Unrecht als System 1958-1961, Seite 221

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 221 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 221); DOKUMENT 295 „Veröffentlichung verboten!“ Verfügung über die Behandlung von Privatbetrieben, für die nach der Anordnung Nr. 2 vom 20. 8. 58 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. 6. 53 verlassen haben, staatliche Treuhänder eingesetzt sind, bei der Planung der Volkswirtschaft vom 31. Juli 1959: In der Anordnung Nr. 2 vom 20. 8. 1958 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 53 verlassen (GBl. I. S. 664) und in der hierzu vom Minister der Finanzen erlassenen Anweisung 30/58 vom 27. 9. 58 wird festgelegt, daß zur Sicherung der Interessen der Bürger der DDR das Eigentum dieser Personen für die wirtschaftliche Entwicklung der DDR genutzt wird. Die der АО Nr. 2 unterliegenden Betriebe werden verwaltet und geleitet wie volkseigene Betriebe, sie erhalten staatliche Aufgaben und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Dadurch verändert sich die Stellung der Werktätigen dieser Betriebe. Die Produktionsverhältnisse tragen sozialistischen Charakter. Für die Behandlung von Privatbetrieben, deren Inhaber die DDR nach dem 10. 6. 53 ohne erforderliche Genehmigung verlassen, wird folgendes verfügt: I. Treuhändereinsetzung 1. Für Betriebe, deren Inhaber die DDR nach dem 10. 6. 53 ohne erforderliche Genehmigung verlassen, werden staatliche Treuhänder eingesetzt. a) Staatliche Treuhänder sollen volkseigene Betriebe oder geeignete Bürger der DDR sein. b) Die als staatliche Treuhänder einzusetzenden volkseigenen Betriebe können dem gleichen Wirtschaftszweig oder einem anderen Wirtschaftszweig, unter Berücksichtigung der Kooperation der Produktion, angehören. c) Bürger als staatliche Treuhänder sind Ausnahmen. Sie sollen nur eingesetzt werden, wenn kein geeigneter volkseigener Betrieb als staatlicher Treuhänder zur Verfügung steht. 2. Durch die staatliche Treuhandschaft wird den Eigentümern der Betriebe die Verfügungs- und Nutzungsbefugnis entzogen. Die Verwaltung der Betriebe durch staatliche Treuhänder hat nicht das Erlöschen der bisherigen Firma zur Folge. Die Rechtsform des Betriebes bleibt auch während der Dauer der staatlichen Treuhandschaft bestehen. 3. Die staatliche Treuhandschaft nach der АО. Nr. 2 ist in das Handelsregister und in das Grundbuch einzutragen. Für die Eintragungen ist der Rat des Kreises, Abtlg. Finanzen, verantwortlich. 4. Der staatliche Treuhänder wird vom zuständigen örtlichen Staatsorgan eingesetzt. II. Rolle und Stellung des staatlichen Treuhänders 1. Der staatliche Treuhänder ist für die gesamte politische und ökonomische Entwicklung des Betriebes verantwortlich. Er leitet den Betrieb in eigener Verantwortung nach den Weisungen des ihm übergeordneten staatlichen Organs. 2. Für den Leiter eines Betriebes, der unter staatlicher Treuhandschaft gestellt wird, gelten die Bestim- mungen, die für die Werkleiter volkseigener Betriebe maßgebend sind. 3. Der staatliche Treuhänder hat sicherzustellen, daß eine Einflußnahme von Seiten der Eigentümer auf die unter staatl. Treuhandschaft stehenden Betriebe nicht erfolgt. III. Feststellung der in Treuhandschaft zu übernehmenden Vermögenswerte 1. Grundlage der Festsetzung der treuhänderisch verwalteten Vermögenswerte ist die Abschlußbilanz, der eine wertmäßige und körperliche Bestandsaufnahme vorangeht. Für die Bewertung der Vermögenswerte gelten die Grundsätze der Bewertungsvorschriften für die private Wirtschaft. Die Abschlußbilanz ist bei der Anordnung der staatl. Treuhändersch. aufzustellen. Die dem staatlichen Treuhänder übergebenen Vermögenswerte sind in einem Übernahme-/Übergabeprotokoll zu vermerken. Der staatliche Treuhänder übergibt dem Rat des Kreises (Abtlg. Finanzen) 1 Exemplar des Übergabe-/Übernahmeprotokolls. 2. Kurzfristige Verbindlichkeiten der in staatl. Treuhandschaft übernommenen Betriebe können vom staatlichen Treuhänder beglichen werden. Die zur Begleichung vorgesehenen kurzfristigen Verbindlichkeiten, soweit diese vom staatlichen Treuhänder lt. Übernahmeprotokoll bzw. lt. Abschlußbilanz übernommen wurden, sind dem Rat des Kreises (Abt. Finanzen) bekanntzugeben. 3. Forderungen, soweit sie in der Abschlußbilanz ausgewiesen sind, hat der staatliche Treuhänder zu realisieren. IV. Die Perspektive der staatlichen Treuhandbetriebe 1. Die Treuhandbetriebe werden verwaltet, geleitet und in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen wie volkseigene Betriebe. Sie erhalten staatliche Planaufgaben, erarbeiten einen Betriebsplan, einschließl. Finanzplan. Bei Übernahme eines privaten Betriebes in staatliche Treuhandschaft erhält dieser vom Beginn der Treuhandschaft bis zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres eine operative Planaufgabe. Die Grundlage für die operative Planaufgabe ist das dem privaten Betrieb bestätigte Produktionsangebot für das laufende Wirtschaftsjahr. Veränderungen der Planaufgaben kann die Kreisplankommission anordnen. 2. Treuhandbetriebe, deren staatliche Treuhänder volkseigene Betriebe sind, arbeiten für das nächste Planjahr keine eigenen Betriebspläne aus. Ihre staatliche Aufgabe wird Bestandteil des Betriebsplanes des volkseigenen Betriebes, der als staatl. Treuhänder eingesetzt ist. 3. Vom Zeitpunkt der Übernahme eines privaten Betriebes in staatliche Treuhandschaft bis zum Ende des laufenden Planjahres wird die unter Ziff. 1 genannte operative Planaufgabe nicht Bestandteil des Betriebsplanes des als staatl. Treuhänder eingesetzten VEB. In diesen Fällen hat der staatl. Treuhänder seinen eigenen Betriebsplan und die operative Planaufgabe des Treuhandbetriebes jeweils gesondert abzurechnen. 4. Treuhandbetriebe, deren staatl. Treuhänder Bürger der DDR sind, rechnen die ihnen erteilten operativen Planaufgaben gegenüber dem zuständigen Organ ab. 5 221;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 221 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 221) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 221 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 221)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der Struktur der für die Bearbeitung des konkreten Problemkreises zuständig ist; Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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