Unrecht als System 1954-1958, Seite 75

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 75 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 75); Mittel gehen als Aufbau-Grundschulden allen bisherigen Belastungen der Grundstücke im Range vor. Von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen, sind diese Beträge gesichert und die Einnahmen reichen aus, die Zins- und Tilgungsbeträge zu leisten. Der übrige Schuldendienst darf nur fortgesetzt werden, wenn die entsprechenden Leistungen für die Aufbau-Grundschulden sicher gestellt sind. Durch die Maßnahmen der staatlichen Verwaltung werden also neben den Eigentümern auch die an einem Grundstück Berechtigten zum Teil erheblich benachteiligt. DOKUMENT 109 Es erscheint Herr N. N zur Zeit wohnhaft in Berlin-Marienfelde, Flüchtlingslager, und erklärt: Ich war von 1952 bis zum Tage meiner Flucht (Anfang 1958) als Sachbearbeiter in der VEB Grundstücks Verwaltung tätig. Aus dieser meiner Tätigkeit ist mir bekannt, daß verschiedentlich die Beträge, die als Aufbau-Grundschulden für Westgrundstücke bewilligt wurden, nicht voll für diese Grundstücke verwendet worden sind. Wenn z. B. von diesen bewilligten Beträgen für die notwendigen Reparaturen nicht die vollen Summen benötigt wurden, so sind die Überschüsse für andere Grundstücke, insbesondere für Grundstücke, die überlastet waren, verwendet worden. Die Überschüsse hätten eigentlich dem Westgrundstück gutgeschrieben werden müssen für die laufende Instandhaltung. Die volle bewilligte Summe wurde aber auf dem Westgrundstück eingetragen. Um der Notenbank gegenüber eine eindeutige Abrechnung zu haben, wurde mit den Betrieben, die die entsprechenden Arbeiten ausführten, vereinbart, daß sie an den anderen Grundstücken Instandsetzungen Vornahmen, diese aber auf die Rechnung für das Westgrundstück setzten. Ich versichere, daß meine vorstehenden Aussagen in allen Punkten der Wahrheit entsprechen und bin bereit, diese erforderlichenfalls vor einem Gericht zu beeiden. v. g. u. gez. Unterschrift gez. Unterschrift * Interne Anordnungen des sowjetzonalen Innenministeriums und des Finanzministeriums an die Bezirks- und Kreisverwaltungen legen fest, daß Bewohner der Bundesrepublik oder West-Berlins in der Sowjetzone keinen Grundbesitz erwerben sollen. Werden entsprechende Verträge den Verwaltungsbehörden zur Genehmigung vorgelegt, so sind diese gehalten, die Genehmigung zu versagen. Gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Erwerb von Grundstücken durch Westbewohner untersagt wird, bestehen in der Sowjetzone aber nicht. Nach der Aufhebung der Kontrollratsgesetze durch die sowjetische Besatzungsmacht ist auch das Gesetz Nr. Jj5, das die Genehmigungspflicht bei Veräußerungen, Belastungen und Verpachtungen landwirtschaftlicher Grundstücke vorschrieb, weggefallen. Neue gesetzliche Bestimmungen, die eine entsprechende gesetzliche Regelung vorschreiben, sind bisher nicht erlassen worden. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und das Ministerium des Innern der Sowjetzone haben jedoch in einer gemeinsamen Anweisung an die Verwaltungsdienststellen festgelegt, daß in Anwendung des Artikels 26 der Verfassung weiterhin Genehmigungen einzuholen und die alten Grundsätze anzuwenden sind. Auch hier gilt es, daß Westbewohner in der Sowjetzone kein Grundeigentum erwerben sollen. DOKUMENT 110 Regierung der DDR Ministerium für Land- u. Forstwirtschaft Der Minister Regierung der DDR Ministerium des Innern Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten Der Staatssekretär Anweisung An den Rat des Bezirkes Abteilung Land- u. Forstwirtschaft An den Rat des Bezirkes Abteilung Innere Angelegenheiten Betr.: Genehmigung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs . Im Zusammenhang mit dem Abschluß des Staatsvertrages zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Deutschen Demokratischen Republik hat die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, daß die in den Jahren 1945 bis 1948 von dem ehemaligen Kontrollrat erlassenen Gesetze, Direktiven und Befehle auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ihre Gültigkeit verlieren. Damit haben auch die Bestimmungen des Kontrollrats-gesetzes Nr. 45 und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen und Anordnungen ihre Verbindlichkeit verloren. Dies bedeutet jedoch nicht, daß nunmehr der Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken keiner staatlichen Aufsicht mehr unterliegt. Die Genehmigungs-pfiicht für diesen Grundstücksverkehr ergibt sich vielmehr bereits aus Artikel 26 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, in dem festgelegt ist, daß die Verteilung und Nutzung des Bodens überwacht und jeder Mißbrauch verhütet wird. Entsprechend der bisherigen Übung ist daher die Veräußerung, Belastung und Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke weiter durch die Abteilungen Land- und Forstwirtschaft zu überprüfen. Dabei ist die Genehmigung entsprechend den bisherigen Grundsätzen zu erteilen oder zu versagen. Sind im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen, so dürfen diese nur erfolgen, wenn die erforderliche Genehmigung der Abteilung Land- und Forstwirtschaft vorliegt. Berlin, den 4. Oktober 1955 F. d. R.: gez. Frommhold I. V. des Staatssekretärs: Abteilungsleiter gez. Lentzsch Hauptabteilungsleiter An den Rat des Kreises Abteilung Land- u. Forstwirtschaft DOKUMENT 111 Berlin, den 5. 6.1958 Es erscheint der Angestellte, Herr N. N., zur Zeit wohnhaft in Berlin-Marienfelde, Flüchtlingslager. Der Erschienene gibt folgendes an: Ich bin seit mehreren Jahren als Sachbearbeiter beim Rat eines Kreises in das Genehmigungsverfahren für Grundstückskaufverträge eingeschaltet gewesen. Aus dieser Tätigkeit ist mir bekannt, daß alle Grundstückskaufverträge vor der Genehmigung auch jetzt noch der Kreisstaatsanwaltschaft vorgelegt werden müssen. Hier 10' 75;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 75 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 75) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 75 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 75)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen. Bei Vernehmungen in den Zeiten von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr sind nur mit Genehmigung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig.

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