Unrecht als System 1958-1961, Seite 89

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 89 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 89); fordert, daß der Rechtsanwalt in seiner gesamten Tätigkeit, also auch bei der Verteidigung, „zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen“ hat. Quelle: „Neue Justiz“ I960, S. 168. DOKUMENT 153 Aus: Heidrich, „Über Rechte, Pflichten und Arbeitsstil des Verteidigers“ Kommt es zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten zu unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten, so wird das Gericht, falls die verschiedenen Auffassungen zu widersprechenden Anträgen führen, über diese entscheiden müssen. Da einerseits der Antrag des Verteidigers durch einen gegenteiligen Antrag des Beschuldigten an Wirksamkeit nicht einbüßt und andererseits derjenige Beschuldigte, der verteidigt wird, keineswegs genötigt ist, seine Meinung zu verbergen und auf einen eigenen Antrag zu verzichten, kann im voraus nicht gesagt werden, welchem der beiden Anträge das Gericht stattzugeben hat. Es darf aber wohl angenommen werden, daß der Antrag des Verteidigers so ist, daß ihm vom Gericht stattgegeben werden muß; denn das sozialistische Bewußtsein, die juristische Qualifikation, eine tief verwurzelte Prinzipienfestigkeit und die moralische Sauberkeit des Verteidigers sprechen von vornherein dafür, daß sein Antrag auf der Basis der Interessen der Gesellschaft gestellt worden ist und die Interessen des Beschuldigten am ehesten wahrt. Der sozialistische Arbeitsstil des Verteidigers besteht vor allem darin, die Verteidigung mit einer ganz bestimmten Linie zu führen, ihr einen politisch-ideologischen Inhalt zu geben. Das fängt damit an, daß der Anwalt den Sachverhalt streng parteilich darzustellen hat, wie er überhaupt in seiner gesamten Tätigkeit stets streng parteilich sein muß Quelle: „Neue Justiz“ I960, S. 201. Anwälte können nicht mehr verteidigen Wenn sich die Aufgabe des Rechtsanwalts von der der anderen Justizorgane grundsätzlich nicht mehr unterscheiden soll, muß die Folge eintreten, daß der Rechtsanwalt an einer echten Verteidigung eines Angeklagten gehindert ist. Die sowjetzonalen Justizfunktionäre bestreiten das zwar, aber Beispiele aus der Praxis und klare Aussagen geflüchteter Rechtsanwälte lassen erschreckend deutlich werden, daß es vor den Zonengerichten tatsächlich keine wirkliche Verteidigung mehr gibt. Wenn ein Rechtsanwalt doch einmal versucht, Argumente für den Angeklagten herauszuarbeiten, wird kein Mittel gescheut, um gegen diesen Anwalt zum Zwecke der Einschüchterung und Diffamierung vorzugehen. Ein typisches Beispiel bietet die Ende des Jahres 1961 im Bezirk Rostock geführte Pressekampagne gegen den Rechtsanwalt Vormelker. DOKUMENT 154 Ostsee-Zeitung vom 20. Dezember 1961: „Biedermann“ und beherzte Fahrgäste Wer bei der Verhandlung vor dem Kreisgericht aufmerksam den Werdegang des Angeklagten Kurt H. ver- folgte, der konnte feststellen, daß es in dessen Leben noch nie eine wirtschaftliche Notlage gab. Aus den Kreisen der Bourgeoisie stammend, standen ihm damals alle Türen der Bildung offen. So besuchte er das Realgymnasium und die Höhere Handelsschule. Danach arbeitete er in den Heinkelwerken und im Betrieb seines Vaters, der aus seiner Gärtnerei inzwischen einen Großhandel gemacht hatte. Mit 23 Jahren besaß der Angeklagte bereits selbst ein Geschäft in Berlin. Da dieses während des Krieges zerstört wurde, kehrte Kurt H. nach seiner Entlassung aus der Gefangenschaft im Jahre 1946 in den väterlichen Betrieb zurück. 1952 übernahm er das Geschäft in eigener Verantwortung. Sein ihm nachzuweisendes Barvermögen beträgt zur Zeit 39 000, DM. Während sich die meisten Menschen unserer DDR bemühten, die Schäden des Krieges so schnell wie möglich zu beseitigen, war er unter der Maske des loyalen Biedermannes nur darauf bedacht, möglichst viel Geld zu scheffeln, um damit im gegebenen Augenblick zu „verduften“. Aber da machte ihm der 13. August dieses Jahres einen dicken Strich durch die Rechnung. Doch suchte er nun nach einer anderen Möglichkeit, von hier wegzukommen. Eine Fahrt nach Gedser schien die beste Gelegenheit. Bevor er diese Reise antrat, kaufte er sich noch zwei Ringe und eine Halskette im Gesamtwert von 1350, DM, um somit auch außerhalb der DDR in den Besitz von finanziellen Mitteln zu gelangen. Daß aus seinem gut vorbereiteten Plan nichts wurde, war das Verdienst einiger beherzter Fahrgäste und der Besatzung der „Warnemünde“. Weltfremd jedoch ist die Meinung der Verteidigung (Rechtsanwalt V.), die versuchte, diese Tat mit den Worten: Es gebe Momente, wo der Mensch das Bedürfnis habe, nicht nur Staatsbürger, sondern nur Mensch zu sein, zu stützen. Der Angeklagte erhielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Die mitgeführten Wertgegenstände wurden eingezogen. Ostsee-Zeitung vom 22. Dezember 1961: Rostocker Bürger sind empört Die irrige Auffassung eines Rechtsanwaltes über die Menschlichkeit Am Mittwoch, dem 20. Dezember, veröffentlichte die OZ auf der Stadtseite Rostock eine Gerichtsreportage. Dort wurde geschildert, wie ein fragwürdiges Element unsere Republik verraten und sich in das Lager des Klassenfeindes begeben wollte. Was nicht in der Gerichtsreportage stand, sei heute kurz hinzugefügt: Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen Menschen, der vom Scheitel bis zur Sohle Faschist war und Faschist geblieben ist. Die Reportage klang mit einem Satz des Verteidigers, Rechtsanwalt Vormelker, aus, durch den das Verbrechen des Angeklagten gerechtfertigt werden sollte. Er lautete: „Es gibt Momente, wo der Mensch das Bedürfnis hat, nicht Staatsbürger, sondern nur Mensch zu sein.“ Diese Meinung eines Verteidigers, geäußert auf einem sozialistischen Gericht, erweckte den Zorn und die Empörung vieler Rostocker Bürger, die sich telefonisch und brieflich an die Redaktion wandten. Wir betrachten es als unsere Pflicht, die Meinung unserer Bürger zu diesem Prozeß zu veröffentlichen, da es sich nicht schlechthin um eine Gerichtsverhandlung, sondern um die sozialistische Rechtsprechung und um die Auffassung von der Menschlichkeit auf unseren Gerichten handelt. Geben wir unseren Bürgern das Wort: Vier Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe Hoffmann, Schlosserei der Neptunwerft Wir teilen unsere Macht nicht mit Verbrechern „Wer hat die Macht in unserem Staat? Doch die Arbeiter und Bauern und nicht eingefleischte Verbrecher und Ge- 8 89;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 89 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 89) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 89 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 89)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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