Unrecht als System 1954-1958, Seite 87

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 87 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 87); hatten. Dadurch konnte es z. B. geschehen, daß sich der Direktor des Kreisgerichts Gardelegen zu einem „Pascha“ entwickelte, der die Parteiorganisation ausschaltete und Mitarbeiter der Justizverwaltung über den wahren Zustand des Gerichts täuschte. Auch in Stendal war die Arbeit der Parteiorganisation unbefriedigend: Es gab keine Auseinandersetzungen über den dialektischen Materialismus; von 20 Genossen gehören noch zehn der Kirche an, und erst in der Berichtswahlversammlung gab es darüber Auseinandersetzungen. Beim Kreisgericht Halberstadt verstand es die Betriebsparteiorganisation nicht, dem Direktor zu helfen. Dieser Direktor, der sehr viel politische Kleinarbeit leistet und auch jederzeit bereit ist, dem Ruf der Partei der Arbeiterklasse zu folgen, vergißt aber in erster Linie, sein großes Gericht politisch richtig zu leiten; er erkennt nicht die Schwerpunkte der Rechtsprechung und verliert sich in Kleinigkeiten. Hier hätte der Instrukteur mit Unterstützung der Parteiorganisation schon längst Hilfe leisten können Die Rechtsprechung der Kreisgerichte im Bezirk Magdeburg kann im allgemeinen als befriedigend eingeschätzt werden. Dennoch gibt es Fälle, insbesondere bei Rowdytum, in denen die Gerichte unparteilich entscheiden. Ein Richter des Kreisgerichts Magdeburg Süd-Ost versuchte z. B., die Angeklagten zu entschuldigen, indem er in der Urteilsbegründung die Betriebsparteiorganisation oder die Gewerkschaft mitverantwortlich machte, wenn ein Angeklagter hetzte oder stahl. Er ist an die Verfahren nicht vom Klassenstandpunkt herangegangen und daher zu falschen Entscheidungen gekommen. Ein weiteres Beispiel grob imparteilicher Entscheidung ist das Urteil des Kreisgerichts Halberstadt in der Strafsache 2 S 96/58, durch das der Angeklagte wegen unbefugten Waffenbesitzes zu zwei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt wurde. Der Angeklagte war früher Mitglied des Stahlhelms, der SA und der NSDAP gewesen. In seiner Wohnung hatte er eine schwarzweißrote Fahne und ein Bild von Adenauer aufgehängt. Zur Begründung der bedingten Verurteilung führte das Gericht u. a. aus: „Dem Angeklagten ist zu folgen, wenn er erklärt, daß er Waffen und Munition nicht in Verfolgung irgendeiner Absicht aufbewahrte. Dafür spricht, daß die Gegenstände nicht versteckt waren. Die Kammer ist der Überzeugung, daß die Vollziehung einer Freiheitsstrafe bei dem Angeklagten, der 74 Jahre alt ist, unangebracht erscheint. Es muß dabei berücksichtigt werden, daß in einem solchen Alter angesichts der politischen Vergangenheit des Angeklagten mit der Vollziehung einer Freiheitsstrafe keinerlei erzieherische Wirkung erreicht wird.“ Dasselbe Gericht (Kreisgericht Halberstadt) hat in der Strafsache S 64/58 den Angeklagten, der den Bürgermeister seiner Gemeinde als „Lump, Strolch, Schwein“ bezeichnete, wegen Staatsverleumdung gern. § 20 StEG zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von drei Monaten beantragt. Das Gericht begründete das Abweichen vom Antrag damit, daß „der Angeklagte bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluß stand“. Nun ist es eine bekannte Tatsache, daß gerade im angetrunkenen Zustand schneller Äußerungen gemacht werden, die man normalerweise nicht ausspricht. Auch hier hat das Kreisgericht Halberstadt nicht die politische Bedeutung des Verfahrens erkannt. Einen großen Teil Verantwortung für eine Desorientierung der Kreisgerichte tragen auch die Richter des Bezirksgerichts. Nicht nur, daß der erste Senat im vergangenen Jahr eine Reihe sehr unparteilicher Entscheidungen gefällt hat auch in der Berufungsinstanz gab es entscheidende Fehler. So wurde z. B. in 60 Prozent aller Waffensachen „minderschwerer Fall“ angenommen, obwohl eine