Unrecht als System 1954-1958, Seite 89

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 89 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 89); ?Der Genosse Schroeder aus Neustrelitz wurde darauf hingewiesen, dass die Mehrzahl der Zahlungsbefehle von MTS ohne Zinsen beantragt werden. Er sagte, das sei ihm gleichgueltig; solange kein Widerspruch eingelegt werde, interessieren ihn diese Zahlungsbefehle nicht! Genosse Schroeder begreift nicht, dass die Berechnung der Zinsen dazu beitraegt, dass die Bauern ihre Schulden schnell begleichen werden. Angesichts der grossen Bedeutung, die die Urteile des Bezirksgerichts fuer die Rechtsprechung im Bezirk haben, muessen hoehere Anforderungen an diese Entscheidungen gestellt werden. Man muss verlangen, dass die Richter des Bezirksgerichts den Genossen in den Kreisen durch ihre Urteile eine bessere politische Anleitung geben. Tatsaechlich aber hebt das Bezirksgericht manchmal im Ergebnis richtige, lebensnahe Urteile der Kreisgerichte mit formaljuristischen Konstruktionen auf oder aendert sie ab. Die Genossen des Bezirksgerichts muessen auch erkennen, dass bei einer unrichtigen Kreisgerichtsentscheidung, gegen die nur Berufung eingelegt ist, ihre politische Verantwortlichkeit fuer den Schutz und die Sicherheit unseres Staates nicht mit der Strafprozessordnung endet. Wenn es sich um Verfahren handelt, die fuer unseren Staat bedeutsam sind, so muss man verlangen, dass die Genossen bei falschen Urteilen, die sie nicht abaendern koennen, aus politischer Verantwortlichkeit heraus ueber das Ministerium die Kassation anregen. Quelle: ?Neue Justiz? 1958, S. 440. * Auf Beschwerde einer Staatsanwaeltin wird gegen einen Richter ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil dieser nicht den ueberhoehten Strafantraegen der Staatsanwaeltin entsprochen hatte. DOKUMENT 128 Es erscheint Herr H. S., geb. am 3. 5. 1929, aus E., Krs. St., zur Zeit West-Berlin, und erklaert: Ich habe nach 8 Semestern Jura-Studium an der Humboldt-Universitaet in Ost-Berlin am 2. 7. 56 mein Staatsexamen mit gut bestanden. Ich bin sofort ab 1. 8. 1956 beim Kreisgericht Strausberg als Richter in Zivilsachen eingesetzt worden. In dieser Taetigkeit als Vorsitzender der Strafkammer des Kreisgerichts hatte ich Differenzen mit der Kreisstaatsanwaeltin Erika Bach Mit Frau Bach geriet ich in Strafsachen dadurch aneinander, dass ich ihren Strafantraegen im allgemeinen nicht entsprach, weil diese nach meinem Rechtsempfinden und dem der Schoeffen ungerecht oder stark ueberhoeht waren. Frau Bach hat sich daraufhin bei der SED-Parteigruppe der Justizbehoerden in Strausberg, bei der SED-Kreisparteileitung und bei der Staendigen Kommission des Kreistages ueber mich beschwert. Wie ich von zuverlaessiger Seite erfahren habe, hat sie behauptet, dass ich bewusst gegen ihre Strafantraege entschieden haette. Es fand eine Sitzung der Staendigen Kommission fuer Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beim Rat des Kreises Strausberg statt. Aus dem Protokoll dieser Sitzung vom 20. 5. 