Unrecht als System 1954-1958, Seite 87

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 87 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 87); ?hatten. Dadurch konnte es z. B. geschehen, dass sich der Direktor des Kreisgerichts Gardelegen zu einem ?Pascha? entwickelte, der die Parteiorganisation ausschaltete und Mitarbeiter der Justizverwaltung ueber den wahren Zustand des Gerichts taeuschte. Auch in Stendal war die Arbeit der Parteiorganisation unbefriedigend: Es gab keine Auseinandersetzungen ueber den dialektischen Materialismus; von 20 Genossen gehoeren noch zehn der Kirche an, und erst in der Berichtswahlversammlung gab es darueber Auseinandersetzungen. Beim Kreisgericht Halberstadt verstand es die Betriebsparteiorganisation nicht, dem Direktor zu helfen. Dieser Direktor, der sehr viel politische Kleinarbeit leistet und auch jederzeit bereit ist, dem Ruf der Partei der Arbeiterklasse zu folgen, vergisst aber in erster Linie, sein grosses Gericht politisch richtig zu leiten; er erkennt nicht die Schwerpunkte der Rechtsprechung und verliert sich in Kleinigkeiten. Hier haette der Instrukteur mit Unterstuetzung der Parteiorganisation schon laengst Hilfe leisten koennen Die Rechtsprechung der Kreisgerichte im Bezirk Magdeburg kann im allgemeinen als befriedigend eingeschaetzt werden. Dennoch gibt es Faelle, insbesondere bei Rowdytum, in denen die Gerichte unparteilich entscheiden. Ein Richter des Kreisgerichts Magdeburg Sued-Ost versuchte z. B., die Angeklagten zu entschuldigen, indem er in der Urteilsbegruendung die Betriebsparteiorganisation oder die Gewerkschaft mitverantwortlich machte, wenn ein Angeklagter hetzte oder stahl. Er ist an die Verfahren nicht vom Klassenstandpunkt herangegangen und daher zu falschen Entscheidungen gekommen. Ein weiteres Beispiel grob imparteilicher Entscheidung ist das Urteil des Kreisgerichts Halberstadt in der Strafsache 2 S 96/58, durch das der Angeklagte wegen unbefugten Waffenbesitzes zu zwei Monaten Gefaengnis bedingt verurteilt wurde. Der Angeklagte war frueher Mitglied des Stahlhelms, der SA und der NSDAP gewesen. In seiner Wohnung hatte er eine schwarzweissrote Fahne und ein Bild von Adenauer aufgehaengt. Zur Begruendung der bedingten Verurteilung fuehrte das Gericht u. a. aus: ?Dem Angeklagten ist zu folgen, wenn er erklaert, dass er Waffen und Munition nicht in Verfolgung irgendeiner Absicht aufbewahrte. Dafuer spricht, dass die Gegenstaende nicht versteckt waren. Die Kammer ist der Ueberzeugung, dass die Vollziehung einer Freiheitsstrafe bei dem Angeklagten, der 74 Jahre alt ist, unangebracht erscheint. Es muss dabei beruecksichtigt werden, dass in einem solchen Alter angesichts der politischen Vergangenheit des Angeklagten mit der Vollziehung einer Freiheitsstrafe keinerlei erzieherische Wirkung erreicht wird.? Dasselbe Gericht (Kreisgericht Halberstadt) hat in der Strafsache S 64/58 den Angeklagten, der den Buergermeister seiner Gemeinde als ?Lump, Strolch, Schwein? bezeichnete, wegen Staatsverleumdung gern. ? 20 StEG zu einer Gefaengnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Staatsanwalt hatte eine Gefaengnisstrafe von drei Monaten beantragt. Das Gericht begruendete das Abweichen vom Antrag damit, dass ?der Angeklagte bei der Tatausfuehrung unter Alkoholeinfluss stand?. Nun ist es eine bekannte Tatsache, dass gerade im angetrunkenen Zustand schneller Aeusserungen gemacht werden, die man normalerweise nicht ausspricht. Auch hier hat das Kreisgericht Halberstadt nicht die politische Bedeutung des Verfahrens erkannt. Einen grossen Teil Verantwortung fuer eine Desorientierung der Kreisgerichte tragen auch die Richter des Bezirksgerichts. Nicht nur, dass der erste Senat im vergangenen Jahr eine Reihe sehr unparteilicher Entscheidungen gefaellt hat auch in der Berufungsinstanz gab es entscheidende Fehler. So wurde z. B. in 60 Prozent aller Waffensachen ?minderschwerer Fall? angenommen, obwohl eine Reihe von Taetern zu jenen Kraeften gehoeren, die unsere Arbeiter-und-Bauern-Macht seit jeher bekaempften. Auch das Ausweichen auf ? 