Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten 1960, Seite 28

Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 28 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 28); von zylindrischer Form (Stock, Eisenstange) hinterlassen Wunden in Form von Streifen mit ausgeprägten Zerschmetterungen in der Mitte der Wunde auf ihrer ganzen Länge. Man muß berücksichtigen, daß diese Merkmale nicht immer deutlich ausgebildet sind und daß hier nicht die Rede ist von der Form des Gegenstandes, der die Wunde erzeugt, sondern von der Form seiner Schlagfläche. Bei der Beurteilung dieser Merkmale muß -unbedingt der Gerichtsmediziner konsultiert werden. Nicht weniger wichtig sind die richtige Einschätzung und Fixierung des Charakters der Leichenerscheinungen, die es manchmal erlauben, die seit dem Eintritt des Todes verstrichene Zeit ziemlich genau zu bestimmen und die Veränderungen anzugeben, die in der Haltung der Leiche vor sich gegangen sind. In dieser Hinsicht ist folgendes festzuhalten: Die Erkaltung der Leiche, die bei einer Außen- oder Zimmertemperatur zwischen +15 und 18° gewöhnlich nach Ablauf von 24 Stunden beendet ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Temperatur der Leiche gleich der sie umgebenden Temperatur. Die Leichenflecke treten gewöhnlich im Verlaufe der ersten 2 bis 3 Stunden nach dem Eintritt des Todes auf und haben meist eine bläuliche oder purpur-violette Farbe. Je nach der Lage des Körpers bilden sie sich an den Stellen der Leiche, die unter anderen Körperteilen liegen. Im frühen Stadium (etwa in den ersten 6 bis 8 Stunden) hellen sich diese Flecke noch auf, wenn man sie mit den Fingern eindrückt. Wenn man die Leiche innerhalb dieser Zeit umwendet, dann verschwinden die alten Leichenflecke allmählich, während an den nunmehr tieferliegenden Teilen der Leiche neue Leichenflecke entstehen. Nach Ablauf von etwa 18 bis 20 Stunden verändern sich die Leichenflecke nicht mehr, weder in der Farbe noch in ihrer Anordnung. Die Leichenstarre beginnt zwei bis drei Stunden nach Eintritt des Todes und endet noch während der ersten 24 Stunden (je niedriger die Temperatur, um so langsamer schreitet sie voran). Sie verläuft von den Gesichtsmuskeln aus nach unten. Die Leichenstarre hält bis zu 3 Tagen (72 Stunden) an (bei Kälte noch länger) und verschwindet allmählich in der Reihenfolge, in der sie aufgetreten ist. Die Austrocknung der Leiche ist an den Augäpfeln gut erkennbar, deren glänzende Hornhaut sich nach Eintritt des Todes trübt und allmählich völlig undurchsichtig wird. Wenn die Augen geöffnet waren, so bilden sich nach etwa 6 Stunden auf der Bindehaut der Augen bräunliche Streifen. 28;
Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 28 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 28) Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 28 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 28)

Dokumentation: Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, Berlin 1960 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 1-200).

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