Unrecht als System 1958-1961, Seite 123

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 123 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 123); Das Gericht stimmt daher mit dem Kreisstaatsanwalt überein, daß die Voraussetzungen des § 19 StEG bei den Angeklagten nicht erfüllt sind. Es liegt aber in jedem Fall ein Vergehen nach § 3 der Verordnung zum Schutze der Jugend vor. Unter § 3 der genannten Verordnung fallen solche Bücher, die Schund- und Schmutzerzeugnisse sind, Bücher, die antihumanistischen Charakter tragen oder Schriften, die faschistische oder militaristische Ideologien verherrlichen. Das liegt zweifelsohne vor bei den Büchern, die mit Titeln und Verfasser im Urteil aufgeführt wurden und auch bei den Büchern, die listenmäßig sich bei den Gerichtsakten befinden und durch den Sachverständigen K. beurteilt wurden. Die Angeklagten haben daher den Tatbestand des § 10 Buchstabe а der Verordnung zum Schutze der Jugend sowohl objektiv wie auch subjektiv erfüllt. Bestraft wird sowohl das vorsätzliche als auch das fahrlässige Verhalten. Das Gericht ist jedoch der Auffassung, daß die Angeklagten vorsätzlich gehandelt heben. Sie haben nicht die Bevölkerung zum Lesen guter Literatur erzogen, sondern haben deshalb ihre BibTotheken mit leichter und kitschiger Literatur aufgebaut, weil sie sich dadurch einen höheren persönlichen Verdienst versprachen. Die Persönlichkeit der einzelnen Angeklagten wurde bereits in den Urteilsgründen vor Gericht charakterisiert. Es wurde festgestellt, daß die Angeklagten zum Teil aus spekulativem Verhalten, zumindest aber aus Profitinteresse heraus nicht dazu übergingen, ihre Bücherei in einen solchen Zustand zu versetzen, daß diese den Prinzipien unserer Kulturpolitik dient. Sie verwendeten auch nicht die nötige Sorgfalt, und zwar deshalb nicht, weil sie sich selbst nicht über die Ziele unseres Arbeiter- und Bauernstaates im klaren sind und sich nicht vollinhaltlich zu der Politik unseres Staates bekennen. Das zeigte sich auch durch die Äußerung des Angeklagten B., der erklärte, die Deutsche Demokratische Republik verlassen zu wollen, weil er mit vielem nicht einverstanden ist. Ihr gesamtes Verhalten hat gezeigt, daß sie nicht würdig sind, eine so wichtige Aufgabe, wie sie als Buchhändler und Leihbüchereiinhaber haben, zu erfüllen. Eine solche Tätigkeit kann nur von solchen Personen ausgeführt werden, die sich vollinhaltlich hinter die Kulturpolitik unseres Staates stellen und nur solche Bücher an die Bevölkerung herantragen, die geeignet sind, die Menschen im positiven und fortschrittlichen Sinne zu beeinflussen. Wie oft und in welchem Umfange die einzelnen Bücher von den Angeklagten verbreitet worden sind, konnte nicht einwandfrei in der Hauptverhandlung festgestellt werden, so daß auch der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit im objektiven Sinne nicht konkret festgestellt werden kann. Jedoch besteht kein Zweifel darüber, daß die Angeklagten durch ihr Verhalten ideellen Schaden angerichtet haben und daß unseren staatlichen Organen die Arbeit auf dem Gebiet der Kulturarbeit erschwert worden ist. Gemäß § 10 Buchstabe а der VO zum Schutze der Jugend wird daher der Angeklagte F. zu 4 Monaten Gefängnis, der Angeklagte B. zu 6 Monaten Gefängnis, der Angeklagte Sch. zu 7 Monaten Gefängnis und der Angeklagte M. zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen eines Verbrechens nach § 19 Abs. 1 StEG werden die Angeklagten freigesprochen. Diese Strafe hält das Gericht jedoch für die Angeklagten für erforderlich, damit sie erkennen, daß von unseren Staatsorganen ein solches Verhalten nicht gebilligt wird. gez. Grunert gez. Hug gez. Rauchbach DOKUMENT 186 Der Staatsanwalt im Stadtbezirk Prenzlauer Berg Berlin C 2, Grunerstr. 