Unrecht als System 1954-1958, Seite 72

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 72 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 72); ?Der Traeger der Aufbaumassnahme hat das Recht, von dem Eigentuemer, einem Paechter, Mieter oder sonstigen Nutzer des Grundstueckes, die Raeumung des Grundstueckes zu fordern. Alle weiteren Rechtsfolgen der Inanspruchnahme ergeben sich aus der Durchfuehrungsverordnung vom 7. 6. 1951 zum Aufbaugesetz und der Anordnung hierzu vom 27. 8. 1951 (Min.-Bl. S. 103). gez. Unterschrift Zwangsausbau privater Wohngrundstuecke Die sowjetzonale Verordnung ueber die Lenkung des Wohnraums vom 22. Dezember 1955 gibt den Zonenbehoerden die Moeglichkeit, die Eigentuemer privater Wohngrundstuecke anzuweisen, auf eigene Kosten den Um- und Ausbau von Wohnungen sowie die Wiederherstellung teilzerstoerten Wohnraumes vorzunehmen bzw. groessere Reparaturarbeiten durchzufuehren. Diese Massnahmen sollen dazu dienen, weiteren Wohnraum zu gewinnen, da der Wohnungsbau in der Zone noch immer unzureichend geblieben ist. Es handelt sich hierbei aber nicht um die Bereitstellung von Krediten, die die Hauseigentuemer in die Lage versetzen, beschaedigte oder reparaturbeduerftige Wohnungen bzw. Wohnhaeuser wieder instand zu setzen. Soweit solche Moeglichkeiten bestehen, sind und werden sie von den Hauseigentuemern fuer die zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Instandsetzung erforderlichen Aufwendungen durchaus genuetzt. Es sind auch nur in Ausnahmefaellen Verfuegungen, die getroffen werden muessen, weil ein Hauseigentuemer aus wirtschaftlichen oder anderen Gruenden etwa notwendige Reparaturen, Wiederherstellungs- oder Instandsetzungsarbeiten nicht ausfuehren laesst. Mit den nach der Wohnraumlenkungs-Verordnung angeordneten Massnahmen soll vielmehr in erster Linie auf Kosten der Hauseigentuemer zusaetzlicher Wohnraum geschaffen werden. Dabei wird nicht danach gefragt, ob die Kosten fuer den vorgesehenen Ausbau in einem angemessenen Verhaeltnis zu dem damit erzielten Erfolg oder dem Gesamtwert des Grundstuecks stehen, ob eine weitere Belastung des Grundstuecks vertretbar erscheint oder ob der Hauseigentuemer ueberhaupt in der Lage ist, die erforderlichen Mittel zu uebernehmen. Weigert sich der Hauseigentuemer, die von ihm nicht fuer erforderlich oder von ihm fuer unzumutbar gehaltenen Arbeiten durchfuehren zu lassen, so koennen die entsprechenden Bauauftraege von den Zonenbehoerden unmittelbar vergeben werden. Die erforderlichen Gelder werden von den Sparkassen bereitgestellt und als Aufbaugrundschulden eingetragen. Alle bisherigen Belastungen des Grundstuecks werden im Range zurueckgesetzt. In sehr vielen Faellen wird auch gleichzeitig mit der zwangsweisen Anordnung der Bauauftraege die Zwangsverwaltung des Grundstuecks bestimmt : DOKUMENT 104 Verordnung ueber die Lenkung des Wohnraumes Vom 22. Dezember 1955 (GBl. I S. 3/56) Die Arbeiter-und-Bauern-Macht der Deutschen Demokratischen Republik foerdert durch grosszuegige Massnahmen den Bau von Wohnungen fuer die werktaetige Bevoelkerung. Sie verwirklicht damit den Grundsatz, der im Artikel 26 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik festgelegt ist: Jedem Buerger und jeder Familie eine gesunde und ihren Beduerfnissen entsprechende Wohnung zu sichern. Um entsprechend diesen Prinzipien eine gerechte Verteilung des vorhandenen und neu entstehenden Wohnraumes zu erreichen, wird folgendes verordnet: ? 5 Auslastung, Vermehrung und Instandhaltung des Wohnraumes Die Raete der Staedte und Gemeinden sind verpflichtet: 1. zur besseren Verteilung des Wohnraumes a) Wohnraum zu erfassen, der unterbelegt ist oder nicht zu Wohnzwecken genutzt wird; b) einen Wohnungstausch anzuordnen, wenn dadurch eine bessere Verteilung des Wohnraumes erreicht wird; 2. zur Vermehrung und Instandhaltung des Wohnraumes a) zweckentfremdeten Wohnraum seiner urspruenglichen Verwendung wieder zuzufuehren, soweit er nicht fuer staats- oder wirtschaftspolitische Zwecke genutzt wird; b) den Um- oder Ausbau bzw. die Wiederherstellung von teilweise zerstoertem Wohnraum sowie die Durchfuehrung von Reparaturen an Wohnhaeusern anzuordnen, wenn dadurch eine Vermehrung, bessere Ausnutzung, Werterhaltung oder die Beseitigung einer baulichen Gefaehrdung des Wohnraumes erzielt wird. ? 6 Anordnung von Bauarbeiten (1) Weigert sich der Hauseigentuemer, die nach ? 5 Ziff. 2 Buchst, b angeordneten Massnahmen durchzufuehren, so kann der Rat der Stadt oder Gemeinde nach Beratung mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern im Einvernehmen mit der staatlichen Bauaufsicht des Rates des Kreises die Bauarbeiten in Auftrag geben. Uebersteigt die Baukostensumme den Betrag von 5000, DM, so ist vor Auftragserteilung ein Beschluss des Rates des Kreises herbeizufuehren. (2) Der Hauseigentuemer hat die Kosten der Bauarbeiten zu tragen. (3) Bestimmungen ueber die Kreditgewaehrung erlaesst der Minister der Finanzen. ? 25 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1955 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Ministerium fuer Arbeit Stellvertreter des Vorsitzen- und Berufsausbildung den des Ministerrats Macher Minister Die Kreditgebung fuer Arbeiten, die von den Zonenbehoerden angeordnet worden sind, erfolgt nach entsprechenden Weisungen aus dem Jahre 191)9 und den hierzu ergangenen Durchfuehrungsbestimmungen. Dies ist in einer Anordnung des Finanzministeriums der Sowjetzone vom 1.8.1956 festgelegt loorden. Die Bestimmungen des Jahres 191)9 sehen die Uebernahme des betroffenen Grundstuecks in Zwangsverwaltung ausdruecklich vor. Sie werden jetzt erweitert auf Baumassnahmen, die nicht mehr durch Kriegsschaeden bedingt sind. 72;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 72 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 72) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 72 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 72)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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