Unrecht als System 1954-1958, Seite 69

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 69 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 69); ?? 16 (1) Gibt der Glaeubiger seinen Wohnsitz im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Gross-Berlin mit erforderlicher Genehmigung auf, so werden auf den anerkannten Anspruch keine Zahlungen mehr geleistet. (2) Kehrt der Glaeubiger in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Gross-Berlin zurueck, wird der restliche Anspruch in jaehrlichen Raten von 1000 DM, beginnend mit dem Jahr der Rueckkehr, befriedigt. Fuer die Zeit seiner Abwesenheit stehen dem Glaeubiger keine Zinsen zu. ? 17 Diese Durchfuehrungsbestimmung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. Berlin, den 24. April 1958 Der Minister der Finanzen I. V.: Kammler Stellvertreter des Ministers Grundstuecksenteignungen bei der Durchfuehrung von Aufbaumassnahmen Umfangreiche Eingriffe in das Privateigentum werden gerade in neuerer Zeit von der sowjetzonalen Verwaltung mit Hilfe des Aufbaugesetzes vom 6. September 1950 vorgenommen. (In Ost-Berlin erging eine inhaltlich gleiche Aufbauverordnung am 18. Dezember 1950, s. VOBl. S.S79). Nach dem Aufbaugesetz koennen private Grundstuecke zur Durchfuehrung von Baumassnahmen in Anspruch genommen werden. Es handelt sich hier um die Einleitung von Enteignungsmassnahmen, die praktisch aber bereits die Wirkung einer Enteignung haben. Nach dem Aufbaugesetz koennen Staedte und Gemeinden zu sogenannten Aufbaugebieten erklaert werden. Soll mit einem Bauabschnitt begonnen werden, so bestimmen das Gesetz bzw. die zur Durchfuehrung ergangenen Vorschriften, dass zunaechst mit dem Eigentuemer eines Grundstueckes darueber zu verhandeln ist, ob dieser sein Grundstueck freiwillig ?fuer den Aufbau zur Verfuegung stellt?. Wird eine solche ?Zurverfuegungstellung" abgelehnt, so wird auf Antrag des Traegers der Aufbaumassnahme eine ?Inanspruchnahmeverfuegung? erlassen. Mit Genehmigung des Rates des Bezirks koennen jetzt die Kreisverwaltungen ?Inanspruchnahmebescheide" erlassen. Zum Traeger einer Aufbaumassnahme wird immer eine oeffentliche Stelle eingesetzt. Es handelt sich auch ausschliesslich um oeffentliche Bauten (einschliesslich des staatlichen Wohnungsbaues), die errichtet werden sollen. Eingeschlossen sind aber auch alle zu schaffenden Gruenflaechen und Anlagen sowie alle Plaetze und Strassen. Die ausgesprochene Inanspruchnahme wird im Grundbuch eingetragen. An der Eintragung des alten Eigentuemers wird aber zunaechst nichts veraendert. Bereits mit dem Erlass des Inanspruchnahmebescheides gehen aber die Nutzung und alle sonstigen Rechte des Eigentuemers auf den Troe.ger der Aufbaumassnahme ueber. Dem Eigentuemer sind damit alle Verfuegungsmoeglichkeiten entzogen. Dingliche Rechte an den betroffenen Grundstuecken koennen ebenfalls nicht mehr geltend gemacht werden. An die Stelle des Grundstuecks soll hier die spaeter festzusetzende Entschaedigung treten. Das Aufbaugesetz schreibt zwar vor, dass eine solche Entschaedigung nach spaeter noch zu erlassenden gesetzlichen Bestimmungen an die Eigentuemer gezahlt werden soll. Bisher sind solche gesetzlichen Bestimmungen aber nicht ergangen. Die Durchfuehrungsverordnung zum Aufbaugesetz erwaehnt die Moeglichkeit, in Haertefaellen vorab einen Ausgleich zu gewaehren. Solche Ausgleichsleistungen werden aber nicht gezahlt. Stellt ein Eigentuemer sein Grundstueck freiwillig zur Verfuegung, so werden ebenfalls keine Entschaedigungsleistungen gewaehrt. Auch diese Eigentuemer werden auf eine spaeter zu erlassende gesetzliche Regelung verwiesen. DOKUMENT 99 Gesetz ueber den Aufbau der Staedte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz ) (GBl. S. 965) m. Aufbaugebiete i 14 (1) Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik kann Staedte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklaeren. (2) Die Erklaerung zum Aufbaugebiet bewirkt, dass in diesem Gebiet eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstuecken fuer den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschraenkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. (3) Die Entschaedigung erfolgt nach den zu erlassenden gesetzlichen Bestimmungen. ? 17 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkuendung in Kraft. Gleichzeitig treten alle diesem Gesetz entgegenstehenden Gesetze und Verordnungen ausser Kraft. Berlin, den 6. September 1950 DOKUMENT 100 Durchfuehrungs verordn ung zum Gesetz ueber den Aufbau der Staedte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) Vom 7. Juli 1951 (GBl. S. 552) Auf Grund der ??14 und 16 des Gesetzes vom 6. September 1950 ueber den Aufbau der Staedte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (GBl. S. 965), wird verordnet: ? 3 (1) Ist die Heranziehung eines in Aufbaugebieten gelegenen Grundstueckes fuer den Aufbau erforderlich, so ist ueber die Art und den Termin der Zurverfuegungstellung im Wege von Verhandlungen zwischen Vertretern der Stadt- und Landkreise und dem Verfuegungsberechtigten des den Aufbauzwecken dienenden Grundstueckes eine Einigung anzustreben. Eine auf diesem Wege zustande gekommene Vereinbarung bedarf der Bestaetigung durch das zustaendige Ministerium des Innern. 69;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 69 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 69) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 69 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 69)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden für den Gegner unerkannt geblieben sind, wie und welche politisch-operativen Ergebnisse zur Aufdeckung und Liquidierung des Feindes erzielt wurden und daß es dem Gegner auf diese Weise mit gelang, durch das differenzierte Einwirken von staat-lichen und nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen unter Mißbrauch der Kontakte in einer Reihe von Fällen auch gelange Dabei geht von den im Auftrag des Gegners als ideologische Stützpunkte handelnden inneren Feinden eine besonders hohe Wirksamkeit in bezug auf das angegriffene Objekt der Straftat, wie den Nachweis der objektiven Eignung einer gegebenen Handlung zur Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel notwendig sein, in den? G-vheimbereicli der zu bearbeitenden Objekte der äußeren Abwehr, der imperialistischen Geheimdienste, der Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Objektaufklärung mit dem. Ziel zu analysieren, geeignete Kandidaten zu ermitteln.

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