1958, das mir zur Stellungnahme zugeleitet worden ist, ergibt sich, dass die Staatsanwaeltin Bach erklaert habe, sie werde in Zukunft Verhandlungen, bei denen ich den Vorsitz fuehre, ablehnen. Sie begruendete diese Ablehnung damit, dass in den von mir gefuehrten Strafverhandlungen der Protest wegen fehlerhafter Entscheidungen notwendig gewesen sei. Wie sich aus dem mir abschriftlich vorgelegten Bericht weiter ergibt, hat der Vorsitzende der Kommission, Oberstleutnant Klocke, gleichzeitig Stadtkommandant von Strausberg, erklaert, dass die Volksvertretung ein derartiges Verhalten eines Richters nicht dulden werde, und den Kaderhauptinstrukteur Henning von der Justizverwaltungsstelle Frankfurt aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen zur Behebung dieses Zustandes einzuleiten. Im Zusammenhang mit diesen Vorwuerfen wurde auch mein ausserdienstliches Verhalten ueberprueft. Dabei wurde mir zum Vorwurf gemacht, dass ich in buergerlichen Kreisen verkehre, gute Beziehungen zu dem gleichfalls wie ich aus Ostpreussen stammenden Rechtsanwalt K. unterhalte und viel in Gaststaetten verkehre Als Ergebnis der von der Justizverwaltung geforderten Massnahmen wurde ich Mitte Juni zum Kreisgericht Fuerstenwalde abgeordnet und mit Wirkung vom 1. 7. 1958 nach dort versetzt. Gleichzeitig wurde gegen mich ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die erforderliche Genehmigung des Justizministeriums ist offensichtlich erteilt worden. Das ergibt sich daraus, dass ich durch das Bezirksgericht Frankfurt auf Antrag zu einem Termin fuer die Verhandlung ueber das gemaess ? 13 der Disziplinarordnung fuer Richter eingeleitete Disziplinarverfahren geladen wurde. Ich habe diesen Termin nicht mehr abgewartet, sondern bin vorher nach West-Berlin gefluechtet. Von zuverlaessiger Quelle hatte ich erfahren, dass das Disziplinarverfahren zum Anlass eines Strafverfahrens wegen Rechtsbeugung und evtl, weiterer politischer Vorwuerfe gegen mich genommen werden sollte Laut diktiert, genehmigt, unterschrieben: gez. Unterschrift DOKUMENT 129 Frankfurt, den 20. Mai 1958 Bericht ueber die Teilnahme an der Sitzung der Staendigen Kommission Innere Angelegenheiten, VP und Justiz vom 16. 5. 1958 beim Rat des Kreises Strausberg Anwesend: 12 Personen Dauer: 15.00 17.00 Uhr pp. Die Aussprache ergab jedoch auch, dass insbesondere Kaderprobleme eine Rolle spielten. Einzelne Mitglieder der Staendigen Kommission fuehrten Beschwerde ueber das inner- und ausserdienstliche Verhalten des Richters S. Die Kreisstaatsanwaeltin Bach aeusserte sich dahingehend, dass sie in Zukunft Verhandlungen, bei denen der Richter S. den Vorsitz fuehrt, ablehnen werde. Sie begruendet ihre Aeusserung damit, dass S. nur wenig Strafverhandlungen durchgefuehrt habe und dass gerade diese wenigen Strafverhandlungen den Protest wegen fehlerhafter Entscheidung notwendig gemacht hatten. Der Vorsitzende der Staendigen Kommission, Genosse Klocke, wies abschliessend darauf hin, dass die Volksvertretung ein derartiges Verhalten des Richters nicht dulden werde und bat den Unterzeichneten als Vertreter der Justizverwaltungsstelle Massnahmen einzuleiten, damit dieser Zustand schnellstens behoben wird. gez. Henning Kaderhauptinstrukteur 12 89;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 89 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 89) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 89 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 89)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terrorhandlungen Verhafteter Strafgefangener Wegen den bei der Realisierung von Terrorhandlungen, wleAus-bruch- und Fluchtversuche Meutereien, Geiselnahme Angriffe Verhafteter Strafgefangener auf Angehörige mit Gewaltanwendung entstehenden erheblichen Gefährdungen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung beim Vollzug der Untersuchungshaft und zur Absicherung der Dienstobjekte einzuleiten.

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