Unrecht als System 1954-1958, Seite 82

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 82 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 82); ?anlasst worden sein, sich eingeschaltet zu haben. Der Angeklagte T. hat es nicht fuer notwendig gehalten, sich erst einmal zu informieren, weshalb der Angeklagte G. durch die Volkspolizisten festgehalten worden ist. Nach Aussagen der unvereidigt vernommenen Zeugen Kipka, Kalbitz und Schindler hat der Angeklagte T. die Menge gegen die Volkspolizisten aufgefordert. Die Aussagen dieser Zeugen waren verantwortungsbewusst gemacht worden, so dass diesen Glauben geschenkt werden konnte. Der Zeuge Schindler stand ausserhalb dieses Handgemenges und hatte sehr gut das Verhalten des Angeklagten T. beobachten koennen. Auch der Angeklagte G. hat sich nur insoweit an den Vorfall erinnern wollen, bis er auf der Wache war. Die Handlung beider Angeklagten beinhalten Propaganda fuer den Nationalsozialismus. Das Verhalten beider Angeklagten war die Ursache dafuer, dass sich die am 31. Juli 1954 angesammelte Menschenmenge auf dem Hauptbahnhof gegen die Volkspolizei und auch gegen die dem Zeugen Kipka und Kalbitz helfenden Angehoerigen der sowjetischenKommandantur durch Taetigwerden und provokatorische Ausrufe richtete. Dieser ganze Vorgang aehnelt denen der am 17. 6. 1953 vorgenommenen Provokationen. Eindeutig kam der Wille beider Angeklagter zum Ausdruck, die Anwesenden gegen die Angehoerigen der Volkspolizei und die der sowjetischen Kommandantur aufzuhetzen. Dies ergibt sich aus der Reaktion des Angeklagten G., als der sowjetische Angehoerige der Kommandantur mit einer Waffe erschien, bei dem Angeklagten T. aus seiner Reaktion, die auf den Ruf aus der Menge, die Volkspolizei schlage den Angeklagten mit einer Waffe, erfolgte. Allein daraus ist die Einstellung des Angeklagten T. zu unserer Volkspolizei zu erkennen, die derselben unterstellte, derartige Vorkommnisse genau so zu regeln, wie es frueher einmal die faschistische Polizei tat, wenn sich Menschenmengen oder auch einzelne Personen gegen diese auflehnten. Beiden Angeklagten wird allerdings der ? 51 Abs. 2 StGB zuerkannt, da sie durch den Alkoholgenuss zur Zeit ihrer Tat in ihrer Einsichtsfaehigkeit erheblich vermindert waren. Die Handlungen der Angeklagten waren geeignet, den Frieden des deutschen Volkes und den der Welt zu gefaehrden. Das ergibt sich aus dem Inhalt und dem Charakter der von den Angeklagten hervorgerufenen Provokation. Die Angeklagten haben damit objektiv und subjektiv den Tatbestand der Kontrollratsdirektive Nr. 38, Abschnitt II, Artikel III A III erfuellt. Sie sind also nicht aus dem ? 113 StGB zu verurteilen, wie es durch die Verteidiger beider Angeklagten beantragt worden ist. Entgegen dem Antrag des Vertreters des Staatsanwalts, eine Gefaengnisstrafe in Hoehe von 2 Jahren 10 Monaten auszuwerfen, verurteilte der Senat den Angeklagten T. unter Beruecksichtigung des ? 51 Abs. 2 StGB zu einer Gefaengnisstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Der Angeklagte G. wurde entsprechend dem Antraege des Vertreters des Staatsanwalts zu einem Jahr Gefaengnis verurteilt. Bei der Findung des Strafmasses wurde bei beiden Angeklagten die bereits geschilderte Persoenlichkeit sowie die Gesellschaftsgefaehrlichkeit der Handlung beider beruecksichtigt. Die den Angeklagten auferlegten Suehnemassnahmen erfolgen obligatorisch nach der Verordnung aus der Kontrollratsdirektive Nr. 38, Abschnitt 2, Artikel IX. Die Untersuchungshaft wird den Angeklagten gemaess ? 