Reihe von Tätern zu jenen Kräften gehören, die unsere Arbeiter-und-Bauern-Macht seit jeher bekämpften. Auch das Ausweichen auf § 330 a StGB in Fällen von Hetze zeigt, daß der erste Senat die Bedeutung des Klassenkampfes stark unterschätzte und damit den Klassengegnern, wenn auch ungewollt, Unterstützung gab. Ebenso unkritisch und unparteilich ist der Berufungssenat an seine Aufgabe herangegangen. Eine Reihe von Urteilen ist zu Unrecht aufgehoben bzw. im Strafmaß herabgesetzt worden Urteile, bei denen die von den Kreisgerichten ausgesprochenen Strafen hätten bestätigt werden müssen. Auch wenn das Bezirksgericht zutreffende Hinweise wegen falscher rechtlicher Würdigung gab, hätte dabei doch nicht das Strafmaß herabgesetzt werden dürfen. Das Bezirksgericht hat sich in der Vergangenheit regelrecht zu einem „Rabattgericht" entwickelt. Diese und andere Fälle zeigen, daß die von den verschiedensten Kreisgerichten am Bezirksgericht geübte Kritik richtig ist. Der Senat muß deshalb unverzüglich seine bisherige Arbeit kritisch überprüfen. Eine der wichtigsten Schlußfolgerungen aus der Revision ist die Veränderung der Leitung der Justizverwaltungsstelle und auch einiger Kreisgerichte. Aber allein damit ist die Frage der Verbesserung der Arbeit im Bezirk Magdeburg nicht gelöst. Nur wenn die Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle zu einem wirklichen Kollektiv verschmelzen, wenn sie bei ihrer Arbeit stets die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse beachten und konsequent verwirkhchen, wird es möglich sein, den jetzt beschrit-tenen Weg erfolgreich fortzusetzen. Dazu gehört auch die ständige Auseinandersetzung in den Arbeits- und Dienstbesprechungen und eine wirkliche politische Anleitung der Kreisgerichtsdirektoren. Es ist ferner notwendig, auch die Notare, Sekretäre, Gerichtsvollzieher und Haushaltsbearbeiter in die politische Anleitung einzubeziehen, denn auch auf diesem Gebiet sind in der Vergangenheit grobe Fehler gemacht worden. Die Lösung der Aufgaben im Sinne der Partei der Arbeiterklasse ist nur möglich, wenn sich die Genossen für alles verantwortlich fühlen und tatkräftig mithelfen. Erst die Überwindung des Ressortgeistes in der Justizverwaltungsstelle ermöglicht eine allseitige Unterstützung der Gerichte und schärft den Blick der Mitarbeiter für unsere Gesamtaufgaben. Wenn die Justizverwaltungsstelle auch die Rechtsanwälte, die Notare und Gerichtsvollzieher stärker in die massenpolitische Arbeit einbezieht, werden sich die Kräfte verdoppeln. Ebenso muß die enge Verbindung zur Bezirksstaatsanwaltschaft, zum Bezirksgericht und zu den übrigen Organen der Staatsmacht dazu beitragen, auftretende Fehler schnell zu erkennen und zu beseitigen. Eine wirklich politische Arbeit mit den neuen Schöffen wird gleichfalls helfen, eine gute und richtige Rechtsprechung zu erzielen. Wenn sich alle Genossen auf die große Kraft der Partei stützen, so werden sie die Arbeit besser bewältigen. Dann wird auch eine kämpferische Atmosphäre entstehen, in der Sumpfblüten und überhebliche Mitarbeiter nicht gedeihen können. Das Vertrauen der Bevölkerung zur Justiz wird sich festigen, und all dies wird dazu beitragen, daß unsere sozialistische Rechtsprechung nach Westdeutschland ausstrahlt. Quelle: „Neue Justiz“ 1958, S. 267. * Auch die Justiz im Bezirk Gera wurde im Frühjahr 1958 in gleicher Weise durch eine „Brigade“ überprüft. Erstmalig waren in dieser Brigade neben Instrukteuren des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft offizielle Vertreter der SED 87;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 87 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 87) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 87 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 87)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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