Unrecht als System 1958-1961, Seite 222

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 222 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 222); 6. Investitionen sind im Betriebsplan der Betriebe zu planen. Soweit Investitionen aus dem Betriebsergeb-nis finanziert werden, werden die Bestimmungen der volkseigenen Wirtschaft wirksam. 7. Die Finanzierung dieser Betriebe erfolgt nach den Grundsätzen der volkseigenen Wirtschaft. 8. Für die Kontenführung gelten die für die volkseigene Wirtschaft bestehenden Bestimmungen. V. Steuerliche Behandlung der Betriebe in staatl. Treu-handschaft Betriebe unter staatlicher Treuhandschaft werden hinsichtlich der Haushaltsbeziehungen nach den Grundsätzen behandelt, die für volkseigene Betriebe gelten. Bei Betrieben, deren staatl. Treuhänder Bürger sind, kann in Ausnahmefällen die Plankommission des zuständigen örtlichen Organs anordnen, daß das treuhänderisch verwaltete Vermögen als Zweckvermögen nach den für private Betriebe geltenden Bestimmungen besteuert wird. In diesen Fällen erhalten die Betriebe lediglich staatliche Produktionsaufgaben. VI. Rechte und Pflichten der Werktätigen der Betriebe in staatl. Treuhandschaft Nach Einbeziehung der unter staatlicher Treuhandschaft stehenden Betriebe in die sozialistische Planung der Volkswirtschaft entsprechen die Rechte und Pflichten der Werktätigen dieser Betriebe den Rechten und Pflichten der Werktätigen in den volkseigenen Betrieben. Das gilt insbesondere für die Durchführung sozialistischer Wettbewerbe und Produktionsberatungen. Das Lohnsystem und das Prämiensystem der volkseigenen Wirtschaft finden Anwendung. Für den Zeitraum bis zur Einbeziehung der Betriebe in die sozialistische Planung erläßt das Komitee für Arbeit und Löhne in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Übergangsbestimmungen für die Entlohnung, die Anwendung des Prämiensystems. VII. Umgestaltung und Auflösung von staatl. Treuhandbetrieben 1. Betriebe in staatl. Treuhandschaft, deren Produktion aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht auf- rechterhalten werden kann, sind wie folgt zu behandeln: a) Die Produktion dieser Betriebe kann, soweit die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind, auf eine volkswirtschaftlich wichtige Produktion umgestellt werden. b) Die Produktion dieser Betriebe kann eingestellt werden. Maschinen und Anlagen können verkauft und die Grundstücke und Gebäude einem anderen Zweck nutzbar gemacht werden. Die beim Verkauf von unter staatl. Treuhandschaft gestellten Vermögenswerte erzielten Erlöse sind an den Rat des Kreises, Abt. Finanzen, abzuführen. c) In Ausnahmefällen können Betriebe in staatlicher Treuhandschaft liquidiert werden. Der staatl. Treuhänder hat den sich bei der Liquidation ergebenden Erlös dem Rat des Kreises, Abtlg. Finanzen, zu überweisen. Werden Treuhandbetriebe liquidiert, so ist von dem mit der Liquidation Beauftragten ein Protokoll auszufertigen und Abt. Finanzen, Sachgebiet Staatliches Eigentum des Rates des Kreises zu übergeben. 2. Der Rat des Bezirkes entscheidet auf Antrag des Rates des Kreises über die Entwicklung von Betrieben mit überörtl. Bedeutung entsprechend den Grundsätzen Ziff. 1 a) c). Bei Betrieben von örtlicher Bedeutung trifft diese Entscheidung der Rat des Kreises. VIII. Kontrolle der Betriebe, die in staatl. Treuhandschaft stehen Für die Kontrolle des Vermögensstandes des staatlichen Treuhandbetriebes sind die diesen Betrieben übergeordneten staatl. Organe verantwortlich. Im übrigen gelten die in Durchführung der АО. Nr. 2 vom 20. 8. 1958 erlassenen Bestimmungen, insbesondere die Anweisung Nr. 30/58 des Ministeriums der Finanzen vom 27. 9. 1958. gez.: Hieke Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatl. Plankommission gez.: Sandls 1. Stellvertreter des Ministers der Finanzen 222;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 222 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 222) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 222 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 222)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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