Unrecht als System 1954-1958, Seite 61

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil III 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 61 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 61); ?Fuer die Zulassung sind unter Beachtung der Voraussetzungen gemaess ? 1 Abs. 1 besonders zu beruecksichtigen: a) Bewerber, die nach Abschluss des Abiturs eine praktische Taetigkeit in der Industrie oder Landwirtschaft ausgeuebt und sich waehrend dieser Zeit in fachlicher, gesellschaftlicher und charakterlicher Hinsicht bewaehrt haben. b) Personen, denen durch Gesetze, Verordnungen und Vertraege eine besondere Foerderung zugesichert ist. c) Bewerber, die in Ehren aus der Nationalen Volksarmee oder der Deutschen Volkspolizei ausgeschieden sind. ? 11 1) Um den Anteil der Bewerber mit einer vorangegangenen praktischen Taetigkeit schrittweise zu erhoehen, sind die Zulassungskommissionen der Universitaeten und Hochschulen berechtigt entsprechend den vorliegenden Zulassungsprinzipien und Richtlinien , Bewerbern, die fuer ein Studium geeignet sind, aber in diesem Jahr nicht zugelassen werden koennen, die Aufnahme einer produktionspraktischen Taetigkeit in der Industrie oder Landwirtschaft vor Aufnahme des Studiums zu empfehlen (bis zur Hoechstgrenze von 50 % der diesjaehrigen Zulassungskontingente). (2) Diese Bewerber werden fuer die Zulassung zum Studienjahr 1958/59 vorgemerkt und sind, wenn sie sich waehrend der praktischen Taetigkeit in fachlicher, gesellschaftlicher und charakterlicher Hinsicht bewaehrt haben, zum Studium zuzulassen. ? 12 Bewerber fuer Fakultaeten und Fachrichtungen, an denen die Ableistung eines einjaehrigen Vorpraktikums gemaess Studienplan fuer die Zulassung zum Studium Bedingung ist, werden vorimmatrikuliert. Die endgueltige Immatrikulation ist abhaengig von der waehrend des Vorpraktikums im Betrieb gezeigten Leistung und gesellschaftlichen Haltung. Quelle: Beilage zu Heft 5/1957 der Zeitschrift ?Das Hochschulwesen?, S. 31 33. * Die in den Zulassungs-Richtlinien gegebenen Anweisungen werden in der Praxis nicht nur strikt eingehalten, sondern auch noch durch muendliche Anordnungen der Schul- und Hochschulbehoerden, die eine Verschaerfung des Ausleseverfahrens darstellen, ergaenzt. DOKUMENT 87 Es erscheint der N. N. Fachlehrer an der Oberschule jetzt wohnhaft in West-Berlin, und erklaert: Als Fachlehrer der 12. Klassen hatte ich an den im Februar 1958 stattfindenden Zulassungskonferenzen der Abiturienten zum Studium an den Universitaeten und Hochschulen teilzunehmen. Auf diese Art und Weise hatte ich Gelegenheit, das Zulassungsverfahren in allen Einzelheiten kennenzulernen. Zur Vorbereitung dieser Konferenzen werden von den Klassenleitern der 12. Klassen ueber jeden Schueler, der sich zum Studium bewerben will, politische und fachliche Beurteilungen angefertigt. Die Klassenleiter sind in der Regel SED-Genossen. Die von den Klassenleitern angefertigten Beurteilungen werden im Paedagogischen Rat zur Diskussion gestellt, und es wird darueber abgestimmt, wer zum Studium vorgeschlagen werden soll oder nicht. Es gibt drei Formen der Beurteilungen: 1. Ablehnung, 2. Befuerwortung, 3. besondere Befuerwortung des Antrages. Mit diesen Beurteilungen versehen werden die Unterlagen den Universitaeten zur Entscheidung zugeleitet. Die Entscheidungen der Universitaeten und Hochschulen richten sich jedoch in allen Faellen nach den von den Oberschulen gemachten Vorschlaegen, d. h., wer bereits von der Oberschule abgelehnt wird, hat keine Aussicht, zum Studium zugelassen zu werden. Die in den Zulassungskonferenzen der Oberschulen getroffenen Entscheidungen, die Ablehnung oder Befuerwortung des von Abiturienten gestellten Antrages bedeuten, richten sich nicht nach fachlichen, sondern nach politischen Gesichtspunkten. Wesentlich fuer die Entscheidung des Antrages ist zunaechst die Ermittlung der sozialen Herkunft des Schuelers. Dabei steht fest, dass Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt werden und Kinder aus buergerlichen Familien praktisch keine Moeglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen. Dabei ist festzustellen, dass allerdings die Auslegung des Begriffes soziale Herkunft sehr unterschiedlich ist. So wird zum Beispiel das Kind eines Steuerberaters in einem ?volkseigenen? Verlag als ?Arbeiterkind? eingestuft, waehrend das Kind eines privaten Steuerberaters als ?buergerlich? gilt. Diesen Feststellungen entsprechend erfolgt die Zulassung bzw. Ablehnung zum Studium. Kinder aus Arztfamilien erhalten die Befuerwortung zum Medizinstudium grundsaetzlich nur dann, wenn die Eltern als Aerzte in medizinisch-staatlichen Einrichtungen taetig sind. Damit soll erreicht werden, dass die medizinischen Fakultaeten sozialistisch ausgerichtet werden. Bei der Zulassung zum Jura-Studium ist ausser der Herkunft der Bewerber eine zweijaehrige Dienstzeit bei der Volkspolizei erforderlich. Nach Bewaehrung koennen diese Abiturienten von den Dienststellen der Volkspolizei zum Studium ?delegiert? werden. Stammt der Schueler nicht aus Arbeiter- und Bauernkreisen, so kann dieser Mangel der sozialen Herkunft dadurch aufgehoben werden, dass sich der Schueler selbst gesellschaftspolitisch besonders betaetigt. Eine solche Betaetigung kann insbesondere in einer Verpflichtung zum ?freiwilligen? zweijaehrigen Dienst bei den Nationalen Streitkraeften bestehen. Eine besondere nachteilige Beurteilung erfahren Schueler aus christlichem Elternhaus. Wird in den Zulassungskonferenzen bekannt, dass diejenigen Schueler, die ein Studium beginnen wollen, durch Zugehoerigkeit zur Jungen Gemeinde oder zur Katholischen Pfarrjugend eine besondere Verbundenheit mit den Kirchen beider Konfessionen zeigen, so erhalten sie mit Sicherheit eine negative Beurteilung, die ihnen den Zugang zu den Universitaeten unmoeglich macht. In gleicher Weise werden auch Schueler benachteiligt, die Mitglieder christlicher Sekten sind, zum Beispiel Sieben-Tage-Adven-tisten. Berlin, den 26. 2. 1958 v. g. u. gez. Unterschrift DOKUMENT 88 Es erscheint der Fachlehrer fuer Mathematik und Physik, Herr Studienrat a. D. N. N., jetzt wohnhaft Berlin-Nikolassee, und erklaert: Als Fachlehrer fuer Mathematik und Physik in zwei Abschlussklassen der Oberschule bekam ich Kenntnis von der Art und Weise der Handhabung des Zulassungsverfahrens der Abiturienten zu den Universitaeten und Hochschulen der Sowjetzone. 61;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 61 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 61) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 61 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 61)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in differenzierte feindlich-negative Handlungen geführt. Wie bereits im Abschnitt begründet, können feindlich-negative Einstellungen und Handlungen nur dann Zustandekommen, wenn es dafür soziale Bedingungen in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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