Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten 1960, Seite 50

Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 50 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 50); worden sein kann. Die Verbrecher treffen zu diesem Zweck vor der Tatausführung mit irgendeiner Person Vereinbarungen über bestimmte Aussagen, aus denen hervorgeht, daß die betreffende Person den Mord unmöglich begangen haben kann. Es kommen aber auch Fälle vor, in denen die Zeugenaussagen, die das Alibi schaffen, ohne vorherige Absprache mit dem Verbrecher aus einem unbewußten Irrtum heraus gemacht werden. Daher ist der Leiter der Untersuchung verpflichtet, auf jede nur mögliche Weise und mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln die Zeugenaussagen zu prüfen, die das Alibi des Verdächtigen bestätigen. Darum muß man sich bei der Vernehmung des Zeugen bemühen herauszubekommen, ob er mit der Person, die des Mordes verdächtigt wird, vor Einleitung des Verfahrens zusammengetroffen ist oder ob der Verdächtige versucht hat, nach Einleitung des Verfahrens mit dem Zeugen Verbindung aufzunehmen (durch Briefe, mündliche Mitteilungen über andere Personen u. a.). Sorgfältig untersucht werden müssen die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Zeugen, dem Verdächtigen und dem Opfer ob ein dienstliches oder anderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihnen besteht, ob sie verwandt und befreundet sind usw. Nicht von vornherein auszuschließen ist die Möglichkeit, daß die Aussagen, die das fiktive Alibi bestätigen, unter dem Einfluß von Drohungen gemacht wurden. Die Überprüfung der Aussagen eines solchen Zeugen erfolgt durch entsprechende Befragung anderer Zeugen, durch Einholung der erforderlichen Auskünfte und Dokumente und auf dem Wege der Einschätzung der Gesamtheit aller vorhandenen Beweise. Um die Sache dem Gericht zu übergeben, genügt es nicht, daß die Tatsache der Verübung eines Mordes durch eine bestimmte Person bewiesen ist, sondern es müssen auch die objektiven Daten festgestellt sein, die die Motive und das Ziel des begangenen Verbrechens erklären. Die Feststellung der wirklichen Motive des Verbrechens ist von entscheidender Bedeutung für die richtige Qualifizierung der Handlungen des Verbrechers, denn in einer Reihe von Fällen können ohne objektive Begründung der Motive und Ziele eines Verbrechens auch alle anderen gesammelten Beweise nicht überzeugen. Die Leiche der D. wurde um 11 Uhr in dem von ihr bewohnten Zimmer im Bett liegend aufgefunden. Am Hinterkopf befanden sich fünf Hackwunden, zwei Finger waren abgehackt und lagen im Bett. Die Leiche war noch warm. Während der Besichtigung erschien die W., Mitbewohnerin der Wohnung der Ermordeten, und erklärte, daß aus ihrer Tasche, die sie zu Hause gelassen hätte, einige 100 Rubel fehlten. Alle übrigen Sachen, unter anderem auch ein Ring und die Uhr an den Händen der Ermordeten, waren vorhanden. Die Zeugen sagten bei der Vernehmung aus, daß die W. etwa gegen 10.30 Uhr das Haus verlassen 50;
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Dokumentation: Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, Berlin 1960 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 1-200).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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