Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten 1960, Seite 25

Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 25 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 25); die Vernehmung der Augenzeugen des Verbrechens (sofern es solche gibt) sowie der Personen, die die Leiche gefunden haben, ferner operative und Fahndungsmaßnahmen sowie andere Untersuchungshandlungen, deren Notwendigkeit durch die konkreten Umstände eines jeden Falles diktiert wird (zum Beispiel die Expertise einzelner Sachbeweise usw.). Da die überwiegende Mehrzahl der Mordsachen durch die Entdeckung der Leiche mit Merkmalen eines gewaltsamen Todes ihren Anfang nimmt, wird die Untersuchung eben solcher Fälle auch der in diesem Kapitel zu behandelnden Methodik zugrunde gelegt. 2. Die Besichtigung des Tatortes und der Leiche Die Besichtigung des Leichenfundortes, der Leiche selbst oder ihrer zerstückelten Teile sowie die Besichtigung des vermutlichen Tatortes erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften für die Tatortbesichtigung, so daß in diesem Kapitel nur diejenigen Besonderheiten beleuchtet zu werden brauchen, die sich aus dem spezifischen Charakter der Untersuchung von Morden ergeben. Zu Beginn der Tatortbesichtigung, die unter Heranziehung eines Gerichtsmediziners durchgeführt wird, muß man zunächst prüfen, ob der Geschädigte nicht noch Lebenszeichen äußert. Gleichzeitig muß man durch Befragen der anwesenden Personen (Verwandte des Opfers und Personen, die die Leiche gefunden haben) die wichtigsten Angaben darüber erhalten, von wem, wann und unter welchen Umständen die Leiche entdeckt wurde, ob die Person des Ermordeten bekannt ist und ob es Augenzeugen des Verbrechens oder Personen gibt, die irgend etwas über das verbrecherische Geschehen wissen. Außerdem muß unbedingt festgestellt werden, welche Veränderungen in der Stellung der Leiche, an der Kleidung und im Milieu des Tatortes (Fundortes) bis zum Beginn der Besichtigung vor sich gegangen sind. Danach hält man am Tat- bzw. Fundort Umschau, damit man eine allgemeine vorläufige Vorstellung vom Milieu des Leichenfundortes erhält. Nach dieser Umschau und nach der vorläufigen Informierung werden Tatort (Fundort) und Leiche fotografiert. Die Besichtigung muß mit der statischen Besichtigung der Leiche und der angrenzenden Abschnitte des Fußbodens oder Erdbodens beginnen; anschließend erfolgt die dynamische Besichtigung der Leiche und der in ihrer unmittelbaren Nähe befindlichen Gegenstände. Danach wird die statische und dynamische Besichtigung des übrigen Territo- 25;
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Dokumentation: Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, Berlin 1960 (Unters. Verbr.-Art. DDR 1960, S. 1-200).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage von Rückversiche rungs- und Wiedergutmachungs-motiven gewonnen wurden; bei konspirativ feindlich tätigen Personen; auch bei Angehörigen Staatssicherheit infolge krassel Widersprüche zwischen Leistungsvoraussetzungen und Anf orderungen.

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