Unrecht als System 1954-1958, Seite 62

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 62 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 62); Die Zulassungen im Schuljahr 1957/58 sollen mehr denn je von der politischen Einstellung und Betätigung der Bewerber und deren Erziehungberechtigten abhängig gemacht werden. Zur schärferen Überprüfung in politischer Hinsicht sollen nach einer im Monat Dezember 1957 gegebenen mündlichen Anweisung der Abteilung Volksbildung beim Magistrat von Groß-Berlin an den Oberschulen sogenannte Zulassungskommissionen eingerichtet werden. Diesen Kommissionen sollen außer dem Direktor der Oberschule der SED-Betriebsparteisekretär, der FDJ-Sekretär der Schule, der Verbindungsmann des Patenbetriebes zur Oberschule und Vertreter aus dem Elternausschuß angehören. Im Zusammenhang mit der Einrichtung dieser Kommissionen wurde bekanntgegeben, daß Kinder, deren Eltern in Westberlin arbeiten, grundsätzlich zum Studium nicht zugelassen werden dürfen. Berlin, den 3. März 1958 v. g. u. gez. Unterschrift * Durch die Ableistung eines praktischen Jahres in den „sozialistischen Produktionsbetrieben" der Sowjetzone sollen die Studienbewerber, soweit sie von der Oberschule kommen, noch vor Aufnahme des Studiums beweisen, daß sie „fest zur Arbeiter-und-Bauern-Macht stehen“ und sich für deren Ziele rückhaltlos einsetzen. Erst wer dies unter Beweis gestellt hat, kann überhaupt mit der Chance, immatrikuliert zu werden, rechnen. DOKUMENT 89 Anordnung über das praktische Jahr der Studienbewerber an Universitäten und Hochschulen Vom 17. Oktober 1957 (GBl. I S. 568) Die Angehörigen der Intelligenz können ihre Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik nur im engen Bündnis mit der Arbeiterklasse und der werktätigen Bauernschaft erfüllen. Das gilt in besonderem Maße für die zukünftige junge sozialistische Intelligenz. Deshalb wird in Übereinstimmung mit Ziffer 28 des Beschlusses des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 24. Januar 1957 über den Plan zur Förderung der Jugend im Jahre 1957 (GBl. I S. 97) und im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 (1) Für Abiturienten der Oberschule, die sich unmittelbar nach Ablegung der Reifeprüfung für ein Hochschulstudium bewerben, wird schrittweise ein praktisches Jahr eingeführt. Das praktische Jahr ist in sozialistischen Produktionsbetrieben abzuleisten. Es soll die zukünftigen Studenten stärker mit der Arbeiterklasse verbinden, sie zu hohem Verantwortungsbewußtsein gegenüber unserem Arbeiter- und Bauernstaat erziehen und die Beziehungen zwischen den Hochschulen und den sozialistischen Betrieben enger gestalten. (2) Die Universitäten und Hochschulen wählen die für das praktische Jahr vorgesehenen Studienbewerber aus und merken sie für das Studium im darauffolgenden Studienjahr vor. (3) Voraussetzung für die Zulassung der in Abs. 2 genannten Studienbewerber zum Studium ist, daß sie während des praktischen Jahres durch gute Arbeitsdiszi- plin und gesellschaftliche Haltung beweisen, daß sie würdig sind, ein Studium in unserem Arbeiter- und Bauernstaat aufzunehmen. § 4 (1) Das praktische Jahr ist in sozialistischen Industriebetrieben oder sozialistischen Betrieben der Landwirtschaft abzuleisten. § 7 Die Betriebsleiter sind verpflichtet, den Einsatz der ihnen zugewiesenen Studienbewerber in ihren Betrieben sorgfältig vorzubereiten und für eine gute politische und fachliche Betreuung während des praktischen Jahres zu sorgen. § 8 Die Betriebsleiter sind verpflichtet, nach Beratung mit den gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb, eine Beurteilung des Studienbewerbers auszustellen und bis zum 1. Mai des Jahres, in dem das Studium aufgenommen werden soll, der betreffenden Universität oder Hochschule zuzuleiten. Die Partei als letztentscheidende Instanz über Zulassungen Wie sich aus der „Richtlinie zur Anordnung über das praktische Jahr der Studienbewerber an Universitäten und Hochschulen“ vom 19.10.1957 ergibt, haben aie „Patenbetriebe“ nach Ableistung des praktischen Jahres über die ihnen zugewiesenen Studienbewerber Beurteilungen anzufertigen, aus denen hervorgeht, „welche Entwicklung der Studienbewerber während des praktischen Jahres genommen hat, und ob der Betrieb auf Grund dessen ein Hochschulstudium befürwortet oder mit entsprechender Begründung ablehnt“. Es kann kein Zweifel bestehen, daß Praktikanten mit einer schlechten gesellschaftlichen Beurteilung des Betriebes von der Zulassungs-Kommission der Universität bzw. Hochschule zurückgewiesen werden. Damit aber entscheidet heute praktisch nicht mehr die Universität oder die Hochschule, sondern die SED-Betriebsgruppe eines „volkseigenen“ Betriebes über die Immatrikulation. DOKUMENT 90 54/57 Richtlinie zur Anordnung über das praktische Jahr der Studienbewerber an Universitäten und Hochschulen Vom 19. Oktober 1957 In diesem Jahr werden erstmalig etwa 4000 Studienbewerber für ein Studium vorgemerkt und dann zur Ableistung eines praktischen Jahres in sozialistische Produktionsbetriebe eingewiesen. Sie werden bei guter fachlicher und gesellschaftlicher Arbeit im Betrieb im darauffolgenden Jahr zum Studium zugelassen. Das praktische Jahr ist ein wichtiger Beitrag zur sozialistischen Erziehung unserer jungen Intelligenz. Durch die Einführung des praktischen Jahres soll erreicht werden, daß die zukünftigen Studenten in ein engeres kameradschaftliches Verhältnis zur Arbeiterklasse, zur führenden politischen Kraft in unserer Republik, kommen; 62;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 62 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 62) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 62 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 62)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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