219 Abs. 2 StPO angerechnet, die Kostenpflicht ergibt sich aus ? 354 StPO. gez. Mueller gez. Beyer gez. Colditz * Die Einwohner der in der Naehe des sowjetischen Truppenuebungsplatzes bei Alt-Ruppin gelegenen Doerfer hat- ten und haben schwer unter den Uebergriffen sowjetischer Militaerpersonen zu leiden, so dass sie, da behoerdliche Hilfe nicht zu erlangen war, zur Selbstverteidigung uebergehen mussten. Diese Verteidigungsmassnahmen wurden als ?systematische Angriffe auf die Freundschaft mit der Sowjetunion? angesehen. Ein Polizeiangestellter, der den tatsaechlichen Sachverhalt richtig erkannte und demgemaess handelte, wurde wegen Freiheitsberaubung und Beguenstigung verurteilt. DOKUMENT 120 Urteil des Kreisgerichts Potsdam-Land vom 27. 8. 1955 2 Ds 356/55 Str. HI 137/55 (HVDVP) Der Angeklagte wird wegen Freiheitsberaubung und wegen Beguenstigung im Amt zu einer Gesamtstrafe von 2 zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die seit dem 8. 2. 1955 erlittene Untersuchungshaft wird auf die erkannte Strafe angerechnet. Die Kosten des Verfahrens traegt der Angeklagte. Gruende: Eines der Grundprinzipien der Regierung der DDR ist die Freundschaft mit allen friedliebenden Voelkern, besonders mit der Sowjet-Union. War es doch gerade die Sowjet-Union, die schon seit ihrem Bestehen immer wieder dem deutschen Volk durch Solidaritaetsaktionen und Hilfeleistungen in der schwersten Zeit Beistand geleistet hat. Diese Erscheinungen traten besonders nach 1945, nach dem Zusammenbruch des faschistischen Regimes hervor. Bis in die juengste Zeit hat die Sowjetunion immer wieder die Interessen des deutschen Volkes vertreten. Das beweisen die einzelnen Etappen ueber Prag, Warschau, Moskau und fuehren nach Genf. Auf jeder der Konferenzen hat die Regierung der Sowjetunion durch ihre Vertreter darauf hingewiesen, dass die Einheit Deutschlands wiederhergestellt werden muss, wenn die Zukunft des deutschen Volkes gesichert werden soll. Aus der Erkenntnis heraus, dass die Freundschaft mit der Sowjet-Union eine Lebensnotwendigkeit fuer die deutsche Nation ist, organisierte sich die Mehrheit der deutschen Bevoelkerung in die Organisation der DSF. Es sind auch in die demokratischen Organisationen Personen eingetreten, die gerade diese Organisation zum Sprungbrett fuer ihre eigene Zukunft, fuer ihre Karriere machten. Eine solche Person ist auch der Angeklagte M. Am 26. November 1945 erfolgte bereits sein Eintritt bei der Volkspolizei in Neu-Ruppin. Er versah zunaechst seinen Dienst als Gruppenposten und wurde spaeter Abschnittsleiter. Seit Juni 1950 wurde er der Abteilung K des VPKA Neuruppin als Sachbearbeiter zugeteilt und war von September 1954 stellv. Leiter der Abt. K. Organisiert war der Angeklagte vor 1933 und nach 1933 nicht. Im November 1945 erfolgte sein Eintritt in die SPD, und er war nach der Vereinigung SPD und der KPD Mitglied der SED bis in die letzte Zeit. In der SED hatte er die Funktion eines Leitungsmitgliedes seiner Grundorganisation. Weiterhin war er Mitglied des FDGB, der Sportvereinigung und Mitglied der DSF. Der Angeklagte M. war seit langem mit einem Gastwirtsehepaar K. in Alt-Ruppin gut befreundet. Er 82;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 82 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 82) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 82 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 82)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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