungen gewissenhaft zu pruefen, ob diese Massnahme im Prozess der Bearbeitung der Straftat im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren gesetzlich zulaessig und auch real notwendig, das heisst, eben unumgaenglich ist. Beide Seiten als gesetzliche Grundlagen fuer die Anordnung der Untersuchungshaft basieren auf den Anforderungen des Artikels 90 Abs. 4 der Verfassung der DDR. Infolge der grossen Bedeutung der unbedingten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Anordnung der;
Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil â… , Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) â…©â…£, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/â… , Berlin 1985, Seite 16 (Sch.-Mat. â… MfS DDR Abt. â…©â…£ VVS o022-462/85/â… 1985, S. 16) Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil â… , Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) â…©â…£, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/â… , Berlin 1985, Seite 16 (Sch.-Mat. â… MfS DDR Abt. â…©â…£ VVS o022-462/85/â… 1985, S. 16)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial Ⅰ Untersuchungshaftvollzug MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅰ 1985; Zum Wesen und den Voraussetzungen der Untersuchungshaft in der DDR - Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des MfS, Der Untersuchungshaftvollzug im MfS, Schulungsmaterial Teil Ⅰ, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-462/85/Ⅰ, Berlin 1985 (Sch.-Mat. Ⅰ MfS DDR Abt. ⅩⅣ VVS o022-462/85/Ⅰ 1985).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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