330 a StGB in Faellen von Hetze zeigt, dass der erste Senat die Bedeutung des Klassenkampfes stark unterschaetzte und damit den Klassengegnern, wenn auch ungewollt, Unterstuetzung gab. Ebenso unkritisch und unparteilich ist der Berufungssenat an seine Aufgabe herangegangen. Eine Reihe von Urteilen ist zu Unrecht aufgehoben bzw. im Strafmass herabgesetzt worden Urteile, bei denen die von den Kreisgerichten ausgesprochenen Strafen haetten bestaetigt werden muessen. Auch wenn das Bezirksgericht zutreffende Hinweise wegen falscher rechtlicher Wuerdigung gab, haette dabei doch nicht das Strafmass herabgesetzt werden duerfen. Das Bezirksgericht hat sich in der Vergangenheit regelrecht zu einem ?Rabattgericht" entwickelt. Diese und andere Faelle zeigen, dass die von den verschiedensten Kreisgerichten am Bezirksgericht geuebte Kritik richtig ist. Der Senat muss deshalb unverzueglich seine bisherige Arbeit kritisch ueberpruefen. Eine der wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Revision ist die Veraenderung der Leitung der Justizverwaltungsstelle und auch einiger Kreisgerichte. Aber allein damit ist die Frage der Verbesserung der Arbeit im Bezirk Magdeburg nicht geloest. Nur wenn die Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle zu einem wirklichen Kollektiv verschmelzen, wenn sie bei ihrer Arbeit stets die Beschluesse der Partei der Arbeiterklasse beachten und konsequent verwirkhchen, wird es moeglich sein, den jetzt beschrit-tenen Weg erfolgreich fortzusetzen. Dazu gehoert auch die staendige Auseinandersetzung in den Arbeits- und Dienstbesprechungen und eine wirkliche politische Anleitung der Kreisgerichtsdirektoren. Es ist ferner notwendig, auch die Notare, Sekretaere, Gerichtsvollzieher und Haushaltsbearbeiter in die politische Anleitung einzubeziehen, denn auch auf diesem Gebiet sind in der Vergangenheit grobe Fehler gemacht worden. Die Loesung der Aufgaben im Sinne der Partei der Arbeiterklasse ist nur moeglich, wenn sich die Genossen fuer alles verantwortlich fuehlen und tatkraeftig mithelfen. Erst die Ueberwindung des Ressortgeistes in der Justizverwaltungsstelle ermoeglicht eine allseitige Unterstuetzung der Gerichte und schaerft den Blick der Mitarbeiter fuer unsere Gesamtaufgaben. Wenn die Justizverwaltungsstelle auch die Rechtsanwaelte, die Notare und Gerichtsvollzieher staerker in die massenpolitische Arbeit einbezieht, werden sich die Kraefte verdoppeln. Ebenso muss die enge Verbindung zur Bezirksstaatsanwaltschaft, zum Bezirksgericht und zu den uebrigen Organen der Staatsmacht dazu beitragen, auftretende Fehler schnell zu erkennen und zu beseitigen. Eine wirklich politische Arbeit mit den neuen Schoeffen wird gleichfalls helfen, eine gute und richtige Rechtsprechung zu erzielen. Wenn sich alle Genossen auf die grosse Kraft der Partei stuetzen, so werden sie die Arbeit besser bewaeltigen. Dann wird auch eine kaempferische Atmosphaere entstehen, in der Sumpfblueten und ueberhebliche Mitarbeiter nicht gedeihen koennen. Das Vertrauen der Bevoelkerung zur Justiz wird sich festigen, und all dies wird dazu beitragen, dass unsere sozialistische Rechtsprechung nach Westdeutschland ausstrahlt. Quelle: ?Neue Justiz? 1958, S. 267. * Auch die Justiz im Bezirk Gera wurde im Fruehjahr 1958 in gleicher Weise durch eine ?Brigade? ueberprueft. Erstmalig waren in dieser Brigade neben Instrukteuren des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft offizielle Vertreter der SED 87;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 87 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 87) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 87 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 87)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner auf diese Weise mit gelang, durch das differenzierte Einwirken von staat-lichen und nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen unter Mißbrauch der Kontakte in einer Reihe von Fällen direkte inhaltliche Hinweise für die Abfassung von Schriftstücken und provozierenden und herabwürdigenden Formulierungen. Als häufigste Kontaktobjekte der festgestellten bindungsaufnahmen traten Erscheinung: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen konzipierten Leitlinien und die Realisierung der Zielstellungen des subversiven Vorgehens ist wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der imperialistischen Geheimdienste, vor allem des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu diesem Problem, aber aucr weiterhin zu Einzelheiten des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit analog der bereits in Gießen erfolgten Befragungen gehört worden. Abschließend war er von den Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Notaufnahmelager Gießen Angaben über eine angebliche Gewaltanwendung des Sicherungspersonals gegenüber einem Verhafteten in einer Untersuchungshaftanstalt gemacht hatte, wurde daraufhin von diesem zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährden. Dabei ist in jedem Pall im Rahmen der Zusammenarbeit des Zusammenwirkens und darüber hinaus grundsätzlich AonspircttiOii und -Li-U LlCt TrrO vrn und die zusetzen.

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