Unrecht als System 1954-1958, Seite 59

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 59 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 59); kauft habe. Das Kreisgericht erbat vom Referat Ju-gendhilfe/Heimerziehung eine Stellungnahme zu dieser Gesetzesverletzung. Wir benachrichtigten deshalb die Schule von der Angelegenheit. Dort beriet zunächst die FDJ-Leitung und verlangte den Ausschluß der Schülerin aus der FDJ und aus der Oberschule. Besonders erschwerend wurde dabei in Betracht gezogen, daß diese Schülerin der 12. Klasse am 7. Oktober, dem Gründungstag unserer Republik, nach Westberlin ging. Wenn eine Oberschülerin der 12. Klasse keine anderen Beziehungen zu unserem Staat hat, wenn sie an seinem Gründungstag hingeht, um ihn zu verraten, wenn ihr Äußerlichkeiten, wie dieser Mantel aus Westberlin, wichtiger sind als das Wohl und das Glück der Menschen, die ihr den Besuch der Oberschule ermöglichen, dann kann es auch gar keine andere Entscheidung geben als den Verweis von der Oberschule. Der Pädagogische Rat der Schule kam deshalb zum gleichen Entschluß. Unerklärlicherweise gab es jedoch einige Kollegen an dieser Schule, der Käthe-Kollwitz-Oberschule Merseburg, die diesen Beschluß zu hart fanden. Offenbar haben diese Kollegen bereits vergessen, daß erst durch solche Verstöße gegen den innerdeutschen Zahlungsverkehr die Agenten-Organisationen im Westen die Möglichkeiten erhalten, ihre feigen Anschläge auf unsere Republik zu finanzieren. Es konnte deshalb und wird auch in Zukunft für solche Schüler kein Platz mehr an unseren Oberschulen sein. Wer unseren Feinden hilft, hat keinen Anspruch mehr auf unsere Unterstützung. Quelle: „Deutsche Lehrerzeitung“ Nr. 6 vom 8. Februar 1958. Republikflucht von Verwandten als Entlassungsgrund Oftmals 'braucht der Schüler selbst keinen Anlaß zu einer negativen gesellschaftlichen Beurteilung gegeben zu haben. Schon die Abwanderung eines seiner Geschwister nach dem freien Westen kann ihm zum Verhängnis werden. Wird nämlich offenbar, daß Bruder oder Schwester „republikflüchtig“ sind, so muß auf Anweisung der Schulbehörde der betreffende Schüler die Oberschule verlassen, gleichgültig, wie seine schulischen Leistungen von den Lehrern beurteilt werden und ob er sich selbst „gesellschaftlich“ betätigt hat. DOKUMENT 84 Grund- und Mittelschule den 10. März 1958 Sehr geehrter Herr N. N.! Auf der in N. stattgefundenen Arbeiterkonferenz wurde beschlossen, daß die Schüler sofort die Mittel- und Oberschulen zu verlassen haben, deren Eltern oder Geschwister republikflüchtig sind. Da Ihr Sohn N. nach Ablegung des Abiturs im Jahre 1957 unsere Republik verlassen hat, trifft dieser Beschluß auch für Ihren Sohn M. zu. Sollte die Republikflucht Ihres Sohnes der Wahrheit entsprechen, sehen wir uns gezwungen, M. von der Schule zu verweisen. gez. Unterschrift Direktor * Es ist nicht verwunderlich, daß sich unter dem Druck derartiger Zwangsmaßnahmen immer mehr Schüler entschließen, in die Bundesrepublik und nach West-Berlin abzuwandern. Die Eltern dieser Schüler sollen, wenn sie in der Sowjetzone und in Ost-Berlin Zurückbleiben, in Zukunft für die „Republikflucht“ ihrer Kinder verant-icortlich gemacht und zur Erstattung der Ausbildungskosten herangezogen werden. DOKUMENT 85 Aus: „Betrüger an unserem Staat“ Arbeiter fordern energische Maßnahmen gegen Republikflucht von Abiturienten Es war nach einer Elternversammlung in der Goethe-Schule in Stendal. Mit einigen Eltern kamen wir noch in ein angeregtes Gespräch. Ein Vater (er arbeitet in einer privaten Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt) erzählte uns, daß man ihm aus Wolfsburg ein Angebot geschickt hätte. Er könnte dort sofort anfangen. Einige Kollegen seien den Lockrufen schon erlegen. „Die können gut zahlen, weil sie sich die Ausbildungskosten sparen“, sagte er. Und im Laufe des Gesprächs be-zeichnete er vor allem die als „Lumpen, die bei uns ihr Abitur machen und sogar noch studieren und dann ab-hauen. Und das alles auf unsere Knochen!" schließt er verbittert. Und wie dieser Arbeiter, so forderten in Einzelgesprächen und Versammlungen viele Arbeiter: „Warum lassen wir uns nicht die Ausbildungskosten von den Eltern zurückzahlen, deren Kind illegal unsere Republik verläßt?“ Aus den Unterlagen des Kreisschulrates Ich bat den Schulrat des Kreises Stendal, Genossen Kromer, um seine Meinung zu diesem Problem. Er gab mir einige Aktennotizen und Schreiben zur Einsicht. Hier das Wesentliche: Der Rat des Kreises Stendal befaßte sich mit den säumigen Ablieferern landwirtschaftlicher Produkte. Unter den Bauern mit den größten Rückständen ist auch der Großbauer Fettien aus Grävenitz (etwa 60 ha). Als Grund für seine Rückstände gibt er an, daß er nicht genügend Arbeitskräfte habe. Sein Sohn verließ illegal die Republik und arbeitet in Westdeutschland - in der Landwirtschaft. Seine Tochter Waltraud besucht die 11. Klasse der Oberschule in Stendal. Auf Grund der Ratssitzung wurde sie von der Oberschule solange verwiesen, bis der Arbeitskräftemangel in der väterlichen Wirtschaft durch die Rückkehr ihres Bruders aus Westdeutschland behoben ist. Etwa zwei Wochen später erschien bei der Abteilung Volksbildung in Stendal dieser Bruder zusammen mit seiner Mutter (er hatte zu der Aussprache mit seinen Eltern eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Tage bekommen) und erklärte, daß er in Westdeutschland nur noch seine Angelegenheiten ordnen werde und bis zum 15. März nach Hause zurückkehre. Waltraud besucht seit dem 10. Februar wieder die Oberschule in Stendal. Soweit ist also durch eine vernünftige Aussprache mit den Eltern alles wieder zum Guten gewendet worden. Aber es gibt leider auch andere Beispiele. Ich muß zum Schluß noch einmal bemerken: Wie lange hätte wohl ein Arbeiter arbeiten müssen, um so viel zu verdienen, wie die Ausbildungskosten eines einzigen Oberschülers betragen ? Können wir uns diesen Betrug an unserem Staat noch länger gefallen lassen? Dem Schulrat liegt eine Aufstellung vor, die zeigt, daß es zur Zeit in der Oberschule Stendal 40 Schülerinnen und Schüler gibt, deren Elternteile oder ältere Geschwister die Republik bereits illegal verlassen haben. 8" 59;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 59 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 59) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958, Seite 59 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 59)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅲ 1954-1958, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1958 (Unr. Syst. 1954-1958, S. 1-284).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur entstehen neue Bedingungen die für feindliche Provokationen, die Organisierung von Zwischenfällen, für ungesetzliche Grenzübertritte und andere subversive Handlungen ausgenutzt werden können. Genossen.

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