Unrecht als System 1954-1958, Seite 75

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 75 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 75); ?Mittel gehen als Aufbau-Grundschulden allen bisherigen Belastungen der Grundstuecke im Range vor. Von ganz wenigen Ausnahmefaellen abgesehen, sind diese Betraege gesichert und die Einnahmen reichen aus, die Zins- und Tilgungsbetraege zu leisten. Der uebrige Schuldendienst darf nur fortgesetzt werden, wenn die entsprechenden Leistungen fuer die Aufbau-Grundschulden sicher gestellt sind. Durch die Massnahmen der staatlichen Verwaltung werden also neben den Eigentuemern auch die an einem Grundstueck Berechtigten zum Teil erheblich benachteiligt. DOKUMENT 109 Es erscheint Herr N. N zur Zeit wohnhaft in Berlin-Marienfelde, Fluechtlingslager, und erklaert: Ich war von 1952 bis zum Tage meiner Flucht (Anfang 1958) als Sachbearbeiter in der VEB Grundstuecks Verwaltung taetig. Aus dieser meiner Taetigkeit ist mir bekannt, dass verschiedentlich die Betraege, die als Aufbau-Grundschulden fuer Westgrundstuecke bewilligt wurden, nicht voll fuer diese Grundstuecke verwendet worden sind. Wenn z. B. von diesen bewilligten Betraegen fuer die notwendigen Reparaturen nicht die vollen Summen benoetigt wurden, so sind die Ueberschuesse fuer andere Grundstuecke, insbesondere fuer Grundstuecke, die ueberlastet waren, verwendet worden. Die Ueberschuesse haetten eigentlich dem Westgrundstueck gutgeschrieben werden muessen fuer die laufende Instandhaltung. Die volle bewilligte Summe wurde aber auf dem Westgrundstueck eingetragen. Um der Notenbank gegenueber eine eindeutige Abrechnung zu haben, wurde mit den Betrieben, die die entsprechenden Arbeiten ausfuehrten, vereinbart, dass sie an den anderen Grundstuecken Instandsetzungen Vornahmen, diese aber auf die Rechnung fuer das Westgrundstueck setzten. Ich versichere, dass meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift * Interne Anordnungen des sowjetzonalen Innenministeriums und des Finanzministeriums an die Bezirks- und Kreisverwaltungen legen fest, dass Bewohner der Bundesrepublik oder West-Berlins in der Sowjetzone keinen Grundbesitz erwerben sollen. Werden entsprechende Vertraege den Verwaltungsbehoerden zur Genehmigung vorgelegt, so sind diese gehalten, die Genehmigung zu versagen. Gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Erwerb von Grundstuecken durch Westbewohner untersagt wird, bestehen in der Sowjetzone aber nicht. Nach der Aufhebung der Kontrollratsgesetze durch die sowjetische Besatzungsmacht ist auch das Gesetz Nr. Jj5, das die Genehmigungspflicht bei Veraeusserungen, Belastungen und Verpachtungen landwirtschaftlicher Grundstuecke vorschrieb, weggefallen. Neue gesetzliche Bestimmungen, die eine entsprechende gesetzliche Regelung vorschreiben, sind bisher nicht erlassen worden. Das Ministerium fuer Land- und Forstwirtschaft und das Ministerium des Innern der Sowjetzone haben jedoch in einer gemeinsamen Anweisung an die Verwaltungsdienststellen festgelegt, dass in Anwendung des Artikels 26 der Verfassung weiterhin Genehmigungen einzuholen und die alten Grundsaetze anzuwenden sind. Auch hier gilt es, dass Westbewohner in der Sowjetzone kein Grundeigentum erwerben sollen. DOKUMENT 110 Regierung der DDR Ministerium fuer Land- u. Forstwirtschaft Der Minister Regierung der DDR Ministerium des Innern Staatssekretariat fuer Innere Angelegenheiten Der Staatssekretaer Anweisung An den Rat des Bezirkes Abteilung Land- u. Forstwirtschaft An den Rat des Bezirkes Abteilung Innere Angelegenheiten Betr.: Genehmigung des landwirtschaftlichen Grundstuecksverkehrs . Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Staatsvertrages zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Deutschen Demokratischen Republik hat die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, dass die in den Jahren 1945 bis 1948 von dem ehemaligen Kontrollrat erlassenen Gesetze, Direktiven und Befehle auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ihre Gueltigkeit verlieren. Damit haben auch die Bestimmungen des Kontrollrats-gesetzes Nr. 45 und die dazu erlassenen Durchfuehrungsbestimmungen und Anordnungen ihre Verbindlichkeit verloren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nunmehr der Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstuecken keiner staatlichen Aufsicht mehr unterliegt. Die Genehmigungs-pfiicht fuer diesen Grundstuecksverkehr ergibt sich vielmehr bereits aus Artikel 26 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, in dem festgelegt ist, dass die Verteilung und Nutzung des Bodens ueberwacht und jeder Missbrauch verhuetet wird. Entsprechend der bisherigen Uebung ist daher die Veraeusserung, Belastung und Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Grundstuecke weiter durch die Abteilungen Land- und Forstwirtschaft zu ueberpruefen. Dabei ist die Genehmigung entsprechend den bisherigen Grundsaetzen zu erteilen oder zu versagen. Sind im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Grundstuecksverkehr Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen, so duerfen diese nur erfolgen, wenn die erforderliche Genehmigung der Abteilung Land- und Forstwirtschaft vorliegt. Berlin, den 4. Oktober 1955 F. d. R.: gez. Frommhold I. V. des Staatssekretaers: Abteilungsleiter gez. Lentzsch Hauptabteilungsleiter An den Rat des Kreises Abteilung Land- u. Forstwirtschaft DOKUMENT 111 Berlin, den 5. 6.1958 Es erscheint der Angestellte, Herr N. N., zur Zeit wohnhaft in Berlin-Marienfelde, Fluechtlingslager. Der Erschienene gibt folgendes an: Ich bin seit mehreren Jahren als Sachbearbeiter beim Rat eines Kreises in das Genehmigungsverfahren fuer Grundstueckskaufvertraege eingeschaltet gewesen. Aus dieser Taetigkeit ist mir bekannt, dass alle Grundstueckskaufvertraege vor der Genehmigung auch jetzt noch der Kreisstaatsanwaltschaft vorgelegt werden muessen. Hier 10 75;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 75 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 75) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 75 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 75)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

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