8/10 II Prb. 795/58 Ba./Ei. An das Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg Berlin C2 Haftsache Anklageschrift Der Rentner H. B. in Haft seit dem 23. 8. 1958 wird angeklagt, in Berlin 1. im Jahre 1957 eine Praktica, ein Teleobjektiv und ein Aufsatzprisma illegal und ohne Warenbegleitschein nach Westdeutschland ausgeschleust zu haben. Er hat seinem in Recklinghausen wohnhaften Sohn während seines Besuches im Sommer 1957 diese Gegenstände leihweise für den Gebrauch in Westdeutschland überlassen und wurden diese Geräte erst nach der Festnahme des Beschuldigten in den demokratischen Sektor zurückgesandt. 2. Durch eine weitere selbständige Handlung seit mindestens 2 Jahren aus Westberlin Schmutzerzeugnisse übelster Art in den demokratischen Sektor massenweise eingeführt zu haben. Vergehen gemäß §§ 3 und 10 der Verordnung zum Schutze der Jugend vom 15. 9. 1955, § 2, 3, 4, 5 und 26 der Warenbegleitschein-EVO vom 2. 9. 1954 Wesentliches Ermittlungsergebnis Gegnerische Elemente sind bestrebt, in jaer Hinsicht den gesetzlichen Bestimmungen unserem sozialistischen Staates entgegenzuhandeln. Besonders gesellschaftsgefährlich ist die illegale Ausfuhr von optischen Geräten, da sie ein Angriff auf unsere wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen. Ebenfalls ist die Einfuhr von Schriften, sowie Bilddarstellungen mit antihumanistischem Charakter, die militärisches und faschistisches Ideengut verherrlichen, äußerst gefährlich und verwerflich. Diese Schriften dienen der Verhetzung von Menschen gegen unseren sozialistischen Staat und gegen alle friedliebenden Menschen, die im Kampf um eine frohe Zukunft der Menschen stehen. Der Beschuldigte ist 68 Jahre alt. Er besuchte vom 6. bis 14. Lebensjahr die Volksschule und erlernte anschließend den Beruf eines Schlossers. Von 1945 bis 1947 hatte er verschiedene Arbeitsstellen als Arbeiter inne. Im Jahre 1948 fing er dann als Schlosser bei der Reichsbahn an, wo er bis Anfang d. Js. tätig war. Seit dem Jahre 1955 bezieht er Altersrente. Bei dem Besuch seines Sohnes im Juli 1957, der in Recklinghausen in Westdeutschland lebt, äußerte dieser den Wunsch, diesen Fotoapparat zu besitzen. Der Beschuldigte, der inzwischen zu diesem Gerät auch einige Zusatzgeräte erworben hatte, ließ sich überreden und übergab seinem Sohn eine Kamera „Practica“ mit Objektiv und einem Teleobjektiv sowie einem Aufsatzprisma leihweise zum Gebrauch. Der Sohn des Beschuldigten nahm diese Geräte nach Westdeutschland mit und verblieben diese in seinem Besitz bis zur Festnahme des Beschuldigten am 23. 8. 1958. Nach Bekanntwerden der Festnahme des Beschuldigten bemühten sich seine Verwandten, diese Geräte zurückzuschaffen und sämtliche Optiken wurden von dem Sohn des Beschuldigten per Post nach hier zurückgesandt. Somit konnte festgestellt werden, daß durch den Beschuldigten keine 12* 123;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 123 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 123) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 123 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 123)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zutragen. Die erforderliche hohe gesellschaftliche und politiS politisch-operativen Arbeit insgesamt ist durch einf samkeit der Arbeit mit den zu erreichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X