Unrecht als System 1954-1958, Seite 94

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 94 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 94); ?Es ist hier nicht bekannt geworden, dass andere Gruende fuer die Ablehnung Ihres Aufnahmeantrages zugrunde gelegen haben. gez. Dr. Helm Abteilungsleiter Durch die Errichtung eines ?Beirats fuer Fragen der Rechtsanwaltschaft? im Justizministerium der SBZ und durch die Schaffung einer ?Zentralen Revisionskommission fuer die Rechtsanwaltskollegien? wurden die Kollegien noch enger als bisher an das Justizministerium gebunden, und das Anwaltsgeheimnis wurde endgueltig beseitigt. DOKUMENT 140 Anordnung ueber die Errichtung eines Beirats fuer Fragen der Rechtsanwaltschaft Die weitere Entwicklung der Rechtsanwaltschaft gehoert zu den wichtigsten Aufgaben bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Dabei ist eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium der Justiz und der Rechtsanwaltschaft erforderlich. Ich ordne daher an: ?1 Beim Ministerium der Justiz wird ein Beirat fuer Fragen der Rechtsanwaltschaft errichtet. ?2 (1) Der Beirat hat die Aufgabe, das Ministerium der Justiz in Fragen, bei denen eine Beratung durch Rechtsanwaelte erforderlich ist, sowie in Fragen, die die Gesetzgebung ueber die Taetigkeit der Rechtsanwaelte betreffen, zu beraten. (2) Der Beirat hat weiter die Aufgabe, Vorschlaege und Anregungen zur weiteren Entwicklung der Rechtsanwaltschaft, insbesondere der Kollegien der Rechtsanwaelte, dem Ministerium der Justiz zu unterbreiten. ?3 Die Mitglieder des Beirats werden fuer die Dauer von 2 Jahren vom Minister der Justiz berufen. Ihre Hoechstzahl wird auf acht Mitglieder festgesetzt. ?4 Der Beirat gibt sich eine Geschaeftsordnung. Sie wird vom Minister der Justiz bestaetigt. ?5 Die Anordnung tritt am 1. Juli 1957 in Kraft. Berlin, den 25. Mai 1957 Dr. Benjamin Quelle: ?Verfuegungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz? 1957, S. 28. DOKUMENT 141 Statut der Zentralen Revisionskommission Zur einheitlichen Entwicklung der Rechtsanwaltskollegien der Deutschen Demokratischen Republik wird durch Beschluss der Mitgliederversammlungen der Rechtsanwaltskollegien eine Zentrale Revisionskommission gebildet, die ihre Taetigkeit auf Grund des folgenden Statuts durchfuehrt: ?1 (1) Die Zentrale Revisionskommission ist ein Organ der Rechtsanwaltskollegien der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Sie besteht aus den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien der Deutschen Demokratischen Republik. ?2 Die Zentrale Revisionskommission hat die Aufgabe, die Kollegien der Rechtsanwaelte hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Statuts zu kontrollieren mit dem Ziel, die einheitliche Entwicklung der Rechtsanwaltskollegien zu foerdern und den Rechtsanwaltskollegien bei der Erfuellung ihrer Aufgaben Hilfe zu leisten. ?3 Die Zentrale Revisionskommission beschliesst die Grundsaetze der durchzufuehrenden Revisionen, wertet die Ergebnisse der Revisionen aus und fuehrt die zur Verbesserung der Arbeit der Rechtsanwaltskollegien erforderlichen Massnahmen durch. ?8 Die Leitung der Zentralen Revisionskommission hat folgende Aufgaben: a) Die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrecht zu erhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm ueber die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten. b) Mit anderen Ministerien und zentralen Dienststellen in Verbindung zu treten, sofern dies zur Verbesserung der Arbeit der Kollegien der Rechtsanwaelte erforderlich ist. c) Die Sitzungen der Zentralen Revisionskommission einzuberufen und vorzubereiten. d) Die Arbeit der Revisionsgruppen auf Grund der Beschluesse der Zentralen Revisionskommission anzuleiten, insbesondere Art, Ziel und Zeit der Revisionen im einzelnen festzulegen. e) Die Berichte der Revisionsgruppen entgegenzunehmen und die Ergebnisse der Revisionen der Zentralen Revisionskommission vorzutragen. f) Entsprechend den Auftraegen der Zentralen Revisionskommission Entwuerfe fuer eine einheitliche Arbeit der Rechtsanwaltskollegien auszuarbeiten. ? 14 (1) Die Zentrale Revisionskommission kann von den Vorstaenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte an-fordem. (2) Die Vorstaende und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen ueber alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstuetzen. Quelle: ?Verfuegungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz" 1957, S. 28/29. * In welcher Weise die Justizverwaltung gegen Rechtsanwaelte vorgeht und selbst vor oeffentlicher Diffamierung eines Anwalts nicht zurueckschreckt, zeigt die Veroeffentlichung des Oberinstrukteurs Neumann von der Justizverwaltungsstelle im Bezirk Chemnitz (Karl-Marx-Stadt). 94;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 94 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 94) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 94 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 94)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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